Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld

Frage: Elterngeld

Olii

Beitrag melden

Hallo , hab ne frage bekomm jetzt bis 21.09 das letzte mal elterngeld bin aber wieder schwanger im 19 Woche hab auch beim Arbeitgeber meine elternzeit vorzeitig beendet .. aber komm in Mutterschutz erst im Dezember was mach ich jetzt im Oktober und November hab ich ja kein einkommen mehr kann man da was machen ? Hofe man versteht es ...


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, nein, versteht man leider nicht. Wenn Sie doch die EZ vorzeitig beendet haben, gehen Sie wieder arbeiten. Oder Sie sind noch in EZ - dann bekommen Sie nur KG. Liebe Grüße NB


Tini_79

Beitrag melden

Da machst das, was du auch ohne erneute Schwangerschaft getan hättest. Wollest du länger in EZ bleiben - wie hattest du die Finanzierung geplant? Wollest du arbeiten - dann tue es doch bis zum neuen MuSch


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Ganz einfach, wenn EZ vorzeitig beendet, dann musst Du halt bis zum neuen Mutterschutz arbeiten. War doch vorher klar. Falls Du noch Resturlaub hast kannst Du schauen ob du damit etwas überbrücken kannst. Damit hättest Du dann auch ein Einkommen - das zudem auch für das neue Elterngeld mit zählt. Wenn Du nicht arbeiten willst/kannst, warum hast Du die EZ dann nicht erst zum neuen Mutterschutz beendet?


Olii

Beitrag melden

Danke für die Antwort ich hab die Eltern zeit zum neun mutterschutz beendet .... arbeiten könnte ich nicht da ich einer Metzgerei arbeite mein Chef ist da ganz streng wegen dem langen stehen war beim ersten Kind auch hab nur gelesen das wenn ich mir ein arbeitsverbot hol ist das illegal jetzt weiß ich auch nicht .... hab jetzt 1,5 Jahre nicht gearbeitet bekomm ich noch Urlaub ? Oder hab ich noch Anspruch ? Dankeschön im voraus


Tini_79

Beitrag melden

Du hast doch für dein erstes Kind eine bestimmte EZ angemeldet. Ist die vorbei, gehst du zur Arbeit. Erteilt deine Firma ein BV aufgrund der neuen Schwangerschaft wegen Gefährdung- super, dann bleibst du bei vollem Lohn zu Hause. Das ist ja nicht strafbar, die EZ war ja so geplant. Es ist nur nicht erlaubt, die EZ VORZEITIG zu beenden in dem Wissen, dass man ein BV erhalten wird. So ganz eindeutig ist deine Frage nicht. Hattest du überhaupt vor, wieder zu arbeiten?


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

???? Dann mal für ganz Doofe, weil ich verstehe es auch nicht wirklich worum es geht. Wenn Du deine EZ zum neuen Mutterschutz beendet hast, dann ist doch alles OK. Du musst nicht arbeiten, Geld bekommst Du aber auch nicht zwischen dem Auslaufen des Elterngeldes und der Auszahlung des Mutterschutzgeldes. Du hättest ja auch nach dem Elterngeld nichts bekommen wenn Du jetzt nicht schwanger wärst aber eben weiterhin wegen der Elternzeit daheim wärst. Oder war nach dem Elterngeld es abgemacht das Du in Teilzeit innerhalb der Elternzeit arbeitest? Wenn Du die laufende EZ allerdings zu einem Zeitpunkt VOR dem neuen Mutterschutz beendet hast, dann musst Du entweder arbeiten oder aber mit Urlaub überbrücken. Vorzeitig beendet um dann vom AG ein BV zu bekommen ist nicht, das fällt unter Betrug. War von Anfang an abgemacht das Du nach dem Elterngeld in Teilzeit wieder zurückkommst und eben im Rahmen der EZ-Möglichkeiten in dieser Teilzeit arbeitest, dann ist ein mögliches BV erlaubt und dann eben kein Sozialbetrug. Dann kann der AG dieses auch dir gegenüber aussprechen und dur bekommst das Teilzeit-Gehalt was eben abgemacht war. Frage ist also, was genau war jetzt eigentlich geplant und was im Vorfeld abgemacht und was genau von dir gemeldet.


Olii

Beitrag melden

Geplant war bis nächstes Jahr bis mein kleiner 2 Jahre ist habs auch für 2 jahre die elterzeit beantragt ,haben es anderst überlegt und hab mir das elterngeld für 12 monate auszahlen lasen hab aber keinem gesagt das ich wieder im Oktober arbeiten möchte wollte es 3-4 monate davor machen .... es ist echt blöd gelofen wollte aber eh vorzeitig beenden und im Oktober wieder gehen dann kam das mir der erneuten schwangerschaft .


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Dann hast Du da nix bis zum Mutterschutz.


Olii

Beitrag melden

Danke für die antworten !


Tini_79

Beitrag melden

Du wolltest deinem AG 3-4 Monate vorher sagen, dass du vorzeitig aus der EZ zurück kommst? Das geht???? EZ verlängern - ja (für Kinder ab 06/ 2015 oder so ähnlich), aber einfach früher zurück kommen? Wird die EZ nicht verbindlich vereinbart?


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Teilzeit IN Elternzeit kann man jederzeit anfragen.


Tini_79

Beitrag melden

Anfragen kann ich auch eine Gehaltserhöhung jederzeit :-), nur mit der Genehmigung ist das so eine Sache... Aber gut, sehen wir das hier mal als beendet. Ich habe eh oft das Gefühl, die Leute hier (die Fragesteller) schwindeln viel oder sind absolut null informiert...


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, unser erstes Baby ist im Mai 2025 zur Welt gekommen. Ich bin derzeit in Elternzeit und erhalte fast den maximal möglichen Elterngeldbetrag. Die Elternzeit dauert insgesamt 12 Monate, und im Mai 2026 gehe ich wieder arbeitsteilig (Teilzeit) arbeiten – geplant sind 15 bis maximal 20 Stunden pro Woche. Wir möchten jetzt ...

Liebe Frau Bader, ich habe eine Frage zum Elterngeld beim zweiten Kind. Mein erstes Kind ist am 04.01.2024 geboren. Ich habe 12 Monate Basiselterngeld bezogen und die letzte Zahlung im Dezember 2024 erhalten. Im Mai 2025 habe ich ein Kleingewerbe angemeldet und gestartet. Nun bin ich erneut schwanger und habe einen Entbindungstermin fü ...

Hallo, Ich werde im Herbst, nach einer 6-monatigen Pause, mein praktisches Jahr des Medizinstudiums fortführen. Dieses wird mit einer Aufwandsentschädigung vergütet und hat 40-Arbeitsstunden pro Woche. Es ist Pflicht, zur Beendigung meines Studiums, dieses praktische Jahr zu absolvieren. Kann ich daneben Elterngeld erhalten? Laut Elterngeldstelle h ...

Guten Tag Frau Bader, ich bin gerade etwas verzweifelt. Mein 1. Kind ist am 30.06.2024 zur Welt gekommen. Ich bin aktuell noch in Elternzeit und erhalte Elterngeld Plus. Aktuell bin ich wieder schwanger und bereits seit wenigen Tagen in Mutterschutz. Mein 2. Kind kommt voraussichtlich Anfang März. erhalte ich nun nur den Mindestsatz beim Elter ...

Ich habe eine Frage zum Thema beitragsfreie gesetzliche Krankenversicherung während des Bezugs von Elterngeld. Nehmen wir folgendes Beispiel, Ausgangssituation Ehepaar (verheiratet) mit lieblichem Kind Elternteil I war vor der Geburt des gemeinsamen leiblichen Kindes pflichtversichert, jedoch im ALG I Bezug, hat also keinen Arbeitgeber gehabt. El ...

Hallo. Meine Situation soll speziell sein. Ich habe von Januar 2025 bis 30.09.25 als Aushilfe gearbeitet.  Ab 18.08.25 habe ich eine teilzeit Stelle bei der stadt bekommen. Am Weihnachten festgestellt das ich schwanger bin. Bis termin bei fa gewartet danach Chefin mitgeteilt.  Jetzt bin ich in der 10 Woche, habe am Montag Termin gehabt wegen bv, de ...

Guten Tag Frau Bader,  ich habe noch eine Frage.  Ich war in Elternzeit (ab Juli2025 ohne Bezug von Elterngeld).  Seit November 25 arbeite ich wieder und bin erneut schwanger. Wird hier der Basissatz gezahlt weil ich vor Geburt des 2. Kindes (ET Anfang September) keine 12 Monate gearbeitet habe?  Vielen Dank im Voraus,  Elvira 

Hallo,  ich hab seit 2023 ein Kleingewerbe angemeldet. Da ich einen online Blog betreibe, mit minimalsten Affliate Umsätzen hab ich es damals angemeldet, da die Gewinnabsicht ja schon ausreichend ist dass man es anmelden muss.  Ich wollte alles rechtskonform machen.  2023 und 2024 habe ich auch über den Steuerberater die Steuererklärung machen las ...

Guten Tag, habe ich Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld für ein Kind, das am 01.08.2025 geboren wird, wenn ich als Vater drei Monate Elternzeit in den Kalendermonaten Mai, Juni und Juli 2026 in Anspruch nehmen möchte? Das Kind lebt mit meiner Ehefrau und unserem älteren Sohn in Kroatien. Während dieser drei Monate würde ich mich an derselben ...

Guten Tag, wir haben am 15.01.2026 unser zweites Kind bekommen. Unser erstes Kind wurde im März 2023 geboren und meine Frau hat anschließend bis Januar 2025 Elterngeld bezogen. Sie ist seit der Geburt des ersten Kindes zuhause, hat aber mit einer Freundin im März 2025 ein Gewerbe gestartet. Bei der Beantragung des Elterngeldes für unser zweites ...