Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeldantrag für Mutter und Vater

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeldantrag für Mutter und Vater

Jenelin

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Hallo Frau Bader, mein Mann und ich nehmen gemeinsam Elternzeit. Ich vom 01. - 12. Monat und mein Ehemann im 1. und 6. Monat. Nun möchten wir Elterngeld beantragen. Von der Elterngeldstelle erhielt ich die Auskunft, dass wir für die Monate die wir beide zu Hause bleiben, nicht beide Anspruch auf Elterngeld haben. Ist das so richtig? Ich dachte der Ehepartner hat ebenfalls Anspruch auf zwei Monate Elterngeld. Ich freue mich auf Ihre Antwort. Herzliche Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das stimmt nicht. Es stehen insgesamt 14 Monate zu, die können sie, bis auf die Monate, in welchen Mutterschaftsgeld bezogen wird, verteilt wie Sie wollen. Sie können auch parallel zuhause bleiben. Liebe Grüße, NB


sternenfee75

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Natürlich habt ihr beide Anspruch. Allerdings bekommst du im 1. Monat noch Mutterschutzgeld, sofern du vorher gearbeitet hast. Das ist ja meist mehr als Elterngeld. Ich habe auch 12 Monate, mein Mann den 4. und 7. Monat.


Jenelin

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Hallo Sternenfee75, wie hast du das dann im Antrag angegeben? Herzliche Grüße Jenelin


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