Guten Abend,
Ich möchte meinen Elterngeldbezug vorzeitig beenden und die restlichen Monate Elterngeld Plus in einem Betrag auszahlen lassen.
Wenn ich es richtig verstanden habe, soll ich in meinem Schreiben angeben, auf welche vergangenen Monate ich die Zahlungen umlegen lassen möchte.
Ich war recht früh im Bezugszeitraum in einer geringfügigen Beschäftigung. Wenn ich die noch verbleibenden Elterngeld Plus Monate nun zu vergangenen Basis Elterngeld Monaten erklären lassen möchte, wird mein Einkommen in dieser Zeit angerechnet und die noch ausstehende Summe entsprechend gekürzt, nehme ich an?
Es wäre nett, wenn mir weitergeholfen werden könnte.
Danke für eine Auskunft und freundliche Grüße
von
Orangenmann
am 06.08.2022, 18:59
Antwort auf:
Elterngeld Plus Restanspruch in einem Betrag auszahlen lassen
Hallo,
ja, wird angerechnet. Am besten auf Monate anrechnen lassen, in denen Sie nicht gearbeitet haben.
Einen Rechner findet sich bei www.bmfsfj.de
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.08.2022
Antwort auf:
Elterngeld Plus Restanspruch in einem Betrag auszahlen lassen
Vielen Dank schonmal, nur nochmal eine Verständnisfrage, kurze knackige Antwort reicht mir ;)
Es gibt leider keine ausreichenden Monate, in denen ich kein Einkommen hatte, um die noch kommenden Elterngeld Plus Zahlungen zu vergangenen Basiselterngeld-Monaten "umzudeklarieren", das heißt ich würde gar keine Auszahlung mehr erhalten, wenn ich jetzt auf Elterngeld Plus verzichte.
Theoretisch, ganz grob, mit nicht perfekt passenden Zahlen:
In Lebensmonat 6
600 € Basiselterngeld-Anspruch,
Einkommen 450 €,
somit verbleibender Basiselterngeld-Anspruch: 300 €,
durch Elterngeld Plus aber schon erhaltene Zahlung: 300 €
Bleiben 0 €, die ich durch Änderung des Bezugszeitraumes noch erhalten würde, mein noch bis 2023 ausstehendes Elterngeld Plus würde "verfallen"
während ich aber weiter Geld erhalten würde, wenn ich einfach alles beim alten belasse
Bitte um Entschuldigung, ich bin super-begriffsstutzig was Elterngeld angeht und stelle daher echt dümmliche Fragen.
von
Orangenmann
am 09.08.2022, 14:14