Janini2805
Hallo Frau Bader, Hallo Community , Ich habe ein riesen Problem und brauch eure Hilfe . Und zwar endet mein Elterngeld im September doch meine Elternzeit geht noch bis Dezember 2014. Das würde heißen ich hätte bis dahin kein Einkommen . Meine frage ist nun darf ich für die zeit ein 400€ Job nach gehen ? Wenn ja muss ich meinen Arbeitgeber und die elterngeldstelle informieren ? Sind momentan auch in der Planung für Kind Nr. 2 . Was wäre wenn ich jetzt schwanger werden würde und ich kein Einkommen habe. Würde mir dann überhaupt elterngeld für Kind Nr 2 zustehen ? Danke schon mal im vorraus!
Hallo, 1. Mit Zustimmung vom Ag dürfen Sie auch bei einem anderen AG in TZ arbeiten 2. Nnch der Gesetzesänderung ab 2013 besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüße, NB
SumSum076
Huch, wie überraschend, kein Elterngeld mehr, aber es ist noch Elternzeit angemeldet! Ich bin immer wieder überrascht, dass Leute so unvorbereitet in die Elternzeit gehen! Ja, man darf einem Job nachgehen. Während der ganzen Elternzeit! Und zwar mit bis zu 30 Std/Woche. Das kann beim alten AG sein oder bei einem neuen. Bei einem anderen AG benötigt man allerdings die Zustimmung vom "alten" AG. Die Elterngeldstelle interessiert ein Job nach der Elterngeldbezugszeit nicht mehr. Wie es mit dem Elterngeld und dem Mutterschaftsgeld beim 2. Kind aussieht, kannst du aus Antworten der vorhergehenden Seiten in diesem Forum nachlesen. Gruß Sabine
Sternenschnuppe
Auf dem Elterngeldbescheid steht doch wann die letzte Auszahlung ist. Ab da ist der Vater des Kindes für Dich zuständig. Habt ihr nicht genug musst Du arbeiten gehen,wie alle anderen auch. Willst Du ja auch, das ist gut. Entweder beim alten AG oder aber woanders mit Erlaubnis des AG. Elterngeld fürs 2. Kind , ja, wenn es nicht der Mindestsatz sein soll, dann solltest Du schauen nun wieder eine Basis dafür zu schaffen, denn auch beim 2. Kind zählen die 12 Monate vor dessen Geburt. Alles ohne Einkommen ab dem ersten Geb. von Kind 1 geht da als Monat mit 0€ mit rein. Zieht den Schnitt dann arg runter auf Dauer.
Janini2805
Klar wusste ich wann mein Elterngeld endet. Uns war von Anfang an klar das ich ein Jahr ohne Einkommen bin. Nur nach einem Jahr elternzeit ist es auch mal schön für paar Stunden arbeiten zu gehen . Kann aber nicht zu meinem Arbeitgeber zurück da ich dort Schichtarbeit und erst einen Kitaplatz mit 2 Jahren habe.
Sternenschnuppe
Dann bitte um Erlaubnis auf Teilzeit in Elternzeit bei einem anderen AG. Das muss er erlauben sofern es keine Konkurrenz ist. Wenn Du die Kinderbetreuung nachweisen kannst und 15 Stunden arbeiten willst in der Woche, dann kannst Du auch ALG1 in Elternzeit bekommen. Tagesmutter vielleicht oder Familie.
Janini2805
Ich könnte ab oktober im elterlichen Betrieb arbeiten . Dort wäre auch die Betreunung für mein Kind geregelt. Wusste nur nicht ob ich das der Elterngeldstelle melden muss .
Sternenschnuppe
Nö. Wenn das Elterngeld beendet bist hörst Du nie wieder was von denen :-)
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