Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

elterngeld trotz weiteres beschäftigungsverhältnis nach geburt

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: elterngeld trotz weiteres beschäftigungsverhältnis nach geburt

murielle

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Guten Tag, Frau Bader. Ich wohne und arbeite z.zt. noch in der Schweiz, werde nach der Geburt , sobald das Kind transportfähig ist, nach deutschland zurückkehren .. Mein Kind kommt mit einem schweren Herzfehler zur Welt und muss evtl. länger stationär behandelt werden.Für diese zeit könnte ich die Mutterschaftsentschädigung aufschieben und krankgeschrieben( da 8 wo BV) weiter im arbeitsverhältnis stehen. Nun weiss ich nicht, ob ich dann noch für den restl. zeitraum Elterngeld erhalte, da ich ja nach der Geburt in einem bezahlten Arbeitsverhätnis über 30 stunden stehe. Ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen und bedanke mich für Ihre Antwort. murielle


SumSum076

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Ich kenn mich in der Schweiz nicht so aus, aber ich wüsste nicht, dass man in Deutschland den Mutterschutz aufschieben kann... Leider gibt es aber Elterngeld nur, wenn man nicht mehr als 30 Std/Woche arbeitet. Gruß Sabine


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