Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld etliche Fragen :(

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeld etliche Fragen :(

Pandora1983

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Guten Tag, nach langer suche im Netz nach Infos und jetzt nach noch grösserer Verwirrung hoffe ich auf HIlfe hier im Forum. Es geht um folgendes ich bin mit meinem 1. Kind schwanger in der 28.SSW. Mein Partner und ich ( unverheiratet ) machen uns Gedanken wie wir an das Thema Elterngeld/ Elternzeit herangehen wollen. Mein Wunsch wären 2 Jahre,nicht weil ich nicht arbeiten möchte aber ich finde es einfach zu früh die kleine Maus schon mit einem Jahr in den Kindergarten zu geben. Mein Partner nimmt nach der Geubrt 8 Wochen Vaterschaftsurlaub. Was für finanzielle Ansprüche habe ich dann? Sind beide Vollzeit berufstätig ( ich aber derzeit mit Beschäftigungsverbot ) morgens müssen wir kurz nach 5.00Uhr ausser Haus,Arbeitszeit bis ca 16.00 Uhr da hat ja auch noch keine Kindergrippe offen :( Muss mir da mein Arbeitgeber mit den Arbeitszeiten entgegenkommen oder ist das mein Problem wer mein Kind in dieser Zeit versorgt? Sind beide keine Grossverdiener ca 1200€ Netto im Monat aber mein Gehalt wird ja dann bald wegfallen und ich habe einfach die Angst das wir nicht über die Runden kommen. Kann ich mir in der Elternzeit z.B. ein Minijob suchen wenn mein Partner dann nach Feierabend die betreuung übernehmen kann? Wann muss ich meinen Arbeitgeber wegen der Elternzeit informieren? Was gibt es noch zu beachten? Ich weiss sehr viele Fragen aber ich wäre Ihnen sehr dankbar wenn Sie uns in dieser Richtung Licht ins Dunkle bringen könnten :-) Herzlichen Dank im Voraus


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Sie können in der Elternzeit bis zu 30 h die Woche arbeiten, solange die Eltern Geld beziehen, wird alles, was über den 300 € Mindestbetrag liegt, angerechnet 2. Einen Anspruch auf bestimmte Arbeitszeiten haben Sie nicht, wenn es dem Arbeitgeber möglich ist, soll er Ihnen entgegenkommen. 3. Sie müssen den Arbeitgeber schriftlich mindestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit informieren Liebe Grüße, NB


SumSum076

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Ich empfehle dir die Broschüre "Elterngeld und Elternzeit" vom Familienministerium, um dir einen ersten Überblick zu verschaffen. Denn in deinen Überlegungen sind viele Variablen! Zum Thema Teilzeit: Das hängt auch von vielen Faktoren ab zunter anderem von der Betriebsgröße, aber auch zB davon, ob betrieblich deine "Wunscharbeitszeiten" möglich sind. Grundsätzlich ist es aber schon dein Ding, dich um die Betreuung deiner Kinder zu kümmern! Gruß Sabine


El-li

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Hallo, ich versuch mich mal ein wenig... 7 Wochen vor Beginn meldet ihr eure Elternzeit beim AG an, Du gleich die 2 Jahre, dann kannst Du im Notfall noch um das dritte Jahr verlängern ohne Zustimmung des AG, meldest Du erst ein Jahr an und willst dann verlängern, muss der AG zustimmen (ich habe es 7 Wochen vor ET gemacht, aber meine Chefs wussten in Etwa schon vorher Bescheid, es hat sich nachher nur der ET um knapp zwei Wochen verschoben). Einen Musterbrief findet ihr auch auf www.vaeterzeit.de Dass Dein AG Dir wegen der Öffnungszeiten entgegenkommen muss, kann ich mir kaum vorstellen, würde mich allerdings auch interessieren. Wir haben deswegen eine andere Kita genommen! Du kannst während der Elternzeit arbeiten, und zwar bis max. 30 Std./Woche. Arbeitest du im ersten Elternjahr, wird der Verdienst auf dein Elterngeld angerechnet, im zweiten/dritten Jahr nicht mehr. Das Elterngeld kannst Du dir entweder auf zwei Jahre auszahlen lassen oder auf ein Jahr, unterm Strich ist das der gleiche Betrag. Ich glaube aber, aufgeteilt auf zwei Jahre, hast Du im ersten Jahr weniger Abzug?? Da kenn ich mich leider nicht so aus. Wenn Du während der Elternzeit nicht bei deinem eigentlichen AG arbeiten möchtest, brauchst du aber seine Zustimmung dazu! Viele Grüße Elli


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