Mitglied inaktiv
Hallo, ich hätte eine Frage über die Zusammensetzung der Gehaltsobergrenze für das Elterngeld. Ich habe mich über die Zusammensetzung auf mehreren Seiten informiert und habe immer wieder gefunden, dass Einmalzahlungen, darunter fallen Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und in unserem Fall auch Provisionen, nicht in der Gesamtberechnung berücksichtigt werden. D.h., wenn in der Lohnabrechnung Provisionen mit E (Einmalzahlungen) versehen sind, dann kann das nicht zur Berechnungsgrundlage gehören. Die Dame vom Zentrum Bayern für Familie und Soziales hatte das so erklärt, dass die einzelnen Abrechnungen nur bei der Mutter und nicht beim Vater relevant sind (vorausgesetzt Mutter beantragt Elterngeld). Beim zweiten Part (hier der Vater) wird der Lohnsteuerbescheid des Vorjahres im Geburtsjahr verlangt. Heißt Kind kommt in 2022, dann zählt der Bescheid von 2021. Wenn die Geburt also zum Jahreswechsel stattfindet, dann hat man sozusagen ein Lotteriespiel, weil man z.B. mit dem Bescheid von 2021 nicht die Grenze überschreitet aber mit dem von 2022 schon (wie gesagt, die Überschreitung kommt nur durch Provisionen zustande und nicht durch Festgehalt) Somit würde der Staat in so einem speziellen Fall eine werdende Familie dazu zwingen einen geplanten Kaiserschnitt zum 31.12. zu planen, weil Sie sonst kein Elterngeld bekommt, wenn es zum 01.01. auf die Welt kommt. Wenn wir vom Höchstsatz sprechen, dann geht es um ca. 21.600 EUR. Kann das wirklich so sein? Ich freue mich auf eine Rückmeldung. Liebe Grüße
Hallo, wenn Sie den Grenzbetrag überschreiten bekommen Sie kein Elterngeld. Der Staat geht davon aus, dass Sie dann darauf nicht angewiesen sind. Sollten Sie es doch sein, bleibt es beim geplanten Kaiserschnitt. Liebe Grüße NB
Pamo
Zwang zum Kaiserschnitt: nein. Das entscheidet die Mutter persönlich. Es gibt Menschen, die bekommen kein Elterngeld und denken trotzdem nie daran, das Kind vor der Fertigstellung rauszuschneiden. Das muss man nämlich nicht tun.
Andrea6
Mal vorweg: "der Staat" zwingt niemanden zu einem "Planung eines geplanten Kaiserschnitts"(!) zu Silvester, um passendes Elterngeld zu erzielen - das macht die Schwangere schon selber.... Zum finanziellen Problem können andere sicher sehr viel mehr beitragen.
Dojii
Kurz und knapp, ja so ist es. Wenn beide Eltern zusammen im Kalenderjahr vor Geburt mehr als 300.000 EUR auf dem Steuerbescheid ausweisen können, besteht kein Anspruch auf Elterngeld. Da gibt es keine Ausnahmen und keine Härtefallregelung.
Bone
Für die Mutter gelten die 12 Monate vor dem Mutterschutz. Tur Berechnung von ihrem EG. Von ihrem Einkommen. Für den Vater gelten die 12 Monate vor Geburt für die Höhe des EG. Von seinem Einkommen. Wenn beide Arbeitnehmer sind und keine sonstigen Bedingungen zutreffen welche eine Verschiebung des Nemessungszeitraums nach sich zieht, zB frühere EG-Monate oder Krankengeld mit schwangerschaftsbezug. Für beide zusammen gilt, beträgt ihr gemeinschaftliches Einkommen über 300.000 € in einem Kalenderjahr, entfällt für beide der Anspruch auf EG. Der Gesetzgeber geht davon aus. In einem solchen Fall ist keinerlei staatliche Unterstützung nötig.
Bone
Übrigens musst du in dem Jahr in dem du EG bekommst, eine Lohnsteuerklärung machen. EG wird unter Vorbehalt gezahlt
Kristiiin
Kann mich Bone nur anschließen. Sonderzahlungen wie von dir ausgeführt zählen zwar nicht in die Berechnungsgrundlage (was bei euch, Höchstsatz, sowieso irrelevant ist), aber wohl in das Einkommen bzgl der Obergrenze. Ärgerlich, aber ist so und der Grundgedanke, dass jem mit Einkommen über 300k/Jahr, ohne staatliche Zuwendung inform von Elterngeld auskommt, ist verständlich, wenn auch ärgerlich, da „man ja schließlich auch einzahlen darf“ (außer ihr seid selbstständig). Einen KS würde ich nicht planen ;), denn aus Erfahrung kann ich sagen: man kommt gut hin - mein Mann ist aktuell der Alleinverdiener mit vllt 1/3 eures Einkommens und wir kommen gut zurecht! Vllt könnt ihr ja auf Boni oÄ 2022 verzichten, sofern es sich mit dem Plus von 21.6k EG rechnet?
Anni3
Wenn ihr so viel verdient, ist doch das Elterngeld eh Kleinkram und wird von euch nicht benötigt. Interessant, dass du dir trotzdem für 20k dein Kind früher aus dem Bauch schneiden lassen würdest...verkauf es doch, das bringt bestimmt noch mehr.
Feuerschweifin
Mir fehlen die Worte... Da denkt man, man hätte schon so ziemlich alles auf rub gelesen und dann kommt dieser Eintrag... Kleiner Hinweis: Ein Kind wird euch mehr kosten als ihr durch den Freibetrag an Steuern einsparen könnt. Ist also finanziell ein Verlust, daher solltet ihr es zur Adoption freigeben. Sorry, aber anders als mit Sarkasmus kann man darauf echt nicht reagieren...
Mitglied inaktiv
Also um die Gemüter zu beruhigen: natürlich würden wir das so etwas NIEMALS tun! Das Kind soll gesund auf die Welt kommen, scheißegal welches Kalenderjahr ;) Mein Beispiel sollte nur zeigen wie „verrückt“ das System ist meiner Meinung nach. Aber meine Eigentliche Frage konnte mir von euch beantwortet werden, nämlich wie sich das ganze zusammen setzt. Danke dafür :) Also es wird nix geschnibbelt, daher braucht sich keiner denken was es für verrückte Menschen gibt :D Sollte ich doch was anderes dazu herausfinden, so gebe ich mein Wissen hier weiter. In diesem Sinne schönen Abend
Frau_H.
Da wirst du wohl nichts anderes herausfinden. Dojii arbeitet in der EG-Stelle, insofern ist das schon eine fundierte Auskunft. Alles Gute!
Cpt_Elli
Tja, wie hat ein Ex-Arbeitskollege von mir mal so treffend gesagt "Von den Reichen kann man sparen lernen". Ich habe mir über Geld in meinen beiden Schwangerschaften relativ wenig Gedanken gemacht, eher über Vereinbarkeit von Beruf und Kindern. Ich weiß, dass ich super-privilegiert bin, weil ich immer wusste, dass es für Miete/später monatliche Rate und Lebenshaltungskosten auf jeden Fall reichen wird. Wir mussten uns auch nie wirklich einschränken - anders als viele andere, die in diesem Gratis-(!)-Forum fragen. Und dann beschwert sich hier jemand, dass der Staat tatsächlich nicht noch ein Monatsnetto-Einkommen im obersten Bereich bezuschusst. Wie würde der Schwabe sagen "da fliegt mir's Blech weg".
Ähnliche Fragen
Guten Tag Frau Bader, ich bin gerade etwas verzweifelt. Mein 1. Kind ist am 30.06.2024 zur Welt gekommen. Ich bin aktuell noch in Elternzeit und erhalte Elterngeld Plus. Aktuell bin ich wieder schwanger und bereits seit wenigen Tagen in Mutterschutz. Mein 2. Kind kommt voraussichtlich Anfang März. erhalte ich nun nur den Mindestsatz beim Elter ...
Ich habe eine Frage zum Thema beitragsfreie gesetzliche Krankenversicherung während des Bezugs von Elterngeld. Nehmen wir folgendes Beispiel, Ausgangssituation Ehepaar (verheiratet) mit lieblichem Kind Elternteil I war vor der Geburt des gemeinsamen leiblichen Kindes pflichtversichert, jedoch im ALG I Bezug, hat also keinen Arbeitgeber gehabt. El ...
Hallo. Meine Situation soll speziell sein. Ich habe von Januar 2025 bis 30.09.25 als Aushilfe gearbeitet. Ab 18.08.25 habe ich eine teilzeit Stelle bei der stadt bekommen. Am Weihnachten festgestellt das ich schwanger bin. Bis termin bei fa gewartet danach Chefin mitgeteilt. Jetzt bin ich in der 10 Woche, habe am Montag Termin gehabt wegen bv, de ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe noch eine Frage. Ich war in Elternzeit (ab Juli2025 ohne Bezug von Elterngeld). Seit November 25 arbeite ich wieder und bin erneut schwanger. Wird hier der Basissatz gezahlt weil ich vor Geburt des 2. Kindes (ET Anfang September) keine 12 Monate gearbeitet habe? Vielen Dank im Voraus, Elvira
Hallo, ich hab seit 2023 ein Kleingewerbe angemeldet. Da ich einen online Blog betreibe, mit minimalsten Affliate Umsätzen hab ich es damals angemeldet, da die Gewinnabsicht ja schon ausreichend ist dass man es anmelden muss. Ich wollte alles rechtskonform machen. 2023 und 2024 habe ich auch über den Steuerberater die Steuererklärung machen las ...
Guten Tag, habe ich Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld für ein Kind, das am 01.08.2025 geboren wird, wenn ich als Vater drei Monate Elternzeit in den Kalendermonaten Mai, Juni und Juli 2026 in Anspruch nehmen möchte? Das Kind lebt mit meiner Ehefrau und unserem älteren Sohn in Kroatien. Während dieser drei Monate würde ich mich an derselben ...
Guten Tag, wir haben am 15.01.2026 unser zweites Kind bekommen. Unser erstes Kind wurde im März 2023 geboren und meine Frau hat anschließend bis Januar 2025 Elterngeld bezogen. Sie ist seit der Geburt des ersten Kindes zuhause, hat aber mit einer Freundin im März 2025 ein Gewerbe gestartet. Bei der Beantragung des Elterngeldes für unser zweites ...
Hallo Zusammen, leider bin ich seit 12 Monaten im Krankengeldbezug. Ich hoffe in Kürze Schwanger zu werden. Aufgrund meiner Tätigkeit und gesundheitlichen Geschicht, würde ich voraussichtlich direkt in ein Beschäftigungsverbot gehen und somit Mutterschutzlohn. Daher folgende Fragen: 1. Wonach berechnet sich nun der Mutterschutzlohn? Nach dem Krank ...
Hallo Frau Bader, ich habe ein Kleingewerbe angemeldet seit mehreren Jahren (mit minimalen Einnahmen - zwischen 0 und 60€ im Jahr). Ich wollte es steuerlich richtig machen, aber wirkliche Gewinne habe ich nie erwartet. das war nur weil ich auf einem online Profil mit Affliate Links ab und an kleine Provisionen bekam. Ich hab jedes Jahr auch eine ...
Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann ist selbstständig. Da wir ein Haus gekauft haben, hat sich mein Mann 2025 200.000 Euro aus seiner Firma ausgeschüttet. Zählt diese Ausschüttung zu der Einkommensgrenze von 175.000 Euro? Mit unseren regulären Gehältern kommen wir nicht über die Grenze. Herzlichen Dank für Ihre Antwort! Viele Grüße Maria
Die letzten 10 Beiträge
- Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Suchterkrankung
- Mutterschutzlohn Beschäftigungsverbot
- Zählt Ausschüttung aus eigener Firma zur Einkommensgrenze beim Elterngeld
- Dienstreise/Tagung in der Schwangerschaft
- Welche Mitteilungspflicht habe ich gegenüber dem Kindsvater
- Elternzeit zum Schulanfang möglich?
- Elternzeit
- Negative Folgen Integrationsplatz
- Darf man in Elternzeit (Elterngeld plus) 2 Kleingewerbe haben
- Entwicklungsstörung und Umgang