Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld ohne Mutterschaftsleistungen

Frage: Elterngeld ohne Mutterschaftsleistungen

excellence22

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Liebe Frau Bader,  Sie haben uns schon des öfteren so toll geholfen, dass wir uns nun nochmals an Sie wenden.  Am 06.03.2025 habe ich Entbindungstermin und bin Hausfrau - somit ohne Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Mein Mann möchte ab Geburt 2 Jahre Elternzeit nehmen und Elterngeld plus beziehen. Werden mir trotzdem die ersten 2 Monate als Basiselterngeld angerechnet oder kann ich komplett auf Elterngeld verzichten und meinem Mann alle Monate zur Verfügung stellen? Wie viele Monate hätte er dann, die er nehmen könnte, 28? Ich hoffe Sie können uns helfen.  Beste Grüße Anja 


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie können die Monate frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann dabei mindestens zwei und höchstens zwölf Monate für sich in Anspruch nehmen. Wenn der Vater also 12 Mo nimmt, kann er es auf 24 Monaten splitten. Liebe Grüße NB


Suomi

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Dein Mann hat 12 Monate Basiselterngeld zur Verfügung oder eben 24 Monate Elterngeldplus. Dir stehen dann immer noch 2 Monate Basiselterngeld zu. Die kannst Du Deinem Mann auch nicht abgeben. Nimmst Du sie nicht, verfallen die einfach.


Ani123

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Es kommt drauf an wie lange ihr nachgeburtlicher  Mutterschutz geht. Da reicht ein Tag um in den 3. Monat zu kommen. In dem Fall wären es 3 Monate mit Basis-EG Bezug, welche sie nicht umgehen können. Bei 2 Monaten sind es 2 Monate mit Basis-EG. Insgesamt stehen ihnen und dem Kindsvater 14 Monate Basis-EG zu. Mind. 2 Monate müssen von einem Elternteil genommen werden, max. 12 Monate kann von einem genommen werden.  Relevant für das EG des Kindsvater wird sein, wieviel Monate Basis-EG sie beziehen. Bei 2 Monate Basis-EG blieben 12 Monate Basis-EG (24 Monate EGplus) für den Kindsvater. Bei 3 Monate Basis-EG blieben 11 Monate Basis-EG (22 Monate EGplus) für Kindsvater. Bei Frühgeburt würde es sich nochmal anders aufteilen und für den Kindsvater mindern. EZ kann jedes Elternteil 3 Jahre nehmen. Während der Zeit kann jedes Elternteil TZ in EZ bis zu 32 Wochenstunden arbeiten. Wichtig ist, dass mit der ersten Meldung sich für die ersten zwei Jahre festgelegt wird. Wird unter 2 Jahre EZ gemeldet und diese soll verlängert werden geht das nur mit Zustimmung vom Arbeitgeber. Wird 2 Jahre EZ oder mehr gemeldet kann diese ihne Zustimmung vom Arbeitgeber verlängert werden. Der ersten Meldung der EZ geht ohne Zustimmung des Arbeitgeber. Wird im gleichen Schreiben TZ in EZ gemeldet (am besten mit Angabe der Wochentage und Verteilung der Arbeitszeiten) hat der Arbeitgeber vier Wochen Zeit um zuzustimmen oder (Teile) abzulehnen. Macht er es nicht gilt der Antrag automatisch als genehmigt, so wie er gestellt wurde. Eine Ablehnung muss schriftlich und mit Begründung erfolgen. Lehnt er Teile ab, wie z. B. die angegebene Arbeitszeit, und nichts weiteres binnen der 4 Wochen, gilt der Rest als genehmigt. 


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