Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, ich bin gerade am Ausfüllen des EG-Antrages und hatte diesbezüglich einige Fragen an die EG-Stelle und dabei wurde mir folgendes mitgeteilt: 1. der Monat, in dem ich wegen langer Krankheit in der SS eine Woche Krankengeld bezog wird aus der Berechnung herausgenommen, dafür wird der 13. Monat im Berechnungszeitraum hinzugezogen. Für mich würde das wahrscheinlich weniger Elterngeld bedeuten, denn ich bekam zwischenzeitlich eine Gehalts- und Arbeitszeiterhöhung, so dass mein Gehalt im Krankengeld-Monat immer noch höher war, als in dem betreffenden 13. Monat vor Geburt des Kindes. Ist das trotzdem so in Ordnung? 2. ich muss die Diagnose mitteilen, weswegen ich im Krankengeldbezug war - das was auf dem Ausdruck meiner Krankenkasse als Diagnose steht, stimmt überhaupt nicht! Ich weiß nicht, wie der Arzt darauf kommt (bzw. die Schwestern, die den Krankenschein ausstellten). Das lässt sich sicher nicht mehr rückgängig machen. Muss ich wirklich diese Info geben? Ich hoffe, Sie können meine Fragen beantworten. Vielen Dank + viele Grüße Zweizahn
Hallo, 1. Der Monat wird nicht gezählt, wenn die Krankheit nichts mit der SchwS zu tun hat 2. Der EG-Stelle ja (s. 1.). versuchen Sie doch, das Attest berichtigen zu lassen Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, ja, diese Information ist wichtig, denn die Ausklammerung des Zeitraumes ist nur dann möglich wenn es sich um schwangerschaftsbedingte Ausfälle handelt. Das mit der Gehaltserhöhung zwischendruch - da kann ich nichts zu sagen - aber Frau Bader vielleicht :) LG Sabine
Mitglied inaktiv
Ja, das habe ich mittlerweile auch so verstanden. Es handelt sich um eine schwangerschaftsbedingte Krankheit, wenigstens passt die Hauptdiagnose so eingermaßen dazu. Mal sehen, was Frau Bader zu meiner anderen Frage sagt. Eigentlich möchte ich gerne, dass der Krankengeldmonat angerechnet wird.
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