Guten Tag Unsere Tochter wurde am 10.06.15 geboren. Zum damaligen Zeitpunkt war ich selbstständig und es war nicht absehbar, dass ich mir in näherer Zukunft eine Auszeit für Elterngeld nehmen könnte. Dies hat sich durch eine positive Entwicklung nun doch ergeben. Meine Frau hat 12 Monate Elterngeld in Anspruch genommen. Ich könnte ja meines Wissens nach noch 4 Monate Elterngeld Plus in Anspruch nehmen. Der Elterngeld-Antrag wurde natürlich damals ohne Leistungsanspruch von meiner Seite ausgefüllt und genehmigt. Jetzt stellt sich mir die Frage ob dies nachträglich noch möglich ist. Es sind ja nun auch schon mehr als 5 Monate vergangen in denen meine Frau wieder Arbeiten geht. Vielen Dank für Ihre Antwort MfG Simon
von Vater882 am 25.10.2016, 16:07