excellence22
Liebe Frau Bader, Sie haben uns schon des öfteren so toll geholfen, dass wir uns nun nochmals an Sie wenden. Am 06.03.2025 habe ich Entbindungstermin und bin Hausfrau - somit ohne Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Mein Mann möchte ab Geburt 2 Jahre Elternzeit nehmen und Elterngeld plus beziehen. Werden mir trotzdem die ersten 2 Monate als Basiselterngeld angerechnet oder kann ich komplett auf Elterngeld verzichten und meinem Mann alle Monate zur Verfügung stellen? Wie viele Monate hätte er dann, die er nehmen könnte, 28? Ich hoffe Sie können uns helfen. Beste Grüße Anja
Hallo, Sie können die Monate frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann dabei mindestens zwei und höchstens zwölf Monate für sich in Anspruch nehmen. Wenn der Vater also 12 Mo nimmt, kann er es auf 24 Monaten splitten. Liebe Grüße NB
Suomi
Dein Mann hat 12 Monate Basiselterngeld zur Verfügung oder eben 24 Monate Elterngeldplus. Dir stehen dann immer noch 2 Monate Basiselterngeld zu. Die kannst Du Deinem Mann auch nicht abgeben. Nimmst Du sie nicht, verfallen die einfach.
Ani123
Es kommt drauf an wie lange ihr nachgeburtlicher Mutterschutz geht. Da reicht ein Tag um in den 3. Monat zu kommen. In dem Fall wären es 3 Monate mit Basis-EG Bezug, welche sie nicht umgehen können. Bei 2 Monaten sind es 2 Monate mit Basis-EG. Insgesamt stehen ihnen und dem Kindsvater 14 Monate Basis-EG zu. Mind. 2 Monate müssen von einem Elternteil genommen werden, max. 12 Monate kann von einem genommen werden. Relevant für das EG des Kindsvater wird sein, wieviel Monate Basis-EG sie beziehen. Bei 2 Monate Basis-EG blieben 12 Monate Basis-EG (24 Monate EGplus) für den Kindsvater. Bei 3 Monate Basis-EG blieben 11 Monate Basis-EG (22 Monate EGplus) für Kindsvater. Bei Frühgeburt würde es sich nochmal anders aufteilen und für den Kindsvater mindern. EZ kann jedes Elternteil 3 Jahre nehmen. Während der Zeit kann jedes Elternteil TZ in EZ bis zu 32 Wochenstunden arbeiten. Wichtig ist, dass mit der ersten Meldung sich für die ersten zwei Jahre festgelegt wird. Wird unter 2 Jahre EZ gemeldet und diese soll verlängert werden geht das nur mit Zustimmung vom Arbeitgeber. Wird 2 Jahre EZ oder mehr gemeldet kann diese ihne Zustimmung vom Arbeitgeber verlängert werden. Der ersten Meldung der EZ geht ohne Zustimmung des Arbeitgeber. Wird im gleichen Schreiben TZ in EZ gemeldet (am besten mit Angabe der Wochentage und Verteilung der Arbeitszeiten) hat der Arbeitgeber vier Wochen Zeit um zuzustimmen oder (Teile) abzulehnen. Macht er es nicht gilt der Antrag automatisch als genehmigt, so wie er gestellt wurde. Eine Ablehnung muss schriftlich und mit Begründung erfolgen. Lehnt er Teile ab, wie z. B. die angegebene Arbeitszeit, und nichts weiteres binnen der 4 Wochen, gilt der Rest als genehmigt.
Ähnliche Fragen
Hallo, ich habe am 24.9.2023 mein erstes Kind geboren und werde voraussichtlich am 21.6.2026 mein zweites Kind gebären. Ich habe nach Kind eins Elterngeld auf ein Jahr auszahlen lassen und bin ab dem 25.9.2024 in Teilzeit In Elternzeit arbeiten gegangen. Kann ich durch die Günstigerprüfung erreichen, dass mein Elterngeld von Kind eins wieder ...
Sehr geehrte Frau Bader, wir haben gestern den Bescheid über die Ablehnung des Elterngeldes erhalten. Die Begründung: wir verdienen mehr als 175.000€. Das stimmt aber nicht, bzw. unser zu versteuerndes Einkommen liegt unter dem Wert. Die Steuererklärung für 2024 liegt uns vor, sie wurde auch bei Antragstellung eingereicht. Unser Sohn ...
Sehr geehrte Frau Bader, wir erwarten im März 2026 unser erstes Kind. Wir sind beide Gutverdiener und kommen nach aktuellem Stand über die neue Bemessungsgrenze von 175.000€ zu versteuerndem Einkommen (d.h. vrsl. gemäß des Einkommenssteuerbescheids). Nun lesen wir u.a. im Familienportal des Bundesinnenministeriums, dass sonstige Bezüge wie 13. ...
Hallo liebe Frau Bader, muss man für die Beantragung des Elterngelds den Steuerbescheid vom letzten Jahr vor Geburt nachreichen, wenn man ihn noch nicht hat? Oder reicht auch einfach der letzte Steuerbescheid den man hat? Vielen Dank J
Hallo und guten Tag, ich habe noch eine Frage zum Themenkomplex Basis Elterngeld / Elterngeld Plus. A und B entscheiden sich für den Bezug des Basis Elterngeldes für A (mit Wechsel in den letzten Monaten zu ElterngeldPlus) und der B hat auch noch nachträglich die so genannten Partnermonate (max. 2 Stück) als Pflegeperson (ohne Entgelt) beant ...
Hallo in die Runde, ich habe schon vor einigen Wochen hier in einem anderen Thread unter https://www.rund-ums-baby.de/experten-forum/recht/rueckfragen-zur-nachtraeglichen-beantragung-der-partnermonate-beim-elt__2846094 Fragen zum Themenkomplex Elterngeld und Beantragung von Partnermonaten gestellt, konkret ging es darum, das ein Elterntei ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe einige Fragen bezüglich Elterngeld und der Registrierung unseres Kindes: 1. Unser Kind wird am 22.05.2026 in Nordmazedonien geboren. Wir sind beide bulgarische Staatsbürger (EU) und leben derzeit in Deutschland. Ist unser Kind automatisch berechtigt, Elterngeld in Deutschland zu erhalten, auch ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich erwarte mein erstes Kind im Juni 2026. Im November 2025 habe ich mein Medizinstudium abgeschlossen. Davor habe ich das Praktische Jahr absolviert (10/24 -10/25) bei welchem ich nicht steuerpflichtig war. Da ich noch auf die Ausstellung der Approbation warten muss, kann ich erst ab Februar 2026 mit der Arbeit beginne ...
Liebe Frau Bader, mein erstes Kind kam im September 2023 auf die Welt. Für dieses Kind habe ich drei Jahre Elternzeit genommen und Elterngeld Plus erhalten. Während meiner Elternzeit habe ich ein Kleingewerbe gegründet (Start: Oktober 2024) und zusätzlich einen Minijob begonnen (Start: Dezember 2024). Aktuell bin ich im Dezember ...
Guten Abend, wie setzen sich die Beträge zusammen um herausfinden zu können ob man Anrecht auf Elterngeld hat. Wo kann man hier nachschauen als Angestellte und als selbstständiger Einzelunternehmer? Müssen hier die Bruttogehälter bei dem Angestellten verwendet werden und welche Beträge zieht man als Selbstständiger heran?
Die letzten 10 Beiträge
- Mutter Kind Einrichtung
- Gehaltseinbuße wegen Beschäftigungsverbot
- Welches Einkommen für Elterngeld
- Gleiches Elterngeld möglich?
- EZ als zweiter oder drei Abschnitte zu werten
- Teilzeit während EZ und AG Zuschuss Mutterschaftsgeld
- Kinderbetreuungszuschüsse vom Arbeitgeber
- Kindesunterhalt
- Ablehnung 3. Jahr Elternzeit Kind 2 und 3
- Ablehnung 3. Jahr Elternzeit, Kind 2 und Kind 3