Olii
Hallo , hab ne frage bekomm jetzt bis 21.09 das letzte mal elterngeld bin aber wieder schwanger im 19 Woche hab auch beim Arbeitgeber meine elternzeit vorzeitig beendet .. aber komm in Mutterschutz erst im Dezember was mach ich jetzt im Oktober und November hab ich ja kein einkommen mehr kann man da was machen ? Hofe man versteht es ...
Hallo, nein, versteht man leider nicht. Wenn Sie doch die EZ vorzeitig beendet haben, gehen Sie wieder arbeiten. Oder Sie sind noch in EZ - dann bekommen Sie nur KG. Liebe Grüße NB
Tini_79
Da machst das, was du auch ohne erneute Schwangerschaft getan hättest. Wollest du länger in EZ bleiben - wie hattest du die Finanzierung geplant? Wollest du arbeiten - dann tue es doch bis zum neuen MuSch
Mitglied inaktiv
Ganz einfach, wenn EZ vorzeitig beendet, dann musst Du halt bis zum neuen Mutterschutz arbeiten. War doch vorher klar. Falls Du noch Resturlaub hast kannst Du schauen ob du damit etwas überbrücken kannst. Damit hättest Du dann auch ein Einkommen - das zudem auch für das neue Elterngeld mit zählt. Wenn Du nicht arbeiten willst/kannst, warum hast Du die EZ dann nicht erst zum neuen Mutterschutz beendet?
Olii
Danke für die Antwort ich hab die Eltern zeit zum neun mutterschutz beendet .... arbeiten könnte ich nicht da ich einer Metzgerei arbeite mein Chef ist da ganz streng wegen dem langen stehen war beim ersten Kind auch hab nur gelesen das wenn ich mir ein arbeitsverbot hol ist das illegal jetzt weiß ich auch nicht .... hab jetzt 1,5 Jahre nicht gearbeitet bekomm ich noch Urlaub ? Oder hab ich noch Anspruch ? Dankeschön im voraus
Tini_79
Du hast doch für dein erstes Kind eine bestimmte EZ angemeldet. Ist die vorbei, gehst du zur Arbeit. Erteilt deine Firma ein BV aufgrund der neuen Schwangerschaft wegen Gefährdung- super, dann bleibst du bei vollem Lohn zu Hause. Das ist ja nicht strafbar, die EZ war ja so geplant. Es ist nur nicht erlaubt, die EZ VORZEITIG zu beenden in dem Wissen, dass man ein BV erhalten wird. So ganz eindeutig ist deine Frage nicht. Hattest du überhaupt vor, wieder zu arbeiten?
Mitglied inaktiv
???? Dann mal für ganz Doofe, weil ich verstehe es auch nicht wirklich worum es geht. Wenn Du deine EZ zum neuen Mutterschutz beendet hast, dann ist doch alles OK. Du musst nicht arbeiten, Geld bekommst Du aber auch nicht zwischen dem Auslaufen des Elterngeldes und der Auszahlung des Mutterschutzgeldes. Du hättest ja auch nach dem Elterngeld nichts bekommen wenn Du jetzt nicht schwanger wärst aber eben weiterhin wegen der Elternzeit daheim wärst. Oder war nach dem Elterngeld es abgemacht das Du in Teilzeit innerhalb der Elternzeit arbeitest? Wenn Du die laufende EZ allerdings zu einem Zeitpunkt VOR dem neuen Mutterschutz beendet hast, dann musst Du entweder arbeiten oder aber mit Urlaub überbrücken. Vorzeitig beendet um dann vom AG ein BV zu bekommen ist nicht, das fällt unter Betrug. War von Anfang an abgemacht das Du nach dem Elterngeld in Teilzeit wieder zurückkommst und eben im Rahmen der EZ-Möglichkeiten in dieser Teilzeit arbeitest, dann ist ein mögliches BV erlaubt und dann eben kein Sozialbetrug. Dann kann der AG dieses auch dir gegenüber aussprechen und dur bekommst das Teilzeit-Gehalt was eben abgemacht war. Frage ist also, was genau war jetzt eigentlich geplant und was im Vorfeld abgemacht und was genau von dir gemeldet.
Olii
Geplant war bis nächstes Jahr bis mein kleiner 2 Jahre ist habs auch für 2 jahre die elterzeit beantragt ,haben es anderst überlegt und hab mir das elterngeld für 12 monate auszahlen lasen hab aber keinem gesagt das ich wieder im Oktober arbeiten möchte wollte es 3-4 monate davor machen .... es ist echt blöd gelofen wollte aber eh vorzeitig beenden und im Oktober wieder gehen dann kam das mir der erneuten schwangerschaft .
Sternenschnuppe
Dann hast Du da nix bis zum Mutterschutz.
Olii
Danke für die antworten !
Tini_79
Du wolltest deinem AG 3-4 Monate vorher sagen, dass du vorzeitig aus der EZ zurück kommst? Das geht???? EZ verlängern - ja (für Kinder ab 06/ 2015 oder so ähnlich), aber einfach früher zurück kommen? Wird die EZ nicht verbindlich vereinbart?
Sternenschnuppe
Teilzeit IN Elternzeit kann man jederzeit anfragen.
Tini_79
Anfragen kann ich auch eine Gehaltserhöhung jederzeit :-), nur mit der Genehmigung ist das so eine Sache... Aber gut, sehen wir das hier mal als beendet. Ich habe eh oft das Gefühl, die Leute hier (die Fragesteller) schwindeln viel oder sind absolut null informiert...
Ähnliche Fragen
Guten Morgen, wir erwarten in Kürze unser drittes Kind in NRW. Mein Mann und ich sind beide Beamte. Er ist in der GKV versichert, ich in der PKV - ein Wechsel der Versicherungsart kommt nicht in Betracht und bitte keine Vorschläge in diese Richtung. Mein Mann ist nicht beihilfeberechtigt, ich schon. Daher läuft aktuell das Kindergeld über mich, da ...
Liebe Frau Bader, ich bin mir unsicher, wie ich mein Elterngeld für das 2. Kind richtig beantragen soll. 1. Kind geboren Juli 23, Elterngeld plus bis Mai 25, angemeldetes Kleingewerbe mit Verlust 2. Kind wird im August 2026 geboren, wieder Elterngeld plus bevorzugt Das Kleingewerbe habe ich zum Februar 2026 abgemeldet, da nur Finanzielle Einbuße ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich in einer etwas besonderen Situation und hoffe auf Ihre Einschätzung. Ich war zunächst längere Zeit krankgeschrieben und habe Krankengeld bezogen. Nach der Aussteuerung erhalte ich nun Arbeitslosengeld I nach der Nahtlosigkeitsregelung (§ 145 SGB III). Der errechnete Geburtstermin meines Kindes ist der 2 ...
Mein Mann hatte 2025 eine nebenberufliche Übungsleitertätigkeit mit Rechnungsstellung (ca. 4.500 € Einnahmen im Jahr, davon 3.200 € Übungsleiterpauschale). Er hat dort ab und an paar Stunden als Freiberufler Kurse gegeben. (Währenddessen hatte er außerdem ein Angestelltenerhältnis woanders mit 32 Stunden in der Woche. 2026 hat er bisher nur ca. 1.0 ...
Guten Tag, ich bin bis zum 28.07. in Elternzeit und habe am 01.07. das letzte Mal Elterngeld Plus erhalten (Für den Zeitraum 28.06.-28.07.)Ich habe während der Zeit auch 15 Stunden in TZ gearbeitet, damit es zu keiner Kürzung kommt und das war für die EG Stelle auch soweit okay. Nun hat der Arbeitgeber am Ende des Monats das "neue" Teilzeitgehalt ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Beamtin, momentan noch in Elternzeit und erwarte mein zweites Kind. Für die Berechnung des Bemessungszeitraums für Beamtinnen werden die Mutterschutzzeiten nicht automatisch ausgeklammert. Allerdings wäre eine Ausklammerung für mich finanziell besser, da ich aufgrund des Elterngeldbezuges für mein erstes Kind einen ...
Hallo Frau Bader, mein 1. Kind ist im November 2025 geboren. Das zweite erwarte ich in März 2027. Ich habe insgesamt 14 Monate Elterngeldbezug für Kind 1. D.h. für Kind 2 kann exakt dieser Zeitraum ausgeklammert werden. (Schon bei der Elterngeldstelle nachgefragt) Kann ich das Elterngeld für Kind 2 weiter erhöhen irgendwie durch ein Kleingewerbe, ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin im Januar Mutter von Zwillingen geworden und bis 06.Juli 2027 in Elternzeit.Bis Oktober bekomme ich Elterngeld und ab November ElterngeldPlus.Meine Frage ist ob ich trotz Elterngeld zur Aufstockung Bürgergeld beantragen kann, da meine Reserven bald aufgebraucht sind oder eher Wohngeld.Und wenn ich Bürgergeld bekomme ...
Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt. Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...
Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt. Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...
Die letzten 10 Beiträge
- Rentenpunkte
- Unzulässige Schutzmaßnahmen & Baustellen-Gefahren im Markt
- Still-BV, kein Elterngeld?
- Still-BV, Elterngeld
- Bürgergeld trotz Elterngeld
- Elterngeld für 2. Kind optimieren?
- Frühgeburt- längerer Mutterschutz- aber weniger Eltergeldplus Monate?
- Klage Unterhaltsvorschusskasse
- Zielvereinbarung im Job soll während Mutterschutz weiterlaufen, laut AG
- Bemessungszeitraum Elterngeld bei Beamtinnen