Sehr geehrte Frau Bader, ich habe noch eine weitere Frage zum Elterngeld. Im Juni (3. LM unseres Kindes) werde ich voraussichtlich ein Einkommen aus Selbst und Nichtselbstaendiger ARbeit erzielen (einmalig). Nun wollte ich diesen Monat deshalbe einfach herausnehmen. Da unser Kind allerdings 2 Wochen frueher als der errechnete Termin geboren wurde, bekomme ich teilweise im 3 LM noch Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse. Kann ich diesen 3 Monat trotzdem weglassen oder ist dieser 'verbraucht'. Wenn 'verbraucht' , macht es Sinn, nur 11 Monate zu beantragen um das laestige nachweisen von Einkommen zu umgehen? (Das Einkommen liegt ca. bei 1700 EURO, so bekomme ich fuer diesen Monat eh kein Elterngeld). Vielen Dank fuer Ihre Beratung Morenike