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Hallo Frau Bader, an was bemisst sich bitte das Elterngeld (z.B. für ein zweites Kind), wenn man zum Bemessungszeitraum des 1. Kindes leider arbeitslos war, dann 1 Jahr Elterngeld (gemessen am letzten Einkommen) bezogen hat (in dem Jahr nicht gearbeitet) und danach z.B. ein Jahr nur auf 400,00€ Basis arbeitet und dann wieder schwanger würde? Wäre dann die neue Bemessungsgrundlage der 400€ Job oder zählt diese geringfügige Beschäftigung dafür nicht? Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus! Bridget
Hallo, dann zählen die 400 @ rechnen Sie doch mal bei www.bmfsfj.de Liebe Grüsse, NB
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