Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld plus mit Aufstockung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeld plus mit Aufstockung

Natalia S.

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Sehr geehrte Frau Bader, Ich mochte nach der Geburt meines Kindes Elterngeld Plus für einen Zeitraum von 24Monaten beantragen - und somit den Eltengeldbetrag spliten. Bei einer Beratungsstelle wurde mir gesagt dass ich dann aufstockende Leistungen beim JC beantragen muss da mir das Elterngeld+Kindergeld+Kindesunterhalt nicht für die Abdeckung meiner Lebensunterhaltkosten ausreichen wird. Es wurde mir auch gesagt dass es besser sei das Elterngeld zu splitten anstatt Eltengeld im vollen Umfang ein Jahr lang zu beziehen und um sich dann im zweiten Jahr san das JC zu wenden (da die Elternzeit zwei Jahre betragen soll). Stimmt das so? Ich weiß nicht so recht für welche Variante ich mich entscheiden soll. Über eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, zuerst wird zu prüfen sein, ob ihnen Betreuungsunterhalt zusteht. Dann wird entscheidend sein, wo sie wohnen. In einigen Bundesländern, zum Beispiel in Berlin, wird das Jobcenter nach dem ersten Geburtstag argumentieren, dass das Kind einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz hat und sie arbeiten gehen können. Das ist aber nicht in allen Bundesländern der Fall. Der Vorteil des Splitten ergibt sich für mich nicht. Ich bin aber auch kein Fachmann für Sozialrecht. Liebe Grüße NB


Natalia S.

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Ich habe vergessen zu ergänzen dass ich alleinerziehend sein werde und alleine für mich und mein Kind aufkommen werden muss. Der Vater wird Unterhalt zahlen.


Sternenschnuppe

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Hallo Der Vater ist auch Dir zu Unterhalt verpflichtet. Nennt sich Betreuungsunterhalt und ist unabhängig davon ob ihr verheiratet seid. Erst danach springt der Staat ein. Hier bei uns unterstützt das Jobcenter nur das erste Jahr. Danach hat das Kind einen Anspruch auf Betreuung und es kann Dir mindestens Teilzeit zugemutet werden. Fordere den Betreuungsunterhalt, vielleicht kannst Du Dir dann zwei Jahre leisten. Alles Gute.


Natalia S.

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Vielen Dank für Ihre schnwlle Antwort. Nun - der Vater des Kindes hat ein Nettoeinkommen von 1600€ - so werde ich höchstens ca 300€ Kindesunterhalt von Ihm erhalten können. Das Elterngeld habe ich gesplittet auf 2 Jahre. Wird mir nun das Amt(Jc) nicht helfen können damit mein Existenzminimum abgesichert ist (was ich nun nicht selbst erreich da eben das Eltergeöd nur in 50%Höhe ausgezahlt wird ). Ich bin total verwirrt


Suomi

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Mir ist nicht ganz klar, warum es besser ist das EG zu Splitten? Welche Vorteile hat das tatsächlich? Warum kann man nicht Basiselterngeld nehmen und nach dem 14 Monaten sich ans Jobcenter wenden bzw das Kind in Kita bringen um zumindest stundenweise zu arbeiten?


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