Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeld

Olii

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Hallo , hab ne frage bekomm jetzt bis 21.09 das letzte mal elterngeld bin aber wieder schwanger im 19 Woche hab auch beim Arbeitgeber meine elternzeit vorzeitig beendet .. aber komm in Mutterschutz erst im Dezember was mach ich jetzt im Oktober und November hab ich ja kein einkommen mehr kann man da was machen ? Hofe man versteht es ...


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, nein, versteht man leider nicht. Wenn Sie doch die EZ vorzeitig beendet haben, gehen Sie wieder arbeiten. Oder Sie sind noch in EZ - dann bekommen Sie nur KG. Liebe Grüße NB


Tini_79

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Da machst das, was du auch ohne erneute Schwangerschaft getan hättest. Wollest du länger in EZ bleiben - wie hattest du die Finanzierung geplant? Wollest du arbeiten - dann tue es doch bis zum neuen MuSch


Mitglied inaktiv

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Ganz einfach, wenn EZ vorzeitig beendet, dann musst Du halt bis zum neuen Mutterschutz arbeiten. War doch vorher klar. Falls Du noch Resturlaub hast kannst Du schauen ob du damit etwas überbrücken kannst. Damit hättest Du dann auch ein Einkommen - das zudem auch für das neue Elterngeld mit zählt. Wenn Du nicht arbeiten willst/kannst, warum hast Du die EZ dann nicht erst zum neuen Mutterschutz beendet?


Olii

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Danke für die Antwort ich hab die Eltern zeit zum neun mutterschutz beendet .... arbeiten könnte ich nicht da ich einer Metzgerei arbeite mein Chef ist da ganz streng wegen dem langen stehen war beim ersten Kind auch hab nur gelesen das wenn ich mir ein arbeitsverbot hol ist das illegal jetzt weiß ich auch nicht .... hab jetzt 1,5 Jahre nicht gearbeitet bekomm ich noch Urlaub ? Oder hab ich noch Anspruch ? Dankeschön im voraus


Tini_79

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Du hast doch für dein erstes Kind eine bestimmte EZ angemeldet. Ist die vorbei, gehst du zur Arbeit. Erteilt deine Firma ein BV aufgrund der neuen Schwangerschaft wegen Gefährdung- super, dann bleibst du bei vollem Lohn zu Hause. Das ist ja nicht strafbar, die EZ war ja so geplant. Es ist nur nicht erlaubt, die EZ VORZEITIG zu beenden in dem Wissen, dass man ein BV erhalten wird. So ganz eindeutig ist deine Frage nicht. Hattest du überhaupt vor, wieder zu arbeiten?


Mitglied inaktiv

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???? Dann mal für ganz Doofe, weil ich verstehe es auch nicht wirklich worum es geht. Wenn Du deine EZ zum neuen Mutterschutz beendet hast, dann ist doch alles OK. Du musst nicht arbeiten, Geld bekommst Du aber auch nicht zwischen dem Auslaufen des Elterngeldes und der Auszahlung des Mutterschutzgeldes. Du hättest ja auch nach dem Elterngeld nichts bekommen wenn Du jetzt nicht schwanger wärst aber eben weiterhin wegen der Elternzeit daheim wärst. Oder war nach dem Elterngeld es abgemacht das Du in Teilzeit innerhalb der Elternzeit arbeitest? Wenn Du die laufende EZ allerdings zu einem Zeitpunkt VOR dem neuen Mutterschutz beendet hast, dann musst Du entweder arbeiten oder aber mit Urlaub überbrücken. Vorzeitig beendet um dann vom AG ein BV zu bekommen ist nicht, das fällt unter Betrug. War von Anfang an abgemacht das Du nach dem Elterngeld in Teilzeit wieder zurückkommst und eben im Rahmen der EZ-Möglichkeiten in dieser Teilzeit arbeitest, dann ist ein mögliches BV erlaubt und dann eben kein Sozialbetrug. Dann kann der AG dieses auch dir gegenüber aussprechen und dur bekommst das Teilzeit-Gehalt was eben abgemacht war. Frage ist also, was genau war jetzt eigentlich geplant und was im Vorfeld abgemacht und was genau von dir gemeldet.


Olii

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Geplant war bis nächstes Jahr bis mein kleiner 2 Jahre ist habs auch für 2 jahre die elterzeit beantragt ,haben es anderst überlegt und hab mir das elterngeld für 12 monate auszahlen lasen hab aber keinem gesagt das ich wieder im Oktober arbeiten möchte wollte es 3-4 monate davor machen .... es ist echt blöd gelofen wollte aber eh vorzeitig beenden und im Oktober wieder gehen dann kam das mir der erneuten schwangerschaft .


Sternenschnuppe

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Dann hast Du da nix bis zum Mutterschutz.


Olii

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Danke für die antworten !


Tini_79

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Du wolltest deinem AG 3-4 Monate vorher sagen, dass du vorzeitig aus der EZ zurück kommst? Das geht???? EZ verlängern - ja (für Kinder ab 06/ 2015 oder so ähnlich), aber einfach früher zurück kommen? Wird die EZ nicht verbindlich vereinbart?


Sternenschnuppe

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Teilzeit IN Elternzeit kann man jederzeit anfragen.


Tini_79

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Anfragen kann ich auch eine Gehaltserhöhung jederzeit :-), nur mit der Genehmigung ist das so eine Sache... Aber gut, sehen wir das hier mal als beendet. Ich habe eh oft das Gefühl, die Leute hier (die Fragesteller) schwindeln viel oder sind absolut null informiert...


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