Alex14
Ich habe meinen Elterngeldantrag nach 6 Monaten bewilligt bekommen, habe rund 500 Euro pro Monat zur Verfügung, davon werden jetzt ca 200 Euro einbehalten als Nachzahlung für das Jobcebter. Dadurch habe ich eine Nachzahlung von ca 1800 Euro. Ich habe im November 2014 mein Kind geboren, bis zum 14.07.14 war ich voll berufstätig. Durch ein beschafttigungsverbot vom Arzt bin ich nicht vermittelbar gewesen für das Arbeitsamt und hatte somit kein ALG eins bekommen und musste ALG zwei beantragen. Darf ddas Jobcebter jetzt meine Nachzahlung von 1800 Euro anrechnen, obwohl die Elterngeldstelle für 7 Monate mir nur die 300 Euro zahlt, und die zwischen deferenz von ca 200 Euro dem Jobcebter nachzahlt? Danke im voraus!! MfG ALEX
Hallo, ich frag mich schon, ob Sie zu Recht kein ArbGeld 1 bekommen haben. lle Elterngeldberechtigten, die Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Kinderzuschlag beziehen und die vor der Geburt ihres Kindes erwerbstätig waren, erhalten einen Elterngeldfreibetrag. Der Elterngeldfreibetrag entspricht dem Einkommen vor der Geburt, beträgt jedoch höchstens 300 Euro. Bis zu dieser Höhe bleibt das Elterngeld bei den genannten Leistungen anrechnungsfrei und steht also zusätzlich zu diesen Leistungen zur Verfügung. Beispiel: Wer vor der Geburt des Kindes 160 Euro netto verdient hat, erhält nach der Geburt diesen Betrag als Elterngeldfreibetrag zusätzlich zum Arbeitslosengeld II, zur Sozialhilfe oder zum Kinderzuschlag. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Naja, fraglich ist halt, war es schon echtens das Du kein Arbeitslosengeld1 bekommen hast oder Krankengeld? IMO hätte dir nämlich eines von beiden sehr wohl zugestanden. Je nachdem für was und in welchem Umfang du das BV bekommen hast. Ist aber einerlei, da sicherlich sämtliche Widerspruchsfristen bereits durch sein dürften. Wenn Ich das richtig verstanden habe, hast du jetzt die Nachzahlung des Elterngeldes bekommen - und solange wie das gedauert hat anstelle dessen Hartz4. Richtig so? Falls ja, dann dürfte das Amt im recht sein und den Anteil anrechenbares Elterngeld - für das Hartz4 in Vorkasse getreten ist - jetzt wieder zurückfordern.
Ähnliche Fragen
Hallo liebe Frau Bader, ich habe mein Elterngeld auf 24 Monate gesplittet da ich eigentlich so lange zuhause bleiben wollte. Mein Arbeitsvertrag ist während der Schwangerschaft ausgelaufen (Zeitvertrag). Nun muss ich mich aus finanziellen Gründen (mein Lebensgefährte ist Freiberufler und hat einen wichtigen Kunden verloren) arbeitssuchend melden ...
Guten Tag Frau Bader, ich beziehe Elterngeld im 2. Jahr (gesplittet) und möchte mich nun gern arbeitssuchend melden. Wird das Elterngeld auf das ALG 2 angerechnet? Vielen Dank!
Hallo. Mein Sohn wurde am 25.09.13 geboren. Ich habe 2 Jahre Elternzeit genommen. Im 2. Jahr musste ich Alg 2 beantragen. Nun bin ich wieder schwanger. ET ist der 23.03.16. Am 25.09.15 habe ich wieder mit meiner Arbeit begonnen. Nun wollte ich fragen was ich im Elterngeldantrag bei Einkommen der letzen 12 Monate eintragen soll. Zählt das Alg2 au ...
Hallo Frau Bader, mein Arbeitsvertrag läuft während der Schwangerschaft aus - ca. drei Monate vor ET. Dementsprechend würde ich ALG1 beantragen. Könnte ich nach der Geburt, sprich nach drei Monaten, das ALG quasi pausieren, Elterngeld beziehen und im Anschluss ans Elterngeld wieder ALG 1 oder wie ist der Ablauf? Viele Grüße
Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt. Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...
Guten Tag Frau Bader, ich arbeite und bin sozialversichert in Deutschland. Meine Ehefrau arbeitet und lebt in Kroatien. Unser Kind wird ebenfalls mit ihr in Kroatien leben. Meine Frau erhält dort nach der Geburt für 12 Monate die kroatische Mutterschafts-/Elternleistung. Mein Wunsch ist es, möglichst lange bei meinem Kind zu sein und mich in di ...
Hallo Frau Bader, ich habe eine Verständnis Frage zum Ausklammern von Berechnungsmonaten für das Elterngeld. Kind 1 kam ende Oktober 25. Ich bekomme für Kind 1 Elterngeld bis Ende Dezember 2026 (Mutterschutz und Basis Elterngeld bis einschließlich August, ab September diesen Jahres hab ich auf Elterngeld plus gewechselt wegen einem 520 Euro Jo ...
Guten Tag, wenn ich nach 14 Monaten Elternzeit mit Elterngeldbezug (bis September 26) von Kind 1 (Geburt 2025) ALG 1 beziehe, mir nebenbei eine Selbstständigkeit für 2027 aufbaue und erneut schwanger werde (Geburt Ende 27), wird dann zur Berechnung des erneuten Elterngeldes das letzte Steuerjahr also 2026 herangezogen, welches ich auf Antrag wegen ...
Hallo, Ich bin leider total verwirrt zwecks meines Gehalts und zukünftiges Elterngeld. Vorab habe ich im 11/24 mein 1. Kind bekommen und habe bis 07/26 Elterngeld erhalten, Elternzeit bis 09/26. Seit 04/25 habe ich 4 Tage im Monat zusätzlich gearbeitet(nur Tagdienst) Nun habe ich seit 09/26 meine Stelle als intensivpflegekraft auf 60% erhöht. j ...
Hallo, Ich bin leider total verwirrt zwecks meines Gehalts und zukünftiges Elterngeld. Vorab habe ich im 11/24 mein 1. Kind bekommen und habe bis 07/26 Elterngeld erhalten, Elternzeit bis 09/26. Seit 04/25 habe ich 4 Tage im Monat zusätzlich gearbeitet(nur Tagdienst) Nun habe ich seit 09/26 meine Stelle als intensivpflegekraft auf 60% erhöht. j ...
Die letzten 10 Beiträge
- Unterhalt für 1 Kind
- Kind unterschreibt mit falschem Namen
- Kind unterschreibt mit falschem Namen
- Elterngeldbezug und schwanger
- Müssen Kinderkrankentage nach gearbeitet werden?
- Berechnung Mutterschutzlohn nach Elternzeit bei BV
- Darf ich eine Empfehlung ablehnen
- Beschäftigungsverbot
- Kurs "Kinder im Blick"
- Gehalt in der Schwangerschaft und Elterngeld