Mitglied inaktiv
Hallo, ich habe leider bisher nichts zu meinem Problem über Google finden können und hoffe, dass mir hier geholfen werden kann. Eigentliche Frage: wie wird das kommende Elterngeld und Mutterschaftsgeld berechnet? Situation: Ich und mein Partner (nächsten Monat erst verheiratet) haben seit 31.07.15 unseren Sohn (jetzt etwas über 2 Jahre alt, Vaterschaft anerkannt). Ich habe damals 3 Jahre Elternzeit beantragt (Bis Juli 2018) und habe von Juni 2015 bis September 2015 Mutterschaftsgeld, sowie vom Juni 2015 bis April 2017 Elterngeld Plus bezogen. Dies wurde damals von meinem Gehalt berechnet. Seit 01.06.2017 beziehe ich Arbeitslosengeld für 35 Std./Woche und bin durch das Arbeitsamt in einer Weiterbildung bis Mitte März 2018, da mein Arbeitgeber der Kürzung der Elternzeit nicht zugestimmt hat und auf eine Elternzeit bis Nun erwarten wir am 30.04.2018 unser zweites Kind. Mutterschutz beginnt demnach Mitte März und ich würde direkt nach Beendigung meiner Weiterbildung in Mutterschutz gehen und wohl auch Mutterschaftsgeld beziehen. Übersicht: 17.06.15: Beginn Mutterschutz 1. Kind /Mutterschaftsgeld 31.07.15 Geburt Kind 1 / Beginn Elternzeit Kind 1 / 25.09.15 Ende Mutterschutz / Ende Mutterschutzgeld - Beginn Elterngeldbezug 31.05.17 Ende Elterngeldbezug 01.06.17 Beginn Arbeitslosigkeit (trotz Arbeitgeber) 11.09.17 Beginn Weiterbildung 13.03.18 Ende Weiterbildung 19.03.18 Beginn Mutterschutz 2. Kind / Mutterschaftsgeld ? 30.04.18 Geburt 2. Kind (voraussichtlich) / Beginn Elternzeit 25.06.18 Ende Mutterschutz / Beginn Elterngeldbezug 30.07.18 Theoretisches Ende Elternzeit Kind 1 2019 Ende Elterngeldbezug Ich hoffe ich hab alles so verständlich wie möglich aufgeschrieben, auch wenn es vielleicht viel Info ist die man nicht braucht, aber ich möchte sicherstellen das kein Detail später alles über den Haufen wirft :) Kann ich nur das Standartelterngeld von 300 Euro beantragen oder kann da noch was berechnet werden? Sollte ich noch etwas beachten? Ich finde die ganze Angelegenheit ziemlich verzwickt, wobei es sowieso schon ein kompliziertes Thema ist. So empfinde ich es zumindest. Lieben Dank für Ihre Unterstützung. Liebe Grüße Christina Krüger
Hallo, bitte lesen Sie die Hinweise und stellen Sie Ihre Frage allgemeiner und nachvollziehbarer. Liebe Grüße NB
chrissicat
Etwas wirr ist das Ganze. Wenn ich es aber richtig verstanden habe, bist du bei deinem aktuellen Arbeitgeber in Elternzeit??? Dann kannst du die aktuelle Elternzeit zum Beginn des Mutterschutzes vorzeitig beenden (der Arbeitgeber kann dies nicht ablehnen, du musst es ihm aber rechtzeitig schriftlich mitteilen und die Schwangerschaft nachweisen) und erhältst das volle Mutterschaftsgeld wie bei Kind 1. Elterngeld wirst du nur den Mindestsatz bekommen + ggf. Geschwisterbonus.
-Talia-
Du hast irgendwas mit den Daten durcheinander gebracht. Oben schreibst du, dass du von Juni 15 bis April 17 EG plus gekriegt hast - im Juni war dein Sohn aber noch gar nicht geboren. Und was heißt Arbeitslosigkeit trotz Arbeitgeber? In Elternzeit kannst du aber auch eigentlich nicht mehr sein ("Arbeitgeber hat Kürzung der EZ nicht zugestimmt" - muss er aber getan haben, sonst würdest du kein Arbeitslosengeld für 35h kriegen.) We auch immer - mehr als Mindestsatz plus Geschwisterbonus (ich glaube bis Kind 1 3 ist) wirst du nicht bekommen. Arbeitslosengeld geht als 0 in die Berechnung ein. Und EG kann man auch höchstens die ersten 14 Lebensmonate des Kinds ausklammern lassen, die sind ja jetzt schon lange vorbei. PS: Ich nehme alles zurück, zum Thema ALG, wenn für Weiterbildungen vom Arbeitsamt andere Regeln gelten, als für "normales" ALG.
Mitglied inaktiv
Stimmt, oben habe ich es falsch geschrieben. Elterngeld habe ich natürlich nach dem Mutterschaftsgeld im September bekommen. Ja alles etwas wirr, das stimmt. Danke für die Antworten :)
Mitglied inaktiv
Achja... und ja bei meinem Aktuellen Arbeitgeber bin ich momentan noch in Elternzeit. er hat auf das Direktionsrecht verzichtet und mir somit erlaubt bei einem anderen Arbeitgeber für diese Zeit zu arbeiten. Somit wurde es möglich mich Arbeitssuchend zu melden und ALG zu beziehen.
Lewanna
Ja, aber man darf doch in Elternzeit höchstens 30h arbeiten. Wieso bekomnst du dann ALG1 für 35h? LG
Mitglied inaktiv
ALG ist kein Einkommen und zählt idR als Nullrunde. Die 14 Monate EG, die man ausklammern kann werden nichts bringen, weil die viel zu weit zurück sind, also wird es wohl Mindestsatz werden. Vergiss nicht die EZ zum Tag vor dem neuen Mutterschutz schriftlich zu beenden und den Rest ggf zu übertragen. Sonst wird es auch mit Mutterschutzgeld nix. LG Lilly
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