helen-schindler
Sehr geehrte Frau Bader, wir erwarten im Juli unser zweites Kind. Ich werde bis zur Geburt in der Schweiz arbeiten und danach hier in Mutterschaftsurlaub gehen (14 Wochen), für den ja eine Mutterschutzleistung gezahlt wird. Direkt nach Ende dieser 14 Wochen ziehe ich nach Deutschland um. Allerdings werde ich mit den Kindern zuerst im Haus der Eltern wohnen, bis mein Mann zwei Monate später nachzieht (er muss berufsbedingt länger in CH bleiben). Dann beziehen wir in D eine neue Familien-Wohnung. Wir wollen dauerhaft in D bleiben und planen keine Rückkehr in die Schweiz. Was müssen wir beim Antrag auf Elterngeld beachten? Danke und viele Grüsse
Hallo, das Sie dann ja den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, ist es unproblematisch. Bei der Berechnung von Elterngeld wird auch Einkommen berücksichtigt, das in der Schweiz versteuert wird. Dieses Einkommen ist dem im Inland, also in Deutschland, versteuerten Einkommen gleichgestellt Liebe Grüße NB
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Hallo Frau Bader, meine Frage bezieht sich auf die Bezüge, die mir bei Schwangerschaft bzw. Geburt eines zweiten Kindes zustehen. Ich habe nach der Geburt meines Sohnes bereits 12 Monate Elterngeld bezogen. Mein 2. Kind wird im Oktober zur Welt kommen, dann ist mein Sohn 21 Monate alt, offiziell befinde ich mich dann noch in Elternzeit. Kann ich ...
Liebe Frau Bader! Für meinen Mann und mich klingt Elterngeld plus interessant (ET: 2.8.15). Aber immer lese ich nur, dass das Elterngeld plus maximal die Hälfte des "normalen" Elterngeldes beträgt (wäre in meinem Fall ca. 1300€/2=650€). Was bedeutet maximal? Kann es auch gekürzt werden und wenn ja, unter welchen Umständen? Kann während Elterngeld-p ...
Hallo Ich bekomme im April mein Baby und war im Jahr davor bis zum 31.8.2014 seit 6Jahren voll erwerbstätig und danach habe ich ALG1 bezogen und zusätzlich habe ich einen 400,-€ Job gehabt seit der Arbeitslosigkeit der bis zum 31.7.2015 befristet ist. Seit dem 24.2.2015 befinde ich mich im Mutterschutz und beziehe dementsprechend Mutterschaftsgel ...
Hallo, ich hab seit 2023 ein Kleingewerbe angemeldet. Da ich einen online Blog betreibe, mit minimalsten Affliate Umsätzen hab ich es damals angemeldet, da die Gewinnabsicht ja schon ausreichend ist dass man es anmelden muss. Ich wollte alles rechtskonform machen. 2023 und 2024 habe ich auch über den Steuerberater die Steuererklärung machen las ...
Guten Tag, habe ich Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld für ein Kind, das am 01.08.2025 geboren wird, wenn ich als Vater drei Monate Elternzeit in den Kalendermonaten Mai, Juni und Juli 2026 in Anspruch nehmen möchte? Das Kind lebt mit meiner Ehefrau und unserem älteren Sohn in Kroatien. Während dieser drei Monate würde ich mich an derselben ...
Guten Tag, wir haben am 15.01.2026 unser zweites Kind bekommen. Unser erstes Kind wurde im März 2023 geboren und meine Frau hat anschließend bis Januar 2025 Elterngeld bezogen. Sie ist seit der Geburt des ersten Kindes zuhause, hat aber mit einer Freundin im März 2025 ein Gewerbe gestartet. Bei der Beantragung des Elterngeldes für unser zweites ...
Hallo Zusammen, leider bin ich seit 12 Monaten im Krankengeldbezug. Ich hoffe in Kürze Schwanger zu werden. Aufgrund meiner Tätigkeit und gesundheitlichen Geschicht, würde ich voraussichtlich direkt in ein Beschäftigungsverbot gehen und somit Mutterschutzlohn. Daher folgende Fragen: 1. Wonach berechnet sich nun der Mutterschutzlohn? Nach dem Krank ...
Hallo Frau Bader, ich habe ein Kleingewerbe angemeldet seit mehreren Jahren (mit minimalen Einnahmen - zwischen 0 und 60€ im Jahr). Ich wollte es steuerlich richtig machen, aber wirkliche Gewinne habe ich nie erwartet. das war nur weil ich auf einem online Profil mit Affliate Links ab und an kleine Provisionen bekam. Ich hab jedes Jahr auch eine ...
Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann ist selbstständig. Da wir ein Haus gekauft haben, hat sich mein Mann 2025 200.000 Euro aus seiner Firma ausgeschüttet. Zählt diese Ausschüttung zu der Einkommensgrenze von 175.000 Euro? Mit unseren regulären Gehältern kommen wir nicht über die Grenze. Herzlichen Dank für Ihre Antwort! Viele Grüße Maria
Sehr geehrte Frau Bader, meine Mutterschutzfrist beginnt am 30.05.2026 (Samstag). Damit wird der komplette Mai nicht zur Elterngeldberechnung gezählt. Durch mein Studium habe ich allerdings erst seit Februar ein wirkliches Einkommen, weshalb es für mich einen deutlichen Unterschied in der Berechnung machen würde, ob der Mai gezählt wird oder nic ...
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