Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld nach Erwerbstätigkeit in der Schweiz

Frage: Elterngeld nach Erwerbstätigkeit in der Schweiz

helen-schindler

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Sehr geehrte Frau Bader, wir erwarten im Juli unser zweites Kind. Ich werde bis zur Geburt in der Schweiz arbeiten und danach hier in Mutterschaftsurlaub gehen (14 Wochen), für den ja eine Mutterschutzleistung gezahlt wird. Direkt nach Ende dieser 14 Wochen ziehe ich nach Deutschland um. Allerdings werde ich mit den Kindern zuerst im Haus der Eltern wohnen, bis mein Mann zwei Monate später nachzieht (er muss berufsbedingt länger in CH bleiben). Dann beziehen wir in D eine neue Familien-Wohnung. Wir wollen dauerhaft in D bleiben und planen keine Rückkehr in die Schweiz. Was müssen wir beim Antrag auf Elterngeld beachten? Danke und viele Grüsse


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das Sie dann ja den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, ist es unproblematisch. Bei der Berechnung von Elterngeld wird auch Einkommen berücksichtigt, das in der Schweiz versteuert wird. Dieses Einkommen ist dem im Inland, also in Deutschland, versteuerten Einkommen gleichgestellt Liebe Grüße NB


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