Mitglied inaktiv
Hallo, ich habe Elterngeld für den 4.-10. LM beantragt, mein Freund vom 1.-7. LM. Das sind jeweils 7 Monate und das ist doch okay, da ja den Eltern 14 Monate Elterngeld zustehen?! Meinem Freund wurde das auch so bewilligt. Bei mir haben sie mir allerdings nur den 4.-7. LM genehmigt… Unserer Vermutung nach haben sie einfach bei uns beiden die ersten sieben LM als Grundlage genommen und bei mir halt die ersten drei Monate nicht bewilligt, da ich ja Mutterschaftsgeld bekommen habe (allerdings nur zwei Monate). Wahrscheinlich haben sie dann nur die „Nicht-Bewilligung“ für meine ersten drei Monate nicht extra hingeschrieben. Wir müssen doch nicht der Ihren Fehler so hinnehmen, v. a. weil wir unseren Antrag auch eingescannt haben (auf dem ich natürlich natürlich 4.-10. LM beantragt habe nicht 4.-7.LM). Ich möchte meine Kleine bestimmt nicht schon mit sechs Monaten in die Krippe geben! Außerdem habe ich vor, sie bis dahin noch voll zu stillen und dann erst damit anzufangen sie abzustillen. Abpumpen kommt für mich auch nicht mehr in Frage! Und wir müssten dann die 3 Monate zu dritt mit einem Gehalt auskommen, obwohl wir Elterngeld doch richtig für 14 Monate beantragt haben! Das geht doch nicht! Elternzeit habe ich ja auch bis zum 10. LM bei unserem AG genommen und er hat schon Ersatz für diese Zeit besorgt. Müssen wir jetzt diese Bewilligung für nur insgesamt 11 statt 14 Monate (und die restliche Zeit im Ungewissen) so akzeptieren oder was könnten wir ggf. tun? Widerspruch vielleicht, aber so ist der Bescheid ja korrekt, es fehlt ja nur die Bewilligung für den 8.-10. LM?!?! Und hätten wir überhaupt eine Chance? Darüber hinaus hätte ich noch eine Frage dazu: Wir haben noch eine Jahressonderzahlung vom AG erhalten. Mein Freund war schon in Elternzeit, ich kurz davor. Allerdings gilt diese Zahlung nur anteilig für die Monate, die wir auch auf Arbeit waren. D. h. bei meinem Freund bis vor der Geburt und bei mir bis einen knappen Monat nach Ende der Mutterschutzfrist. Muss diese Sonderzahlung trotzdem bei der Elterngeldstelle gemeldet werden und wird dann kurioserweise als Einkommen nach der Geburt gezählt? Für das Elterngeld werden die Sonderzahlungen vor der Geburt ja auch nicht beim Einkommen mit angerechnet (und das ist es ja eigentlich, nur das sie halt einheitlich am Jahresende gezahlt wurde). Würden uns sehr freuen, wenn uns weitergeholfen werden kann! Lg
Hallo, es gibt 14 Mo., die die ELtern frei verteilen können. Die Monate des mG -Bezuges werden aber immer der Mutter zugerechnet, sonst würde ja jede Mutter diese Monate nicht nehmen. Es bleiben also 12 Mo. zum Verteilen. Ihr Partner = 7 Mo., bleiben noch 4 Mo. über Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Es ist immer wieder eine fatale Falschannahme, dass es 14 Monate Elterngeld gibt. NEIN, es gibt nur 12 Monate, da die zwei Monate Mutterschaftsgeldbezug immer der Mutter zugerechnet werden. Also kannst du noch 12 Monate verteilen. D.h. LM 1, 2 und anscheinend bei euch auch 3 (sicherlich ist das Kind vor ET gekommen) werden dir zugerechnet, das sind schon 3 Monate, wenn dein Freund noch 7 Monate nimmt (so wie von dir beschrieben), dann kanst du noch 4 Monate nehmen, nämlich LM 4,5,5,7. Also ist es vom Elterngeldamt schon richtig berechnet worden. Du kannst gegen den Bescheid Widerspruch einlegen, aber du wirst keinen Erfolg haben, da es faktisch nur 12 Monate Elterngeld gibt. LG Arlett
Mitglied inaktiv
Wenn der 3. LM mit 10 Tagen Mutterschaftsgeld "angekratzt" wurde, weil die Kleine zwei Wochen zu früh kam, bekomme ich also gar kein Elterngeld für diesen Monat?? Ich habe doch den 3. LM garnicht beantragt sondern erst ab dem 4. - müsste ich dann nicht auch wenigstens bis zum 8. LM Elterngeld bekommen?? Und zählt die Sonderzahlung nun auch als Einkommen nach der Geburt, obwohl sie eine Sonderzahlung vor der Geburt darstellt?
Ähnliche Fragen
Hallo. Meine Situation soll speziell sein. Ich habe von Januar 2025 bis 30.09.25 als Aushilfe gearbeitet. Ab 18.08.25 habe ich eine teilzeit Stelle bei der stadt bekommen. Am Weihnachten festgestellt das ich schwanger bin. Bis termin bei fa gewartet danach Chefin mitgeteilt. Jetzt bin ich in der 10 Woche, habe am Montag Termin gehabt wegen bv, de ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe noch eine Frage. Ich war in Elternzeit (ab Juli2025 ohne Bezug von Elterngeld). Seit November 25 arbeite ich wieder und bin erneut schwanger. Wird hier der Basissatz gezahlt weil ich vor Geburt des 2. Kindes (ET Anfang September) keine 12 Monate gearbeitet habe? Vielen Dank im Voraus, Elvira
Hallo, ich hab seit 2023 ein Kleingewerbe angemeldet. Da ich einen online Blog betreibe, mit minimalsten Affliate Umsätzen hab ich es damals angemeldet, da die Gewinnabsicht ja schon ausreichend ist dass man es anmelden muss. Ich wollte alles rechtskonform machen. 2023 und 2024 habe ich auch über den Steuerberater die Steuererklärung machen las ...
Guten Tag, habe ich Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld für ein Kind, das am 01.08.2025 geboren wird, wenn ich als Vater drei Monate Elternzeit in den Kalendermonaten Mai, Juni und Juli 2026 in Anspruch nehmen möchte? Das Kind lebt mit meiner Ehefrau und unserem älteren Sohn in Kroatien. Während dieser drei Monate würde ich mich an derselben ...
Guten Tag, wir haben am 15.01.2026 unser zweites Kind bekommen. Unser erstes Kind wurde im März 2023 geboren und meine Frau hat anschließend bis Januar 2025 Elterngeld bezogen. Sie ist seit der Geburt des ersten Kindes zuhause, hat aber mit einer Freundin im März 2025 ein Gewerbe gestartet. Bei der Beantragung des Elterngeldes für unser zweites ...
Hallo Zusammen, leider bin ich seit 12 Monaten im Krankengeldbezug. Ich hoffe in Kürze Schwanger zu werden. Aufgrund meiner Tätigkeit und gesundheitlichen Geschicht, würde ich voraussichtlich direkt in ein Beschäftigungsverbot gehen und somit Mutterschutzlohn. Daher folgende Fragen: 1. Wonach berechnet sich nun der Mutterschutzlohn? Nach dem Krank ...
Hallo Frau Bader, ich habe ein Kleingewerbe angemeldet seit mehreren Jahren (mit minimalen Einnahmen - zwischen 0 und 60€ im Jahr). Ich wollte es steuerlich richtig machen, aber wirkliche Gewinne habe ich nie erwartet. das war nur weil ich auf einem online Profil mit Affliate Links ab und an kleine Provisionen bekam. Ich hab jedes Jahr auch eine ...
Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann ist selbstständig. Da wir ein Haus gekauft haben, hat sich mein Mann 2025 200.000 Euro aus seiner Firma ausgeschüttet. Zählt diese Ausschüttung zu der Einkommensgrenze von 175.000 Euro? Mit unseren regulären Gehältern kommen wir nicht über die Grenze. Herzlichen Dank für Ihre Antwort! Viele Grüße Maria
Sehr geehrte Frau Bader, meine Mutterschutzfrist beginnt am 30.05.2026 (Samstag). Damit wird der komplette Mai nicht zur Elterngeldberechnung gezählt. Durch mein Studium habe ich allerdings erst seit Februar ein wirkliches Einkommen, weshalb es für mich einen deutlichen Unterschied in der Berechnung machen würde, ob der Mai gezählt wird oder nic ...
Hallo Frau Bader, ich hoffe, Sie können uns vielleicht weiterhelfen, weil wir beim ersten Kind leider schlechte Erfahrungen mit dem Elterngeld gemacht haben und später einiges zurückzahlen mussten. Deshalb möchten wir diesmal vorher alles möglichst genau verstehen. Mein Mann verdient aktuell ungefähr 2.200 € netto in seinem Hauptjob und möchte ...
Die letzten 10 Beiträge
- Gehalt im BV weniger
- ELTERNGELD
- Änderung Aufnahmeheft Kindergarten
- Vor Schwangerschaft geplanter Umzug
- Geistig beeinträchtigt, schwanger
- Partnerschaftsbonusmonate bei unbezahlter Mehrarbeit
- Elterngeld/Mutterschutz
- Mutterschaftsgeld Berechnung bei 3. Kind
- Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Suchterkrankung
- Mutterschutzlohn Beschäftigungsverbot