Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld Gehaltsobergrenze

Frage: Elterngeld Gehaltsobergrenze

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo, ich hätte eine Frage über die Zusammensetzung der Gehaltsobergrenze für das Elterngeld. Ich habe mich über die Zusammensetzung auf mehreren Seiten informiert und habe immer wieder gefunden, dass Einmalzahlungen, darunter fallen Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und in unserem Fall auch Provisionen, nicht in der Gesamtberechnung berücksichtigt werden. D.h., wenn in der Lohnabrechnung Provisionen mit E (Einmalzahlungen) versehen sind, dann kann das nicht zur Berechnungsgrundlage gehören. Die Dame vom Zentrum Bayern für Familie und Soziales hatte das so erklärt, dass die einzelnen Abrechnungen nur bei der Mutter und nicht beim Vater relevant sind (vorausgesetzt Mutter beantragt Elterngeld). Beim zweiten Part (hier der Vater) wird der Lohnsteuerbescheid des Vorjahres im Geburtsjahr verlangt. Heißt Kind kommt in 2022, dann zählt der Bescheid von 2021. Wenn die Geburt also zum Jahreswechsel stattfindet, dann hat man sozusagen ein Lotteriespiel, weil man z.B. mit dem Bescheid von 2021 nicht die Grenze überschreitet aber mit dem von 2022 schon (wie gesagt, die Überschreitung kommt nur durch Provisionen zustande und nicht durch Festgehalt) Somit würde der Staat in so einem speziellen Fall eine werdende Familie dazu zwingen einen geplanten Kaiserschnitt zum 31.12. zu planen, weil Sie sonst kein Elterngeld bekommt, wenn es zum 01.01. auf die Welt kommt. Wenn wir vom Höchstsatz sprechen, dann geht es um ca. 21.600 EUR. Kann das wirklich so sein? Ich freue mich auf eine Rückmeldung. Liebe Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, wenn Sie den Grenzbetrag überschreiten bekommen Sie kein Elterngeld. Der Staat geht davon aus, dass Sie dann darauf nicht angewiesen sind. Sollten Sie es doch sein, bleibt es beim geplanten Kaiserschnitt. Liebe Grüße NB


Pamo

Beitrag melden

Zwang zum Kaiserschnitt: nein. Das entscheidet die Mutter persönlich. Es gibt Menschen, die bekommen kein Elterngeld und denken trotzdem nie daran, das Kind vor der Fertigstellung rauszuschneiden. Das muss man nämlich nicht tun.


Andrea6

Beitrag melden

Mal vorweg: "der Staat" zwingt niemanden zu einem "Planung eines geplanten Kaiserschnitts"(!) zu Silvester, um passendes Elterngeld zu erzielen - das macht die Schwangere schon selber.... Zum finanziellen Problem können andere sicher sehr viel mehr beitragen.


Dojii

Beitrag melden

Kurz und knapp, ja so ist es. Wenn beide Eltern zusammen im Kalenderjahr vor Geburt mehr als 300.000 EUR auf dem Steuerbescheid ausweisen können, besteht kein Anspruch auf Elterngeld. Da gibt es keine Ausnahmen und keine Härtefallregelung.


Bone

Beitrag melden

Für die Mutter gelten die 12 Monate vor dem Mutterschutz. Tur Berechnung von ihrem EG. Von ihrem Einkommen. Für den Vater gelten die 12 Monate vor Geburt für die Höhe des EG. Von seinem Einkommen. Wenn beide Arbeitnehmer sind und keine sonstigen Bedingungen zutreffen welche eine Verschiebung des Nemessungszeitraums nach sich zieht, zB frühere EG-Monate oder Krankengeld mit schwangerschaftsbezug. Für beide zusammen gilt, beträgt ihr gemeinschaftliches Einkommen über 300.000 € in einem Kalenderjahr, entfällt für beide der Anspruch auf EG. Der Gesetzgeber geht davon aus. In einem solchen Fall ist keinerlei staatliche Unterstützung nötig.


Bone

Beitrag melden

Übrigens musst du in dem Jahr in dem du EG bekommst, eine Lohnsteuerklärung machen. EG wird unter Vorbehalt gezahlt


Kristiiin

Beitrag melden

Kann mich Bone nur anschließen. Sonderzahlungen wie von dir ausgeführt zählen zwar nicht in die Berechnungsgrundlage (was bei euch, Höchstsatz, sowieso irrelevant ist), aber wohl in das Einkommen bzgl der Obergrenze. Ärgerlich, aber ist so und der Grundgedanke, dass jem mit Einkommen über 300k/Jahr, ohne staatliche Zuwendung inform von Elterngeld auskommt, ist verständlich, wenn auch ärgerlich, da „man ja schließlich auch einzahlen darf“ (außer ihr seid selbstständig). Einen KS würde ich nicht planen ;), denn aus Erfahrung kann ich sagen: man kommt gut hin - mein Mann ist aktuell der Alleinverdiener mit vllt 1/3 eures Einkommens und wir kommen gut zurecht! Vllt könnt ihr ja auf Boni oÄ 2022 verzichten, sofern es sich mit dem Plus von 21.6k EG rechnet?


Anni3

Beitrag melden

Wenn ihr so viel verdient, ist doch das Elterngeld eh Kleinkram und wird von euch nicht benötigt. Interessant, dass du dir trotzdem für 20k dein Kind früher aus dem Bauch schneiden lassen würdest...verkauf es doch, das bringt bestimmt noch mehr.


Feuerschweifin

Beitrag melden

Mir fehlen die Worte... Da denkt man, man hätte schon so ziemlich alles auf rub gelesen und dann kommt dieser Eintrag... Kleiner Hinweis: Ein Kind wird euch mehr kosten als ihr durch den Freibetrag an Steuern einsparen könnt. Ist also finanziell ein Verlust, daher solltet ihr es zur Adoption freigeben. Sorry, aber anders als mit Sarkasmus kann man darauf echt nicht reagieren...


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Also um die Gemüter zu beruhigen: natürlich würden wir das so etwas NIEMALS tun! Das Kind soll gesund auf die Welt kommen, scheißegal welches Kalenderjahr ;) Mein Beispiel sollte nur zeigen wie „verrückt“ das System ist meiner Meinung nach. Aber meine Eigentliche Frage konnte mir von euch beantwortet werden, nämlich wie sich das ganze zusammen setzt. Danke dafür :) Also es wird nix geschnibbelt, daher braucht sich keiner denken was es für verrückte Menschen gibt :D Sollte ich doch was anderes dazu herausfinden, so gebe ich mein Wissen hier weiter. In diesem Sinne schönen Abend


Frau_H.

Beitrag melden

Da wirst du wohl nichts anderes herausfinden. Dojii arbeitet in der EG-Stelle, insofern ist das schon eine fundierte Auskunft. Alles Gute!


Cpt_Elli

Beitrag melden

Tja, wie hat ein Ex-Arbeitskollege von mir mal so treffend gesagt "Von den Reichen kann man sparen lernen". Ich habe mir über Geld in meinen beiden Schwangerschaften relativ wenig Gedanken gemacht, eher über Vereinbarkeit von Beruf und Kindern. Ich weiß, dass ich super-privilegiert bin, weil ich immer wusste, dass es für Miete/später monatliche Rate und Lebenshaltungskosten auf jeden Fall reichen wird. Wir mussten uns auch nie wirklich einschränken - anders als viele andere, die in diesem Gratis-(!)-Forum fragen. Und dann beschwert sich hier jemand, dass der Staat tatsächlich nicht noch ein Monatsnetto-Einkommen im obersten Bereich bezuschusst. Wie würde der Schwabe sagen "da fliegt mir's Blech weg".


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Beamtin, momentan noch in Elternzeit und erwarte mein zweites Kind. Für die Berechnung des Bemessungszeitraums für Beamtinnen werden die Mutterschutzzeiten nicht automatisch ausgeklammert. Allerdings wäre eine Ausklammerung für mich finanziell besser, da ich aufgrund des Elterngeldbezuges für mein erstes Kind einen ...

Hallo Frau Bader, mein 1. Kind ist im November 2025 geboren. Das zweite erwarte ich in März 2027. Ich habe insgesamt 14 Monate Elterngeldbezug für Kind 1. D.h. für Kind 2 kann exakt dieser Zeitraum ausgeklammert werden. (Schon bei der Elterngeldstelle nachgefragt) Kann ich das Elterngeld für Kind 2 weiter erhöhen irgendwie durch ein Kleingewerbe, ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin im Januar Mutter von Zwillingen geworden und bis 06.Juli 2027 in Elternzeit.Bis Oktober bekomme ich Elterngeld und ab November ElterngeldPlus.Meine Frage ist ob ich trotz Elterngeld zur Aufstockung Bürgergeld beantragen kann, da meine Reserven bald aufgebraucht sind oder eher Wohngeld.Und wenn ich Bürgergeld bekomme ...

Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt.  Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...

Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt.  Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...

Guten Tag Frau Bader, ich arbeite und bin sozialversichert in Deutschland. Meine Ehefrau arbeitet und lebt in Kroatien. Unser Kind wird ebenfalls mit ihr in Kroatien leben. Meine Frau erhält dort nach der Geburt für 12 Monate die kroatische Mutterschafts-/Elternleistung. Mein Wunsch ist es, möglichst lange bei meinem Kind zu sein und mich in di ...

Hallo Frau Bader,  ich habe eine Verständnis Frage zum Ausklammern von Berechnungsmonaten für das Elterngeld.  Kind 1 kam ende Oktober 25.  Ich bekomme für Kind 1 Elterngeld bis Ende Dezember 2026 (Mutterschutz und Basis Elterngeld bis einschließlich August, ab September diesen Jahres hab ich auf Elterngeld plus gewechselt wegen einem 520 Euro Jo ...

Guten Tag, wenn ich nach 14 Monaten Elternzeit mit Elterngeldbezug (bis September 26) von Kind 1 (Geburt 2025) ALG 1 beziehe, mir nebenbei eine Selbstständigkeit für 2027 aufbaue und erneut schwanger werde (Geburt Ende 27), wird dann zur Berechnung des erneuten Elterngeldes das letzte Steuerjahr also 2026 herangezogen, welches ich auf Antrag wegen ...

Hallo,  Ich bin leider total verwirrt zwecks meines Gehalts und zukünftiges Elterngeld. Vorab habe ich im 11/24 mein 1. Kind bekommen und habe bis 07/26 Elterngeld erhalten, Elternzeit bis 09/26. Seit 04/25 habe ich 4 Tage im Monat zusätzlich gearbeitet(nur Tagdienst)  Nun habe ich seit 09/26 meine Stelle als intensivpflegekraft auf 60% erhöht. j ...

Hallo,  Ich bin leider total verwirrt zwecks meines Gehalts und zukünftiges Elterngeld. Vorab habe ich im 11/24 mein 1. Kind bekommen und habe bis 07/26 Elterngeld erhalten, Elternzeit bis 09/26. Seit 04/25 habe ich 4 Tage im Monat zusätzlich gearbeitet(nur Tagdienst)  Nun habe ich seit 09/26 meine Stelle als intensivpflegekraft auf 60% erhöht. j ...