Sylvia_77
Hallo Frau Bader, ich befinde mich gerade in der Elternzeit von meinen 1. Kind. Diese dauert noch bis November 2020. Hier beziehen wir Elterngeld-Plus (30% meines letzten Gehaltes auf 2 Jahre). Nun bin ich mit dem 2. Kind schwanger, welches März 2020 Entbindungstermin hat. Die Elternzeit des 1. Kindes möchte ich abbrechen um Mutterschaftsgeld zu beziehen. Danach möchte ich wieder mit 2 Jahren Elternzeit starten. Nun stellt sich mir die Fragen, was passiert mit dem noch "nicht ausgezahlten" Elterngeld für das 1. Kind? Geht das verloren? Oder gibt es hier eine Lösung dieses dennoch komplett zu beziehen? Mit freundlichen Grüßen Sylvia Knobloch
Hallo, Sie können es sich vor Beginn des Mutterschutzes komplett auszahlen lassen. Liebe Grüße NB
Ani123
Du kannst dir das restliche EG-plus als Einmalzahlung auszahlen lassen. Das sollte vor der Geburt des 2. Kindes erfolgen. Machst du nichts wurd das EG-plus einfach weiter gezahlt und mit in das EG des 2.Kindes eingerechnet. Entsprechend fällt das anders aus, als würdest du kein EG-plus zusätzlich beziehen. Um am meisten Geld raus zu bekommen lässt du dir das EG-plus als Einmalzahlung vor Geburt des 2.Kindes auszahlen und beziehst mit Geburt des 2.Kindes EG oder EG-plus für das 2.Kind. Zudem bekommst du den Geschwisterbonus, welcher 10% des EG beträgt. Meine Schwester war in der selben Situation und ihr wurde das beim Telefonat mit der EG-Stelle mitgeteilt.
Mitglied inaktiv
Dein Elterngeldbezug muss im Februar. 20 enden. Einfach in Basis umwandeln lassen und werden alle nicht ausgezahlte Beträge ausgezahlt. Ausserdem beendest du, wie gesagt, die lfd Elternzeit zum neuen Mutterschutz. Für das neue Elterngeld sind wieder die 12 Monate vorher Relevant. Monate mit Elterngeld zählen aber nur bis zum 14. Lebensmonat des 1. Kindes. Alle Monate danach mindern das EG. Monate mit Mutterschaftsgeld werden auch ausgeklammert.
Sylvia_77
Dankeschön für die Antworten! Das hilft uns :-)
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