Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld und Zwillinge

Frage: Elterngeld und Zwillinge

kitekat

Beitrag melden

Ich habe eine Frage zum Elterngeld. Mutterschutz beginnt am 12.02. Den Antrag für den Steuerklassenwechsel von 4 zu 3 und bei meinem Mann von 4 zu 5 haben wir im August gestellt, so dass es ab September wirksam wurde. Wenn ich es richtig verstanden habe, benötige ich noch den vollen Februar, damit ich auf die benötigten 6 Monate komme. Nun bin ich aber schon ab dem 12.02.2018 in Mutterschutz. Ich habe noch einiges an Resturlaub, den ich dieses Jahr aus zeitlichen Gründen nicht mehr nehmen kann. 1. Kann ich diesen Resturlaub auch für den restlichen Februar nehmen, so dass ich auf die 6 Monate komme? 2. Es sind Zwillinge. Soweit ich gelesen habe, kommen sie durchschnittlich zur 37. Woche. Das ist Ende Februar. 
Was passiert, falls ich den Resturlaub für den Februar nehmen kann und meine Frauenärztin mich früher wegen irgendwelcher Probleme vom Arbeiten abziehen muss?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Es müssen 7 Mo. sein. Das kann knapp klappen, wenn Sie komplett auf den Mutterschutz vor der Geburt verzichten u mit Urlaub überbrücken. Liebe Grüße NB


kitekat

Beitrag melden

Hallo, kann jemand mir weiterhelfen? Ich weiß nicht, an wen ich mich dazu sonst wenden sollte. Ich würde mich über einen Hinweis sehr freuen.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo. Zu dem neuen Urteil zum Elterngeld bei Zwillingen: Für Mütter, die 12 Monate zu Hause blieben und Elterngeld+ Mehrlingsbonus erhielten, ändert sich nichts oder? Sie haben auch keinen Anspruch auf Elterngeld für den 13. und 14. Monat? LG

Hallo Frau Bader, unsere Kinder wurden Dez. 2010 geboren. Meine Frau blieb zuhause und beantragte das Elterngeld für 12 Monate für beide Kinder. Als Beispiel 1000 € + 300 € Mehrlingsbonus. Sie fängt im Dez. 2013 wieder an ihrer alten Arbeitsstelle an. Ich bin seinerzeit weiter arbeiten gegangen. Das Urteil aus dem Juni 2013 betrifft ja eigentl ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe zur Neuregelung des Elterngeldes bei Mehrlingsgeburten eine Frage. Aus dem unten genannten Gesetzestext werde ich nicht ganz schlau. Das doppelte Elterngeld wird ja schon bereits zum 1.1.2015 abgeschafft und dafür soll man dann als Zwillingseltern als Verbesserung Elterngeld plus sowie 4 Partnerschaftsmonate erhal ...

Hallo Frau Bader, Meine Frage bezieht sich auf das Elterngeld bei Zwillingsgeburt. Errechneter ET ist der 12.11.2014. Mein Mann möchte ab dann 2 Monate in Elternzeit gehen, ich insgesamt 24 Monate.Wie verhält sich die Beantragung des Elterngeldes?Würde mein Mann dann für den 1. und 2. Lebensmonat des Kindes A Elterngeld beantragen und ich für de ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich hab hier schon im Forum gesucht und komme auch gerade von der Elterngeldberatung und bin eher verwirrter als schlauer. Wir erwarten in Kürze Zwillinge und so wie ich das Gesetz verstehe können meine Frau und ich jeweils für beide Kinder Elterngeld beantragen. Unser beider Wunsch ist es möglichst lange Zusammen ...

Wie ist das mit dem Elterngeld für Zwillinge geregelt? Stimmt es, dass man 12 Basis Monate beziehen kann und dann für den 2. Zwilling Basis Elterngeld für Monat 13 + 14 Zwillinge geboren in 5/21

Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann ist selbstständig. Da wir ein Haus gekauft haben, hat sich mein Mann 2025 200.000 Euro aus seiner Firma ausgeschüttet.  Zählt diese Ausschüttung zu der Einkommensgrenze von 175.000 Euro? Mit unseren regulären Gehältern kommen wir nicht über die Grenze.  Herzlichen Dank für Ihre Antwort! Viele Grüße  Maria

Sehr geehrte Frau Bader, meine Mutterschutzfrist beginnt am 30.05.2026 (Samstag). Damit wird der komplette Mai nicht zur Elterngeldberechnung gezählt.  Durch mein Studium habe ich allerdings erst seit Februar ein wirkliches Einkommen, weshalb es für mich einen deutlichen Unterschied in der Berechnung machen würde, ob der Mai gezählt wird oder nic ...

Hallo Frau Bader, ich hoffe, Sie können uns vielleicht weiterhelfen, weil wir beim ersten Kind leider schlechte Erfahrungen mit dem Elterngeld gemacht haben und später einiges zurückzahlen mussten. Deshalb möchten wir diesmal vorher alles möglichst genau verstehen. Mein Mann verdient aktuell ungefähr 2.200 € netto in seinem Hauptjob und möchte ...

Guten Morgen,  wir erwarten in Kürze unser drittes Kind in NRW. Mein Mann und ich sind beide Beamte. Er ist in der GKV versichert, ich in der PKV - ein Wechsel der Versicherungsart kommt nicht in Betracht und bitte keine Vorschläge in diese Richtung. Mein Mann ist nicht beihilfeberechtigt, ich schon. Daher läuft aktuell das Kindergeld über mich, da ...