Olga1983
Hallo Frau Bader, nehmen wir mal an, eine Mutter erhält bis Ende Mai Elterngeld - dann sind ihre 12 Monate um. Dann hätte ja ihr Ehepartner auch noch Anspruch auf zwei Monate Elterngeld. Wie könnte sich ein Ehepartner in der Konstellation verhalten, dass er bis Ende Februar 2017 abhängig Beschäftigter ist und zum Anfang März in die Selbstständigkeit wechselt? Nehmen wir mal an, der Ehemann hat als Angestellter genug verdient, um auf Basis dessen das maximale Elterngeld zu erhalten und verdient als Existenzgründer erstmal deutlich weniger. Wie würde sich denn seine Bemessungsgrenze errechnen? Nehmen wir mal an, er zahlt sich als Gewinnvorab monatlich 4.000 € aus der Gesellschaft aus, wovon er sich selbst versichern muss etc. das ist ja mit der Bemessungsgrundlage von € 2770 für Angestellte nicht wirklich vergleichbar. Ob dann am Jahresende überhaupt ein Gewinn in den Büchern steht, wäre eine andere Frage. Wie sollte eine solche Person an das Thema Elterngeld heran gehen und womit könnte er rechnen? Gruß Olga
Hallo, entscheidend ist de rLohn de rletzten 12 Mo vor der Geburt Liebe Grüße NB
chrissicat
Das Elterngeld berechnet sich nach dem Einkommen vor der Geburt. Also würde der Wechsel von sv-pflichtiger Beschäftigung zur Selbstständigkeit nach der Geburt keine Rolle spielen. Allerdings ist es fraglich, ob es für die Selbstständigkeit geschickt ist, wenn man kurz nach der Existenzgründung erst einmal in Elternzeit geht. Bis zu 30 Std/Woche darf man zwar während der Elternzeit arbeiten, das Einkommen wirkt dann aber elterngeldmindernd.
Olga1983
Hallo Frau Bader, wenn man dann 30 Stunden arbeitet und ein hohes Einkommen damit erzielt, gibt es denn dann den Mindestsatz an Elterngeld von 300 Euro? Gruß Olga
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