Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld,kinderzuschlag

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Elterngeld,kinderzuschlag

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo,ich bin Hartz 4 Empfängerin,und wollte mal fragen was mir von welchem Amt alles zusteht.Habe schon was von Elterngeld,Kinderzuschlag gehört aber eigentlich weiß ich nur das mir Estausstattung zu steht aber weiß nicht vieviel und das mir nach der Geburt Kindergeld 154 Eur zustehen.Können Sie mir bitte sagen was ich noch beantragen kann und wo? VG preg-girl


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Sie bekommen: Hartz IV KG 154 € EG 300 € Erstlingsausstattung Ansonsten können Sie sich an die Caritas etc. wenden Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Kindergeldzuschlag steht dir nicht zu, da du Hartz 4 bekommst. Elterngeld (für Geburten ab den 1.1.07) für 12 bzw. 14 Monate den Mindestsatz von 300€.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader ist es rechtens das man mit geteiltem Elterngeld Kinderzuschlag (2 Jahre) bezieht, sich nach einem Jahr das Elterngeld auszahlen läßt und dann wieder Kinderzuschlag bezieht ? Oder gibt es Gesetze die das verhindern?

Ich bin jetzt wirklich verwirt was stimmt. Das habe ich bekommen: Anrechnung von Elterngeld auf Sozialleistungen (Hartz IV, Sozialhilfe und Kinderzuschlag) Bisher wurde der Mindestbetrag des Elterngeldes, der sog. „Sockelbetrag“ in Höhe von 300 Euro nicht auf Sozialleistungen angerechnet, sprich, Bezieher von Sozialleistungen wie Hartz IV ...

Hallo Frau Bader, Ich hoffe Sie können mir weiter Helfen. Ich habe heute von Familienkasse ein Brief bekommen, bei mir wurde das Elterngeld nach Erwerbstätigkeit berechnet, aber in meinem Fall gibt es kein Freibetrag von 300,00 Euro. Ich war in Elternzeit und habe dann zweites Kind bekommen, Elterngeld wurde auch nach Erwerbstätigkeit berec ...

Hallo Frau Baden Meine Frage ist Ich bekomme elterngeld für mein mittlerweile 2.Kind über 300 Euro. Mein Mann ist alleinverdiener ich in elternzeit. Bin jetzt mit dem 3.kind schwanger. Meine Frage muss ich mein elterngeld beim kinderzuschlag angeben wenn ich vorher dafür gearbeitet habe ? Vielen Dank Mit freundlichen Grüßen Sindy Haas ...

Hallo zusammen, ich wollte mal fragen, wie sich das mit dem Kinderzuschlag rechnet. Wie wird dabei Elterngeld und Kindergeld berücksichtigt ? Vermutlich als 'sonstiges Einkommen'? Darf ich dann trotzdem aussuchen, ob ich Elterngeld+ oder Basis nehme? Und der Kinderzuschlag ist ja für leute, die arbeiten, aber zu wenig haben. Müssen dafü ...

Sehr geehrte Frau Bader, wir bekommen für unsere 4 Kinder Kinderzuschlag gezahlt. Nun war mein Mann nach der Geburt unseres kleinen Sohnes die ersten 3 Monate zuhause und hat Elterngeld bekommen. Das dieses beim Kinderzuschlag als Einkommen gerechnet wird ist uns bewußt. Nun ist unser Sohn Anfang März geboren, und mein Mann erhielt rückwirkend ...

Hallo :) Folgendes Problem ... ich hatte 2012 einen schweren Verkehrsunfall während der Arbeitszeit ... also bg Sache ... was ja auch kein Problem war bis jetzt ... da ich mich immer wieder OPs unterzogen habe war ich von Dezember 2016 bis diese Jahr April krankgeschrieben und habe in dieser Zeit nur verletztengeld bezogen. Jetzt habe ich für ...

Hallo Frau Bader, das Elterngeld endete bei mir im Januar. Laut Rechnern würde uns Wohngeld & Kinderzuschlag zustehen. Allerdings wird beim Kinderzuschlag nach dem Einkommen der letzten 6 Monate gefragt - da hatte ich ja Elterngeld. Ich rief extra bei der Kindergeldhotline an und die bestätigte mir, dass ich einen Antrag stellen könne, bei den E ...

Hallo Frau Bader, kurz zu unserer Situation: wir sind beide Studenten und erwarten jetzt im Juni unser zweites Kind. Mein Mann bekommt einen Studienkredit und geht zusätzlich noch arbeiten und ich bekomme Studienunterhalt von meinen Eltern. Jetzt stelle ich mir folgende Fragen, auf die mir der Herr von der Familienkasse leider nicht antworten k ...

Sehr geehrte Frau Bader ,  Ich arbeite Vollzeit und habe von meiner Frau 4 Kindern , ab 01/08/2021 ziehe ich keine Leistung vom Jobcenter ,da ich kinderzuschlag beantragt habe .Also ab 01/08/2021 Kriege ich Kinderzuschlag und Wohngeld.  Was passiert bei mir wenn ich Elternzeit und Elterngeld beantrage ,habe ich Anspruch darauf ? Und wenn J ...