Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld

Frage: Elterngeld

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Ich bin noch in Elternzeit und unser zweites Kind wird im August zur Welt kommen.Wie hoch wird das neue Elterngeld sein da ich ja nicht gearbeitet habe sondern in Elternzeit bin? Wird das neue Elterngeld nur 12 Monate gezahlt oder geht es auch 24 Monate? Viele Grüße Yvonne


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Sie bekommen das neue Elterngeld + Geschwisterbonus. 24 Mo. bringen nach meiner Meinung nichts. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo, wenn du während deiner Elternzeit nicht gearbeitet hast, wirst du wohl an Elterngeld nur den Mindestsatz von 300 Euro bekommen für 12 Monate, denn es gilt ja das Einkommen der vergangenen 12 Monate vor der Geburt des Kindes. Du kannst das Elterngeld auch auf 24 Monate strecken, allerdings kriegst du dann nur die Hälfte, ist ja klar. Beate


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Das heißt , wenn ich für 24 Monate in Erziehungszeit gehe bekomme ich dann nur 150€ Elterngeld in dieser Zeit? Das neue Elterngeld wäre ja in dem Falle echt eine Verschlechterung, das kann doch nicht sein, oder?


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo, ja genau so ist es. Für viele ist es eine Verschlechterung, es soll eigentlich mehr denen "Lust" auf´s Kind machen, die sonst wegen zu großer finanzieller Verluste im Job darauf verzichtet hätten. Außerdem wird ja das Einkommen des Partners dabei nicht angerechnet wie beim Erziehungsgeld. Für mich selbst ist das Elterngeld zwar ganz gut, weil ich 1 Jahr lang mehr als 300 Euro, aber dann krieg ich ja nix mehr und ich wäre gern ein bissel länger zu Hause geblieben. Kann ich nicht, weil ich keinen gutverdienenden Mann hab, der für uns alle sorgen kann. Ob das nun soooo viel besser ist? Keine Ahnung. Für ein Jahr geht´s mir sicher besser als mit Erziehungsgeld von 300 Euro, aber dann gibt´s eben nix mehr. Beate


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Morgen,   meine Situation ist leider kompliziert, und ich hoffe auf eine Einschätzung oder Hilfe.   Ich wurde Ende Mai 2025 gekündigt, mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum 31.08.2025. Im Juli wurde mir ein ungünstiger Vergleich unterschrieben . Anfang August habe ich erfahren, dass ich schwanger bin. Die Schwangersch ...

Liebe Frau Bader,   ich war in den letzten Jahren sowohl angestellt als auch freiberuflich tätig. Nun würde ich gerne eine Weiterbildung im Rahmen der angestellten Tätigkeit als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Sehe ich das richtig, dass das die Höhe des Elterngeldes nicht beeinflusst, weil in jedem Fall als Grundlage der Berechnung d ...

Hallo Frau Bader, ich hätte gern eine rechtliche Einschätzung zur neuen Einkommensgrenze beim Elterngeld. Meine Partnerin und ich leben in einem gemeinsamen Haushalt. Sie möchte Elterngeld beantragen, ich nicht. Unser gemeinsames zu versteuerndes Einkommen liegt über 175.000 €, aber ihr eigenes zvE liegt darunter. Laut § 1 Abs. 8 Satz 2 BEE ...

Hallo Frau Bader,  mein ET ist am 30.09 und ich möchte 2 Jahre in Elternzeit gehen, allerdings nur Elterngeld Basis beantragen und nach dem ich kein Elterngeld mehr erhalte einen 15 Std./W Job machen. In der restlichen Elternzeit bei dem ich kein Elterngeld erhalte möchte ich Wohngeld beantragen Muss ich mit irgendwelchen Rückzahlungen be ...

Hi, was ist der relevante Bemessungszeitraum für das Elterngeld eines 2. Kindes, wenn: - ich verbeamtete Lehrerin bin und bereits ein Kind habe - 1. Kind kam im Oktober 24 zur Welt, das 2. Kind wäre für Ende 2026 geplant - Elterngeldbezug endet im Dezember 2025 - Ende 2025 Start einer freiberuflichen Tätigkeit als Nachhilfelehrerin ...

Sehr geehrte Frau Bader,  Ich bin ein Zahnmedizinische fachangestellte und ich bin jetzt im Elternzeit bis 2027, mein Elterngeld endet nächste Monat weil mein Kind wird ein Jahr alt,  die frage jetzt wie kann ich die nächsten zwei jahre finanzieren,  kann arbeitslosengeld I  beantragen oder muss ich mich erstmal kündigen??? Oder was kann mann b ...

Sehr geehrte Frau Bader,  bei der Frage zur Mindestbezugszeit Elterngeld hatten sie geantwortet, dass die Bewilligung insgesamt aufzuheben ist, wenn sich herausstellt, dass die Person nur für einen Monat Elterngeld beanspruchen kann/möchte.  Das ist meiner Meinung nach so nicht ganz korrekt.  Der von Ihnen zitierte Teil der Richtlinien is ...

Sehr geehrte Frau Bader, erst einmal danke ich Ihnen für Ihren tollen Service hier, freue mich sehr, dass es so etwas gibt.  Ich habe mehrere Fragen zu folgender Situation: A und B sind Eltern geworden. A war vor der Geburt des Nachwuchses im ALG I Bezug gleichzeitig nebenberuflich selbständig mit relativ geringen Einnahmen. B war bereits ...

Guten Tag,  ich bin seit kurzem schwanger, wahrscheinlicher Entbindungstermin liegt Mitte Mai 2026, Beginn Mutterschutz ist voraussichtlich der 02. April.  Wir haben diesen Samstag geheiratet und nun steht die Frage der Wahl der Steuerklasse an, da diese ja Einfluss auf das Elterngeld hätte.  Der Wechsel muss sieben Monate vorher stattfin ...

Hallo,  im Forum sind so viele Beiträge dazu deshalb wollte ich direkt nachfragen.  Ich möchte nur Basiselterngeld beantragen. Laut dem Antrag kann der Partner in den ersten 12 Monaten ebenfalls für 1 Monat Basiselterngeld beantragen.  Ist es relevant in welchem der ersten 12  Lebensmonate das ist? Kann ich zB im 11. Lebensmonat parallel zu m ...