Rehkitz
Liebe Frau Bader! Für meinen Mann und mich klingt Elterngeld plus interessant (ET: 2.8.15). Aber immer lese ich nur, dass das Elterngeld plus maximal die Hälfte des "normalen" Elterngeldes beträgt (wäre in meinem Fall ca. 1300€/2=650€). Was bedeutet maximal? Kann es auch gekürzt werden und wenn ja, unter welchen Umständen? Kann während Elterngeld-plus-Bezug max. 30 Std. gearbeitet werden, gibt es auch eine Mindeststundenzahl? Und wann im Auszahlungszeitraum muss von beiden Elternteilen mind. 25 Std. gearbeitet werden um den Partnerschaftsbonus zu erhalten? Bekommt jeder 4 Monate länger Elterngeld plus oder insgesamt, also 28 Monate plus 4 oder plus 8? Ich danke Ihnen schon jetzt für Ihre Antwort!!
Hallo, Entscheiden sich Mütter und Väter, zeitgleich als Elternpaar in Teilzeit zu gehen – für vier Monate lang parallel und zwischen 25 bis 30 Wochenstunden –, erhalten sie jeweils vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate. Der Verdienst wird auch angerechnet. Liebe Grüße NB
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Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann ist selbstständig. Da wir ein Haus gekauft haben, hat sich mein Mann 2025 200.000 Euro aus seiner Firma ausgeschüttet. Zählt diese Ausschüttung zu der Einkommensgrenze von 175.000 Euro? Mit unseren regulären Gehältern kommen wir nicht über die Grenze. Herzlichen Dank für Ihre Antwort! Viele Grüße Maria
Sehr geehrte Frau Bader, meine Mutterschutzfrist beginnt am 30.05.2026 (Samstag). Damit wird der komplette Mai nicht zur Elterngeldberechnung gezählt. Durch mein Studium habe ich allerdings erst seit Februar ein wirkliches Einkommen, weshalb es für mich einen deutlichen Unterschied in der Berechnung machen würde, ob der Mai gezählt wird oder nic ...
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