Mitglied inaktiv
Hallo, ich habe Elterngeld für den 4.-10. LM beantragt, mein Freund vom 1.-7. LM. Das sind jeweils 7 Monate und das ist doch okay, da ja den Eltern 14 Monate Elterngeld zustehen?! Meinem Freund wurde das auch so bewilligt. Bei mir haben sie mir allerdings nur den 4.-7. LM genehmigt… Unserer Vermutung nach haben sie einfach bei uns beiden die ersten sieben LM als Grundlage genommen und bei mir halt die ersten drei Monate nicht bewilligt, da ich ja Mutterschaftsgeld bekommen habe (allerdings nur zwei Monate). Wahrscheinlich haben sie dann nur die „Nicht-Bewilligung“ für meine ersten drei Monate nicht extra hingeschrieben. Wir müssen doch nicht der Ihren Fehler so hinnehmen, v. a. weil wir unseren Antrag auch eingescannt haben (auf dem ich natürlich natürlich 4.-10. LM beantragt habe nicht 4.-7.LM). Ich möchte meine Kleine bestimmt nicht schon mit sechs Monaten in die Krippe geben! Außerdem habe ich vor, sie bis dahin noch voll zu stillen und dann erst damit anzufangen sie abzustillen. Abpumpen kommt für mich auch nicht mehr in Frage! Und wir müssten dann die 3 Monate zu dritt mit einem Gehalt auskommen, obwohl wir Elterngeld doch richtig für 14 Monate beantragt haben! Das geht doch nicht! Elternzeit habe ich ja auch bis zum 10. LM bei unserem AG genommen und er hat schon Ersatz für diese Zeit besorgt. Müssen wir jetzt diese Bewilligung für nur insgesamt 11 statt 14 Monate (und die restliche Zeit im Ungewissen) so akzeptieren oder was könnten wir ggf. tun? Widerspruch vielleicht, aber so ist der Bescheid ja korrekt, es fehlt ja nur die Bewilligung für den 8.-10. LM?!?! Und hätten wir überhaupt eine Chance? Darüber hinaus hätte ich noch eine Frage dazu: Wir haben noch eine Jahressonderzahlung vom AG erhalten. Mein Freund war schon in Elternzeit, ich kurz davor. Allerdings gilt diese Zahlung nur anteilig für die Monate, die wir auch auf Arbeit waren. D. h. bei meinem Freund bis vor der Geburt und bei mir bis einen knappen Monat nach Ende der Mutterschutzfrist. Muss diese Sonderzahlung trotzdem bei der Elterngeldstelle gemeldet werden und wird dann kurioserweise als Einkommen nach der Geburt gezählt? Für das Elterngeld werden die Sonderzahlungen vor der Geburt ja auch nicht beim Einkommen mit angerechnet (und das ist es ja eigentlich, nur das sie halt einheitlich am Jahresende gezahlt wurde). Würden uns sehr freuen, wenn uns weitergeholfen werden kann! Lg
Hallo, es gibt 14 Mo., die die ELtern frei verteilen können. Die Monate des mG -Bezuges werden aber immer der Mutter zugerechnet, sonst würde ja jede Mutter diese Monate nicht nehmen. Es bleiben also 12 Mo. zum Verteilen. Ihr Partner = 7 Mo., bleiben noch 4 Mo. über Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Es ist immer wieder eine fatale Falschannahme, dass es 14 Monate Elterngeld gibt. NEIN, es gibt nur 12 Monate, da die zwei Monate Mutterschaftsgeldbezug immer der Mutter zugerechnet werden. Also kannst du noch 12 Monate verteilen. D.h. LM 1, 2 und anscheinend bei euch auch 3 (sicherlich ist das Kind vor ET gekommen) werden dir zugerechnet, das sind schon 3 Monate, wenn dein Freund noch 7 Monate nimmt (so wie von dir beschrieben), dann kanst du noch 4 Monate nehmen, nämlich LM 4,5,5,7. Also ist es vom Elterngeldamt schon richtig berechnet worden. Du kannst gegen den Bescheid Widerspruch einlegen, aber du wirst keinen Erfolg haben, da es faktisch nur 12 Monate Elterngeld gibt. LG Arlett
Mitglied inaktiv
Wenn der 3. LM mit 10 Tagen Mutterschaftsgeld "angekratzt" wurde, weil die Kleine zwei Wochen zu früh kam, bekomme ich also gar kein Elterngeld für diesen Monat?? Ich habe doch den 3. LM garnicht beantragt sondern erst ab dem 4. - müsste ich dann nicht auch wenigstens bis zum 8. LM Elterngeld bekommen?? Und zählt die Sonderzahlung nun auch als Einkommen nach der Geburt, obwohl sie eine Sonderzahlung vor der Geburt darstellt?
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