Rehkitz
Liebe Frau Bader! Für meinen Mann und mich klingt Elterngeld plus interessant (ET: 2.8.15). Aber immer lese ich nur, dass das Elterngeld plus maximal die Hälfte des "normalen" Elterngeldes beträgt (wäre in meinem Fall ca. 1300€/2=650€). Was bedeutet maximal? Kann es auch gekürzt werden und wenn ja, unter welchen Umständen? Kann während Elterngeld-plus-Bezug max. 30 Std. gearbeitet werden, gibt es auch eine Mindeststundenzahl? Und wann im Auszahlungszeitraum muss von beiden Elternteilen mind. 25 Std. gearbeitet werden um den Partnerschaftsbonus zu erhalten? Bekommt jeder 4 Monate länger Elterngeld plus oder insgesamt, also 28 Monate plus 4 oder plus 8? Ich danke Ihnen schon jetzt für Ihre Antwort!!
Hallo, Entscheiden sich Mütter und Väter, zeitgleich als Elternpaar in Teilzeit zu gehen – für vier Monate lang parallel und zwischen 25 bis 30 Wochenstunden –, erhalten sie jeweils vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate. Der Verdienst wird auch angerechnet. Liebe Grüße NB
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, meine Frage bezieht sich auf die Bezüge, die mir bei Schwangerschaft bzw. Geburt eines zweiten Kindes zustehen. Ich habe nach der Geburt meines Sohnes bereits 12 Monate Elterngeld bezogen. Mein 2. Kind wird im Oktober zur Welt kommen, dann ist mein Sohn 21 Monate alt, offiziell befinde ich mich dann noch in Elternzeit. Kann ich ...
Sehr geehrte Frau Bader, wir erwarten im Juli unser zweites Kind. Ich werde bis zur Geburt in der Schweiz arbeiten und danach hier in Mutterschaftsurlaub gehen (14 Wochen), für den ja eine Mutterschutzleistung gezahlt wird. Direkt nach Ende dieser 14 Wochen ziehe ich nach Deutschland um. Allerdings werde ich mit den Kindern zuerst im Haus der El ...
Hallo Ich bekomme im April mein Baby und war im Jahr davor bis zum 31.8.2014 seit 6Jahren voll erwerbstätig und danach habe ich ALG1 bezogen und zusätzlich habe ich einen 400,-€ Job gehabt seit der Arbeitslosigkeit der bis zum 31.7.2015 befristet ist. Seit dem 24.2.2015 befinde ich mich im Mutterschutz und beziehe dementsprechend Mutterschaftsgel ...
Liebe Frau Bader, ich war in den letzten Jahren sowohl angestellt als auch freiberuflich tätig. Nun würde ich gerne eine Weiterbildung im Rahmen der angestellten Tätigkeit als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Sehe ich das richtig, dass das die Höhe des Elterngeldes nicht beeinflusst, weil in jedem Fall als Grundlage der Berechnung d ...
Hallo Frau Bader, ich hätte gern eine rechtliche Einschätzung zur neuen Einkommensgrenze beim Elterngeld. Meine Partnerin und ich leben in einem gemeinsamen Haushalt. Sie möchte Elterngeld beantragen, ich nicht. Unser gemeinsames zu versteuerndes Einkommen liegt über 175.000 €, aber ihr eigenes zvE liegt darunter. Laut § 1 Abs. 8 Satz 2 BEE ...
Hallo Frau Bader, mein ET ist am 30.09 und ich möchte 2 Jahre in Elternzeit gehen, allerdings nur Elterngeld Basis beantragen und nach dem ich kein Elterngeld mehr erhalte einen 15 Std./W Job machen. In der restlichen Elternzeit bei dem ich kein Elterngeld erhalte möchte ich Wohngeld beantragen Muss ich mit irgendwelchen Rückzahlungen be ...
Hi, was ist der relevante Bemessungszeitraum für das Elterngeld eines 2. Kindes, wenn: - ich verbeamtete Lehrerin bin und bereits ein Kind habe - 1. Kind kam im Oktober 24 zur Welt, das 2. Kind wäre für Ende 2026 geplant - Elterngeldbezug endet im Dezember 2025 - Ende 2025 Start einer freiberuflichen Tätigkeit als Nachhilfelehrerin ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin ein Zahnmedizinische fachangestellte und ich bin jetzt im Elternzeit bis 2027, mein Elterngeld endet nächste Monat weil mein Kind wird ein Jahr alt, die frage jetzt wie kann ich die nächsten zwei jahre finanzieren, kann arbeitslosengeld I beantragen oder muss ich mich erstmal kündigen??? Oder was kann mann b ...
Sehr geehrte Frau Bader, bei der Frage zur Mindestbezugszeit Elterngeld hatten sie geantwortet, dass die Bewilligung insgesamt aufzuheben ist, wenn sich herausstellt, dass die Person nur für einen Monat Elterngeld beanspruchen kann/möchte. Das ist meiner Meinung nach so nicht ganz korrekt. Der von Ihnen zitierte Teil der Richtlinien is ...
Sehr geehrte Frau Bader, erst einmal danke ich Ihnen für Ihren tollen Service hier, freue mich sehr, dass es so etwas gibt. Ich habe mehrere Fragen zu folgender Situation: A und B sind Eltern geworden. A war vor der Geburt des Nachwuchses im ALG I Bezug gleichzeitig nebenberuflich selbständig mit relativ geringen Einnahmen. B war bereits ...
Die letzten 10 Beiträge
- Rückfragen zur nachträglichen Beantragung der Partnermonate beim Elterngeld
- Brüder, Weihnachten getrennt?
- KITA Vertrag gekürzt
- Beschäftigungsverbot nach Elternzeit, Gehalt?
- Angeblich permanenter Läusebefall in Kita
- Termine FA - Freistellung
- Mutterschaftszuschuss bei TZ in EZ - Einfluss von Gehaltserhöhungen
- Funktionszulage einen Monat vor Mutterschutz gestrichen
- Vorzeitige Beendigung Elternzeit
- Körperverletzung in der KiTa