Pandora1983
Guten Tag, nach langer suche im Netz nach Infos und jetzt nach noch grösserer Verwirrung hoffe ich auf HIlfe hier im Forum. Es geht um folgendes ich bin mit meinem 1. Kind schwanger in der 28.SSW. Mein Partner und ich ( unverheiratet ) machen uns Gedanken wie wir an das Thema Elterngeld/ Elternzeit herangehen wollen. Mein Wunsch wären 2 Jahre,nicht weil ich nicht arbeiten möchte aber ich finde es einfach zu früh die kleine Maus schon mit einem Jahr in den Kindergarten zu geben. Mein Partner nimmt nach der Geubrt 8 Wochen Vaterschaftsurlaub. Was für finanzielle Ansprüche habe ich dann? Sind beide Vollzeit berufstätig ( ich aber derzeit mit Beschäftigungsverbot ) morgens müssen wir kurz nach 5.00Uhr ausser Haus,Arbeitszeit bis ca 16.00 Uhr da hat ja auch noch keine Kindergrippe offen :( Muss mir da mein Arbeitgeber mit den Arbeitszeiten entgegenkommen oder ist das mein Problem wer mein Kind in dieser Zeit versorgt? Sind beide keine Grossverdiener ca 1200€ Netto im Monat aber mein Gehalt wird ja dann bald wegfallen und ich habe einfach die Angst das wir nicht über die Runden kommen. Kann ich mir in der Elternzeit z.B. ein Minijob suchen wenn mein Partner dann nach Feierabend die betreuung übernehmen kann? Wann muss ich meinen Arbeitgeber wegen der Elternzeit informieren? Was gibt es noch zu beachten? Ich weiss sehr viele Fragen aber ich wäre Ihnen sehr dankbar wenn Sie uns in dieser Richtung Licht ins Dunkle bringen könnten :-) Herzlichen Dank im Voraus
Hallo, 1. Sie können in der Elternzeit bis zu 30 h die Woche arbeiten, solange die Eltern Geld beziehen, wird alles, was über den 300 € Mindestbetrag liegt, angerechnet 2. Einen Anspruch auf bestimmte Arbeitszeiten haben Sie nicht, wenn es dem Arbeitgeber möglich ist, soll er Ihnen entgegenkommen. 3. Sie müssen den Arbeitgeber schriftlich mindestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit informieren Liebe Grüße, NB
SumSum076
Ich empfehle dir die Broschüre "Elterngeld und Elternzeit" vom Familienministerium, um dir einen ersten Überblick zu verschaffen. Denn in deinen Überlegungen sind viele Variablen! Zum Thema Teilzeit: Das hängt auch von vielen Faktoren ab zunter anderem von der Betriebsgröße, aber auch zB davon, ob betrieblich deine "Wunscharbeitszeiten" möglich sind. Grundsätzlich ist es aber schon dein Ding, dich um die Betreuung deiner Kinder zu kümmern! Gruß Sabine
El-li
Hallo, ich versuch mich mal ein wenig... 7 Wochen vor Beginn meldet ihr eure Elternzeit beim AG an, Du gleich die 2 Jahre, dann kannst Du im Notfall noch um das dritte Jahr verlängern ohne Zustimmung des AG, meldest Du erst ein Jahr an und willst dann verlängern, muss der AG zustimmen (ich habe es 7 Wochen vor ET gemacht, aber meine Chefs wussten in Etwa schon vorher Bescheid, es hat sich nachher nur der ET um knapp zwei Wochen verschoben). Einen Musterbrief findet ihr auch auf www.vaeterzeit.de Dass Dein AG Dir wegen der Öffnungszeiten entgegenkommen muss, kann ich mir kaum vorstellen, würde mich allerdings auch interessieren. Wir haben deswegen eine andere Kita genommen! Du kannst während der Elternzeit arbeiten, und zwar bis max. 30 Std./Woche. Arbeitest du im ersten Elternjahr, wird der Verdienst auf dein Elterngeld angerechnet, im zweiten/dritten Jahr nicht mehr. Das Elterngeld kannst Du dir entweder auf zwei Jahre auszahlen lassen oder auf ein Jahr, unterm Strich ist das der gleiche Betrag. Ich glaube aber, aufgeteilt auf zwei Jahre, hast Du im ersten Jahr weniger Abzug?? Da kenn ich mich leider nicht so aus. Wenn Du während der Elternzeit nicht bei deinem eigentlichen AG arbeiten möchtest, brauchst du aber seine Zustimmung dazu! Viele Grüße Elli
Ähnliche Fragen
Guten Abend Frau Bader, wir haben leider versäumt rechtzeitig die Steuerklasse vor Geburt zu wechseln. Der Wechsel in die Steuerklasse 3 erfolgte erst zu November 2024. Mein Mutterschutz begann am 5. April 2025. Geburt: Mai 25. Im Elterngeldantrag habe ich auf die Ausklammerung des Monats April 2025 verzichtet, damit ich 1 weiteren Monat ...
Guten Tag Frau Bader und in die Forumsrunde, man liest hier immer wieder von der Ausklammerung schwangerschaftsbedingter Erkrankungen. Jetzt bin ich durch Zufall bei der Website von einfachelterngeld auf den Tipp gestoßen, dass auch die schwangerschaftsbedingte Verschlimmerung von Vorerkrankungen darunter zählen. Das dabei vermerkte Urteil hand ...
Guten Morgen, meine Situation ist leider kompliziert, und ich hoffe auf eine Einschätzung oder Hilfe. Ich wurde Ende Mai 2025 gekündigt, mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum 31.08.2025. Im Juli wurde mir ein ungünstiger Vergleich unterschrieben . Anfang August habe ich erfahren, dass ich schwanger bin. Die Schwangersch ...
Liebe Frau Bader, ich war in den letzten Jahren sowohl angestellt als auch freiberuflich tätig. Nun würde ich gerne eine Weiterbildung im Rahmen der angestellten Tätigkeit als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Sehe ich das richtig, dass das die Höhe des Elterngeldes nicht beeinflusst, weil in jedem Fall als Grundlage der Berechnung d ...
Hallo Frau Bader, ich hätte gern eine rechtliche Einschätzung zur neuen Einkommensgrenze beim Elterngeld. Meine Partnerin und ich leben in einem gemeinsamen Haushalt. Sie möchte Elterngeld beantragen, ich nicht. Unser gemeinsames zu versteuerndes Einkommen liegt über 175.000 €, aber ihr eigenes zvE liegt darunter. Laut § 1 Abs. 8 Satz 2 BEE ...
Hallo Frau Bader, mein ET ist am 30.09 und ich möchte 2 Jahre in Elternzeit gehen, allerdings nur Elterngeld Basis beantragen und nach dem ich kein Elterngeld mehr erhalte einen 15 Std./W Job machen. In der restlichen Elternzeit bei dem ich kein Elterngeld erhalte möchte ich Wohngeld beantragen Muss ich mit irgendwelchen Rückzahlungen be ...
Hi, was ist der relevante Bemessungszeitraum für das Elterngeld eines 2. Kindes, wenn: - ich verbeamtete Lehrerin bin und bereits ein Kind habe - 1. Kind kam im Oktober 24 zur Welt, das 2. Kind wäre für Ende 2026 geplant - Elterngeldbezug endet im Dezember 2025 - Ende 2025 Start einer freiberuflichen Tätigkeit als Nachhilfelehrerin ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin ein Zahnmedizinische fachangestellte und ich bin jetzt im Elternzeit bis 2027, mein Elterngeld endet nächste Monat weil mein Kind wird ein Jahr alt, die frage jetzt wie kann ich die nächsten zwei jahre finanzieren, kann arbeitslosengeld I beantragen oder muss ich mich erstmal kündigen??? Oder was kann mann b ...
Sehr geehrte Frau Bader, bei der Frage zur Mindestbezugszeit Elterngeld hatten sie geantwortet, dass die Bewilligung insgesamt aufzuheben ist, wenn sich herausstellt, dass die Person nur für einen Monat Elterngeld beanspruchen kann/möchte. Das ist meiner Meinung nach so nicht ganz korrekt. Der von Ihnen zitierte Teil der Richtlinien is ...
Sehr geehrte Frau Bader, erst einmal danke ich Ihnen für Ihren tollen Service hier, freue mich sehr, dass es so etwas gibt. Ich habe mehrere Fragen zu folgender Situation: A und B sind Eltern geworden. A war vor der Geburt des Nachwuchses im ALG I Bezug gleichzeitig nebenberuflich selbständig mit relativ geringen Einnahmen. B war bereits ...
Die letzten 10 Beiträge
- Beschäftigungsverbot nach erneuter Schwangerschaft
- Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld
- Änderung der Steuerklasse vor der Geburt des Kindes
- Gerichtsverfahren, wenn man Mutter-Kind-Kur macht
- Brüder, Weihnachten getrennt?
- Rückfragen zur nachträglichen Beantragung der Partnermonate beim Elterngeld
- Brüder, Weihnachten getrennt?
- KITA Vertrag gekürzt
- Beschäftigungsverbot nach Elternzeit, Gehalt?
- Angeblich permanenter Läusebefall in Kita