Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld endet was nun ?

Frage: Elterngeld endet was nun ?

Janini2805

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, Hallo Community , Ich habe ein riesen Problem und brauch eure Hilfe . Und zwar endet mein Elterngeld im September doch meine Elternzeit geht noch bis Dezember 2014. Das würde heißen ich hätte bis dahin kein Einkommen . Meine frage ist nun darf ich für die zeit ein 400€ Job nach gehen ? Wenn ja muss ich meinen Arbeitgeber und die elterngeldstelle informieren ? Sind momentan auch in der Planung für Kind Nr. 2 . Was wäre wenn ich jetzt schwanger werden würde und ich kein Einkommen habe. Würde mir dann überhaupt elterngeld für Kind Nr 2 zustehen ? Danke schon mal im vorraus!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, 1. Mit Zustimmung vom Ag dürfen Sie auch bei einem anderen AG in TZ arbeiten 2. Nnch der Gesetzesänderung ab 2013 besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüße, NB


SumSum076

Beitrag melden

Huch, wie überraschend, kein Elterngeld mehr, aber es ist noch Elternzeit angemeldet! Ich bin immer wieder überrascht, dass Leute so unvorbereitet in die Elternzeit gehen! Ja, man darf einem Job nachgehen. Während der ganzen Elternzeit! Und zwar mit bis zu 30 Std/Woche. Das kann beim alten AG sein oder bei einem neuen. Bei einem anderen AG benötigt man allerdings die Zustimmung vom "alten" AG. Die Elterngeldstelle interessiert ein Job nach der Elterngeldbezugszeit nicht mehr. Wie es mit dem Elterngeld und dem Mutterschaftsgeld beim 2. Kind aussieht, kannst du aus Antworten der vorhergehenden Seiten in diesem Forum nachlesen. Gruß Sabine


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Auf dem Elterngeldbescheid steht doch wann die letzte Auszahlung ist. Ab da ist der Vater des Kindes für Dich zuständig. Habt ihr nicht genug musst Du arbeiten gehen,wie alle anderen auch. Willst Du ja auch, das ist gut. Entweder beim alten AG oder aber woanders mit Erlaubnis des AG. Elterngeld fürs 2. Kind , ja, wenn es nicht der Mindestsatz sein soll, dann solltest Du schauen nun wieder eine Basis dafür zu schaffen, denn auch beim 2. Kind zählen die 12 Monate vor dessen Geburt. Alles ohne Einkommen ab dem ersten Geb. von Kind 1 geht da als Monat mit 0€ mit rein. Zieht den Schnitt dann arg runter auf Dauer.


Janini2805

Beitrag melden

Klar wusste ich wann mein Elterngeld endet. Uns war von Anfang an klar das ich ein Jahr ohne Einkommen bin. Nur nach einem Jahr elternzeit ist es auch mal schön für paar Stunden arbeiten zu gehen . Kann aber nicht zu meinem Arbeitgeber zurück da ich dort Schichtarbeit und erst einen Kitaplatz mit 2 Jahren habe.


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Dann bitte um Erlaubnis auf Teilzeit in Elternzeit bei einem anderen AG. Das muss er erlauben sofern es keine Konkurrenz ist. Wenn Du die Kinderbetreuung nachweisen kannst und 15 Stunden arbeiten willst in der Woche, dann kannst Du auch ALG1 in Elternzeit bekommen. Tagesmutter vielleicht oder Familie.


Janini2805

Beitrag melden

Ich könnte ab oktober im elterlichen Betrieb arbeiten . Dort wäre auch die Betreunung für mein Kind geregelt. Wusste nur nicht ob ich das der Elterngeldstelle melden muss .


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Nö. Wenn das Elterngeld beendet bist hörst Du nie wieder was von denen :-)


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich in einer etwas besonderen Situation und hoffe auf Ihre Einschätzung. Ich war zunächst längere Zeit krankgeschrieben und habe Krankengeld bezogen. Nach der Aussteuerung erhalte ich nun Arbeitslosengeld I nach der Nahtlosigkeitsregelung (§ 145 SGB III). Der errechnete Geburtstermin meines Kindes ist der 2 ...

Mein Mann hatte 2025 eine nebenberufliche Übungsleitertätigkeit mit Rechnungsstellung (ca. 4.500 € Einnahmen im Jahr, davon 3.200 € Übungsleiterpauschale). Er hat dort ab und an paar Stunden als Freiberufler Kurse gegeben. (Währenddessen hatte er außerdem ein Angestelltenerhältnis woanders mit 32 Stunden in der Woche. 2026 hat er bisher nur ca. 1.0 ...

Guten Tag, ich bin bis zum 28.07. in Elternzeit und habe am 01.07. das letzte Mal Elterngeld Plus erhalten (Für den Zeitraum 28.06.-28.07.)Ich habe während der Zeit auch 15 Stunden in TZ gearbeitet, damit es zu keiner Kürzung kommt und das war für die EG Stelle auch soweit okay. Nun hat der Arbeitgeber am Ende des Monats das "neue" Teilzeitgehalt ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Beamtin, momentan noch in Elternzeit und erwarte mein zweites Kind. Für die Berechnung des Bemessungszeitraums für Beamtinnen werden die Mutterschutzzeiten nicht automatisch ausgeklammert. Allerdings wäre eine Ausklammerung für mich finanziell besser, da ich aufgrund des Elterngeldbezuges für mein erstes Kind einen ...

Hallo Frau Bader, mein 1. Kind ist im November 2025 geboren. Das zweite erwarte ich in März 2027. Ich habe insgesamt 14 Monate Elterngeldbezug für Kind 1. D.h. für Kind 2 kann exakt dieser Zeitraum ausgeklammert werden. (Schon bei der Elterngeldstelle nachgefragt) Kann ich das Elterngeld für Kind 2 weiter erhöhen irgendwie durch ein Kleingewerbe, ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin im Januar Mutter von Zwillingen geworden und bis 06.Juli 2027 in Elternzeit.Bis Oktober bekomme ich Elterngeld und ab November ElterngeldPlus.Meine Frage ist ob ich trotz Elterngeld zur Aufstockung Bürgergeld beantragen kann, da meine Reserven bald aufgebraucht sind oder eher Wohngeld.Und wenn ich Bürgergeld bekomme ...

Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt.  Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...

Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt.  Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...

Guten Tag Frau Bader, ich arbeite und bin sozialversichert in Deutschland. Meine Ehefrau arbeitet und lebt in Kroatien. Unser Kind wird ebenfalls mit ihr in Kroatien leben. Meine Frau erhält dort nach der Geburt für 12 Monate die kroatische Mutterschafts-/Elternleistung. Mein Wunsch ist es, möglichst lange bei meinem Kind zu sein und mich in di ...

Hallo Frau Bader,  ich habe eine Verständnis Frage zum Ausklammern von Berechnungsmonaten für das Elterngeld.  Kind 1 kam ende Oktober 25.  Ich bekomme für Kind 1 Elterngeld bis Ende Dezember 2026 (Mutterschutz und Basis Elterngeld bis einschließlich August, ab September diesen Jahres hab ich auf Elterngeld plus gewechselt wegen einem 520 Euro Jo ...