Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld etliche Fragen :(

Frage: Elterngeld etliche Fragen :(

Pandora1983

Beitrag melden

Guten Tag, nach langer suche im Netz nach Infos und jetzt nach noch grösserer Verwirrung hoffe ich auf HIlfe hier im Forum. Es geht um folgendes ich bin mit meinem 1. Kind schwanger in der 28.SSW. Mein Partner und ich ( unverheiratet ) machen uns Gedanken wie wir an das Thema Elterngeld/ Elternzeit herangehen wollen. Mein Wunsch wären 2 Jahre,nicht weil ich nicht arbeiten möchte aber ich finde es einfach zu früh die kleine Maus schon mit einem Jahr in den Kindergarten zu geben. Mein Partner nimmt nach der Geubrt 8 Wochen Vaterschaftsurlaub. Was für finanzielle Ansprüche habe ich dann? Sind beide Vollzeit berufstätig ( ich aber derzeit mit Beschäftigungsverbot ) morgens müssen wir kurz nach 5.00Uhr ausser Haus,Arbeitszeit bis ca 16.00 Uhr da hat ja auch noch keine Kindergrippe offen :( Muss mir da mein Arbeitgeber mit den Arbeitszeiten entgegenkommen oder ist das mein Problem wer mein Kind in dieser Zeit versorgt? Sind beide keine Grossverdiener ca 1200€ Netto im Monat aber mein Gehalt wird ja dann bald wegfallen und ich habe einfach die Angst das wir nicht über die Runden kommen. Kann ich mir in der Elternzeit z.B. ein Minijob suchen wenn mein Partner dann nach Feierabend die betreuung übernehmen kann? Wann muss ich meinen Arbeitgeber wegen der Elternzeit informieren? Was gibt es noch zu beachten? Ich weiss sehr viele Fragen aber ich wäre Ihnen sehr dankbar wenn Sie uns in dieser Richtung Licht ins Dunkle bringen könnten :-) Herzlichen Dank im Voraus


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, 1. Sie können in der Elternzeit bis zu 30 h die Woche arbeiten, solange die Eltern Geld beziehen, wird alles, was über den 300 € Mindestbetrag liegt, angerechnet 2. Einen Anspruch auf bestimmte Arbeitszeiten haben Sie nicht, wenn es dem Arbeitgeber möglich ist, soll er Ihnen entgegenkommen. 3. Sie müssen den Arbeitgeber schriftlich mindestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit informieren Liebe Grüße, NB


SumSum076

Beitrag melden

Ich empfehle dir die Broschüre "Elterngeld und Elternzeit" vom Familienministerium, um dir einen ersten Überblick zu verschaffen. Denn in deinen Überlegungen sind viele Variablen! Zum Thema Teilzeit: Das hängt auch von vielen Faktoren ab zunter anderem von der Betriebsgröße, aber auch zB davon, ob betrieblich deine "Wunscharbeitszeiten" möglich sind. Grundsätzlich ist es aber schon dein Ding, dich um die Betreuung deiner Kinder zu kümmern! Gruß Sabine


El-li

Beitrag melden

Hallo, ich versuch mich mal ein wenig... 7 Wochen vor Beginn meldet ihr eure Elternzeit beim AG an, Du gleich die 2 Jahre, dann kannst Du im Notfall noch um das dritte Jahr verlängern ohne Zustimmung des AG, meldest Du erst ein Jahr an und willst dann verlängern, muss der AG zustimmen (ich habe es 7 Wochen vor ET gemacht, aber meine Chefs wussten in Etwa schon vorher Bescheid, es hat sich nachher nur der ET um knapp zwei Wochen verschoben). Einen Musterbrief findet ihr auch auf www.vaeterzeit.de Dass Dein AG Dir wegen der Öffnungszeiten entgegenkommen muss, kann ich mir kaum vorstellen, würde mich allerdings auch interessieren. Wir haben deswegen eine andere Kita genommen! Du kannst während der Elternzeit arbeiten, und zwar bis max. 30 Std./Woche. Arbeitest du im ersten Elternjahr, wird der Verdienst auf dein Elterngeld angerechnet, im zweiten/dritten Jahr nicht mehr. Das Elterngeld kannst Du dir entweder auf zwei Jahre auszahlen lassen oder auf ein Jahr, unterm Strich ist das der gleiche Betrag. Ich glaube aber, aufgeteilt auf zwei Jahre, hast Du im ersten Jahr weniger Abzug?? Da kenn ich mich leider nicht so aus. Wenn Du während der Elternzeit nicht bei deinem eigentlichen AG arbeiten möchtest, brauchst du aber seine Zustimmung dazu! Viele Grüße Elli


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich in einer etwas besonderen Situation und hoffe auf Ihre Einschätzung. Ich war zunächst längere Zeit krankgeschrieben und habe Krankengeld bezogen. Nach der Aussteuerung erhalte ich nun Arbeitslosengeld I nach der Nahtlosigkeitsregelung (§ 145 SGB III). Der errechnete Geburtstermin meines Kindes ist der 2 ...

Mein Mann hatte 2025 eine nebenberufliche Übungsleitertätigkeit mit Rechnungsstellung (ca. 4.500 € Einnahmen im Jahr, davon 3.200 € Übungsleiterpauschale). Er hat dort ab und an paar Stunden als Freiberufler Kurse gegeben. (Währenddessen hatte er außerdem ein Angestelltenerhältnis woanders mit 32 Stunden in der Woche. 2026 hat er bisher nur ca. 1.0 ...

Guten Tag, ich bin bis zum 28.07. in Elternzeit und habe am 01.07. das letzte Mal Elterngeld Plus erhalten (Für den Zeitraum 28.06.-28.07.)Ich habe während der Zeit auch 15 Stunden in TZ gearbeitet, damit es zu keiner Kürzung kommt und das war für die EG Stelle auch soweit okay. Nun hat der Arbeitgeber am Ende des Monats das "neue" Teilzeitgehalt ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Beamtin, momentan noch in Elternzeit und erwarte mein zweites Kind. Für die Berechnung des Bemessungszeitraums für Beamtinnen werden die Mutterschutzzeiten nicht automatisch ausgeklammert. Allerdings wäre eine Ausklammerung für mich finanziell besser, da ich aufgrund des Elterngeldbezuges für mein erstes Kind einen ...

Hallo Frau Bader, mein 1. Kind ist im November 2025 geboren. Das zweite erwarte ich in März 2027. Ich habe insgesamt 14 Monate Elterngeldbezug für Kind 1. D.h. für Kind 2 kann exakt dieser Zeitraum ausgeklammert werden. (Schon bei der Elterngeldstelle nachgefragt) Kann ich das Elterngeld für Kind 2 weiter erhöhen irgendwie durch ein Kleingewerbe, ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin im Januar Mutter von Zwillingen geworden und bis 06.Juli 2027 in Elternzeit.Bis Oktober bekomme ich Elterngeld und ab November ElterngeldPlus.Meine Frage ist ob ich trotz Elterngeld zur Aufstockung Bürgergeld beantragen kann, da meine Reserven bald aufgebraucht sind oder eher Wohngeld.Und wenn ich Bürgergeld bekomme ...

Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt.  Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...

Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt.  Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...

Guten Tag Frau Bader, ich arbeite und bin sozialversichert in Deutschland. Meine Ehefrau arbeitet und lebt in Kroatien. Unser Kind wird ebenfalls mit ihr in Kroatien leben. Meine Frau erhält dort nach der Geburt für 12 Monate die kroatische Mutterschafts-/Elternleistung. Mein Wunsch ist es, möglichst lange bei meinem Kind zu sein und mich in di ...

Hallo Frau Bader,  ich habe eine Verständnis Frage zum Ausklammern von Berechnungsmonaten für das Elterngeld.  Kind 1 kam ende Oktober 25.  Ich bekomme für Kind 1 Elterngeld bis Ende Dezember 2026 (Mutterschutz und Basis Elterngeld bis einschließlich August, ab September diesen Jahres hab ich auf Elterngeld plus gewechselt wegen einem 520 Euro Jo ...