daytona
Hallo Frau Bader, bisher hab ich noch keine aktuelle Information zu meinem Problem gefunden, da die meisten Infos schon Jahre zurückliegen. Deshalb hier detailliert mein Anliegen. Bis zur Geburt meines Sohnes hatte ich einen Vollzeitjob und nebenher einen 450-Euro-Job. Nun bin ich in Elternzeit und bekomme also für das erste Jahr das Elterngeld. Jetzt würde ich aber gerne meinen 450-€-Job weiterhin ausführen. Allerdings ist der monatliche Verdienst hierbei immer unterschiedlich, da ich einen Stundenlohn bekomme (je nach Einsatz mal 50 €, oder 100, oder 165... bis hin zu 450 € Lohn pro Monat) Darf ich dieses Geld nun zum Elterngeld hinzuverdienen oder wird es dem Elterngeld abgezogen?? Ich habe schon die unterschiedlichsten Meinungen gehört. Sollte es abgezogen, wäre man ja schön blöd, arbeiten zu gehen. Ich wollte eigentlich zum Elterngeld was dazuverdienen, da mir die 65% von meinem vorigen Vollzeitjob fast nicht reichen. Ich lese immer wieder, bis 30 Stunden darf ich arbeiten. Was hat es damit genau aufsich? Wäre schön, wenn Sie mir weiterhelfen könnten!
Hallo, alles über die 300 € Pauschale wird angerechnet. Wenn Sie also bis zu 30 Std arbeiten und einen entsprechenden Verdienst haben, wird alles angerechnet. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Die 30 Stunden beziehen sich nur auf die Elternzeit, diese würde enden bei mehr als 30 Stunden. Im Endeffekt bleiben Dir 33% Deines Einkommens. Hättest Du vorher 2000€ Netto, dann bekommst Du ja 1300€ Elterngeld. Verdienst Du nun aber zum Beispiel 400€, dann müssen sie zu Deinem alten Lohn nur noch 65% von 1600€ ausgleichen. Macht 1040€ und dazu dann Dein Verdienst. Hast dann also 140€ mehr als vorher. Ist eine Rechenfrage. Und bei unbeständigem Einkommen auch ein Risiko, weil die Bearbeitungszeiten teilweise lang sind und Du monatlich eine Abrechnung einreichen musst.
luvi
Hallo, mein Arbeitgeber hatte mir auch angeboten, während des Elterngeldbezugs auf 400 Euro Basis zu arbeiten. Ich habs mir durchgerechnet, und hab mir tatsächlich gedacht, ich bin doch nicht blöd, für diese paar Euro mehr zu arbeiten. Wenn ich mich recht erinnere, hätte ich ca. 130 Euro mehr gehabt, als ohne zu arbeiten. Dazu hätte ich aber einiges an Fahrtkosten gehabt, und hätte jemanden gebraucht für die Kinderbetreuung. Was ich allerdings nicht verstehe ist, dass Du schreibst, dass Dir das Geld von Deinen 65% des Vollzeitjob nicht reicht. Wurde denn Dein Nebenverdienst nicht bei der Berechnung des Elterngelds berücksichtigt? Liebe Grüße Luvi
daytona
Vielen Dank für die Antworten. Da ich auf 400 € im Monat vielleicht alle 2 Jahre mal komme und mein Durchschnittslohn pro Monat ca. 150 € beträgt, lohnt sich das ja auf keinen Fall. Es ist echt ne Frechheit, dass man sich nicht selbst ein wenig finanziell weiterhelfen darf. Jetzt soll ich mit 65% von meinem bisherigen Verdienst klarkommen und muss zusätzlich noch ein Kind versorgen? Na prima, wem soll denn das bitte reichen, wenn man zudem nicht mal nen Mann zuhause hat, der das Geld heimbringt? Als Alleinerziehende ist man da völlig benachteiligt. Ich kann durchaus verstehen, dass man im ersten Jahr sich ums Kind kümmern sollte. Aber ich rede auch nicht von einem Vollzeitjob, denicih jetzt schon machen will. Sondern von einem kleinen Nebenverdienst, bei dem ich mein Kind in keinster Weise vernachlässige.
luvi
Hallo, ja, ich finde das auch blöd. Die Idee "Elterngeld" war wohl nicht zu Ende gedacht. Zukünftig wird sich ja da auch was ändern. Man bekommt wohl länger Elterngeld, und kann auch Teilzeit arbeiten. So genau weiß ich das nicht. Gilt aber erst ab 2015 soweit ich weiß. Insgesamt wirst du wohl mit dem Nebenjob neben dem Elterngeld schon mehr Geld haben, als ohne zu arbeiten. Es ist aber sicher weniger als der Verdienst, den Du haben wirst. Das musst Du Diir mal durchrechnen. Ruf doch mal bei der Elterngeldstelle an. Vielleicht können die Dir weiterhelfen und genaue Zahlen sagen. Liebe Grüße Luvi
Ähnliche Fragen
Guten Tag, ich bin berufstätig im Hauptberuf (30/std pro Woche ) & nebenbei Fitnesstrainerin. Hier übe ich aktuell (24 SSW) noch alles aus, denke aber bis zur Geburt kann ich das nicht durchziehen. Frage 1: Erhöhen die Einkünfte aus dem vor der Entbindung ausgeübtem Minijob mein Elterngeld ? Zzgl zu meinen Einkünften 12 Monate vor der Geburt ...
Hallo. Angenommen man arbeitet nur 3 Monate im Minijob für 400€, wie viel Elterngeld bekommt man dann? Aktueller: Elternzeit bis Dezember 2020 Baby kommt im Mai 2021 Von Dezember bis zum Mutterschutz auf als Minijob
Hallo, Kurz zu meiner Frage: Habe eine Teilzeithauptbeschäftigung (20 Stunden) Dazu noch einen Minijob, allerdings selbst zum 31.12.2020 gekündigt. Ausgezählt bin ich Anfang März. Muss ich den Minijob angeben, wenn ich Mutterschaftsgeld und später Elterngeld beantrage? Der Minijob spielt doch keine Rolle mehr, weil gekündigt? Hauptbesch ...
Hallo, brauche ich auch die Lohnabrechnungen 12 Monate vor Beginn des Mutterschutz bei einem 450 Euro Job? Ich gbekomme nämlich keine Abrechnungen und mein Chef meint immer, er bewahrt es auf. Von ihm selbst, ohne Aufforderung meinerseits, bekomme ich nie eine Abrechnung. Wenn ich zu spät frage meint er sogar, es ist schon archiviert und jetzt kos ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe bitte einige Fragen an Sie: ich bin das zweite Mal schwanger und seit gestern (29.12.2021) im offiziellen Mutterschutz. Ich habe die letzten Jahre gearbeitet (mit 15 Wochenstunden /ca. 1.300,00 Euro netto). Seit ca. zwei Jahren übe ich einen Minijob (450,00 Euro) aus. Was muss ich denn jetzt hier ...
Sehr geehrte Frau Bade, ich war vor der Geburt Arbeitslos und bekomme so it nur Elterngeld von genau 300 Euro für 12 Monate, nun habe ich einen minijob angeboten bekommen von 450 Euro. Entfällt nun dan das Elterngeld oder bekomme ich weiterhin die 300 Euro Elterngeld und die 450 Euro dan vom Arbeitgeber? Ich frage weil ich dieses Text im Internet ...
Guten Abend, mein Sohn ist am 15.07.22 geboren und ich habe Elterngeld plus in Höhe von 209 ,- € ich würde nun gerne auf Minijob Basis etwas dazu verdienen...450/520€ 2x in der Woche von 16-19Uhr... Frage:.Wird mir der Verdienst von dem Elterngeld abgezogen? Bzw. in welcher Höhe dürfte ich denn etwas dazu verdienen?
Guten Tag, Mein erstes Kind kam Anfang Januar zur Welt und ich bekomme momentan ElterngeldPlus. Nun habe ich das Angebot bekommen ab März bei meinem jetzigen Arbeitgeber einen Mini-Job zu machen. Wenn ich nun nächstes Jahr schwanger werden würde, welcher Zeitraum gilt dann für die Elterngeld-Berechnung? Hätte ich durch den Mini-Job einen N ...
Hallo, ich erhalte bis Mitte Oktober Basiselterngeld. Die letzte Zahlung erfolgt Mitte September für September bis Oktober. Jetzt würde ich gerne ab Mitte Oktober (nach dem 1 Geburtstag meines Kindes) einen Minijob ausüben. Ist das möglich oder wird das Geld vom Oktober dann noch beim Elterngeld angerechnet ?
Liebe Frau Bader, ich werde nach 1,5 Jahren mit 50% wieder in meinen Hauptberuf einsteigen, nachdem ich 1 Jahr lang Elterngeld bezogen habe. Vor Beginn der Elternzeit arbeitete ich voll, sodass ich aktuell den Höchstbetrag an Elterngeld erhalte. Ich würde gerne in dem halben Jahr nach Beendigung des Elterngeldes und vor Beginn meiner eigent ...
Die letzten 10 Beiträge
- Bekomme ich wieder vollen Gehalt nach Beendigung der Elternzeit?
- Bekomme ich wieder vollen Gehalt nach Beendigung der Elternzeit?
- Beschäftigungsverbot vor Ende der Elternzeit - Auswirkungen auf die Entgeltzahlung und Mutterschaftsleistung
- Arbeitgeberzuschuss bei Mutterschaftsgeld vom Bundesamt für soziale Sicherung
- Stillen bei langen Pendelwegen
- Rechnung erst nach der Elternzeit stellen
- 2 Jahre während Elternzeit im Ausland arbeiten
- Elterngeld, Beschäftigungsverbot unverheiratet steuernachzahlung
- Elternzeit vorzeitig beenden
- Ausklammerung für 2tes Kind welche Lohnabrechnungen einreichen?