Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld und Minijob

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeld und Minijob

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Sehr geehrte Frau Bader, Ich mache z. Zt. einen Minijob, also werde ich beim Elterngeld die 300€ bekommen plus den Geschwisterbonus. (habe einen Sohn 26 Monate) Nun aber meine Frage: Wenn man nach den 8 Wochen Mutterschutz den Minijob (konstanter Verdienst von 400€ und 8Std. wtl.) wieder aufgreift, wird dann das Elterngeld gekürzt? Ich habe ja nur den Mindestsatz von 300€ plus Geschwisterbonus. Sollte dies so sein, lohnt es sich ja nicht den Minijob zu behalten. Können Sie mir weiterhelfen? Vielen lieben Dank & Grüße Silke


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Hi, wenn du weniger als 30h/Woche arbeitest, bekommst du automatisch den Mindestsatz von 300 Eur, somit keine Kürzung. Gruß, Speedy


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wird der Geschwisterbonus denn gestrichen? Diese Frage stellt sich mir noch. Wäre toll, wenn mir das noch beantwortet werden könnte. Vielen lieben Dank!


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o.T.


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Also ich bekomme 389 EG und wollte einen Minijob wo ich 300 monatlich dazuverdienen kann, nun habe ich bei der EGstelle in Gießen bei Frau Keil nachgefragt, die meinte das die 300 Euro aufjedenfall VOLL angerechnet bzw verrechnet werden. Sprich ich bekomme nur 89 Euro EG. Ist doch scheiße.... sorry ;-) aber da hab ich mich zu früh gefreut das EG aufzubessern weil das rentiert sich leider 0!


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Gebt mal - Elterngeld und Minijob - in die Maske ein da steht es auch das alles voll angerechnet wird!


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Habe soeben nochmal telefoniert, also der Mindestsatz von 300 EG bleibt bestehen nur das was drüber geht wird angerechnet bzw abgezogen. Also ich bekomm 389, 300 bleiben mir vom EG und der Rest vom Minijob auch :-) also wenn man wenig Eg bekommt lohnt sich das auf jedenfall


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