Ivel
Hallo, zur Situation: unser erstes Kind ist am 4.3.16 geboren. Ich habe 2 Jahre Elternzeit und das Elterngeld wird ebenfalls auf 2 Jahre aufgeteilt. Nun ist es so das wir uns ein zweites Kind wünschen, was aber nur finanziell gehen würde, wenn wir das gleiche Elterngeld erhalten wie bei unserem jetzigen Kind. Nun meine Frage, wenn das 2te Kind bis zur Vollendung des 2ten Lebensjahres unseres Kindes geboren wird, gilt dann der Mindessatz schon ? Bzw. bis wann muss das 2te Kind ungefähr geboren werden um das Selbe Geld zu erhalten? Vielen lieben Dank im Voraus :-)
Hallo, Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüsse, NB
malini
Wenn du jetzt schwanger werden würdest, wäre der ET im Juli. Das heißt, du müsstest eigentlich schon schwanger sein bzw. Jetzt werden, um nahezu das gleiche Elterngeld zu bekommen. Ab dem 1. Geburtstag ist jeder Monat eine Nullrunde, was bedeutet, entweder zügig schwanger zu werden, aber dem 1. Geburtstag Teilzeit zu arbeiten, um die Einbußen gering zu halten oder dann mit dem zweiten Kind zu warten, bis du wieder arbeitest. Es wird nur das erste Jahr Elternzeit ausgeklammert, auch wenn das Elterngeld gesplittet wird.
malini
Es sollte heißen "ab dem 1. Geburtstag..."
Ivel
Guten Morgen, Vielen Dank für die schnelle Antwort. Leider verstehe wir das nicht so ganz. Angenommen der et des zweiten Kindes ist Dezember 17... Dies bedeutet wir erhalten den Mindesatz von €300,00 da ich In den letzten 1 1/2 Jahre in Elternzeit war und bin. Haben wir das richtig verstanden ?
malini
Wenn im Dezember 2017 ET wäre, liegt das EG noch etwas über dem Mindestsatz. April bis September/Oktober zählen in dem Fall als Nullrunde, je nachdem wann der Mutterschutz genau beginnt. Für die restlichen Monate bis die 12 voll sind, würde dann das Gehalt vor dem ersten Kind genommen. Also hättest ca. 5/6 Monate altes Gehalt*12, davon 65/67%. Wenn da weniger als 1000 Euro rauskommt, gehen die % noch etwas nach oben (ich glaube je 20 Euro, die zu den 1000 fehlen, 1%, aber da gibt's hier Spezialistinnen, die das besser wissen :) )! Wenn dich das interessiert, müsstest die Frage nochmal neu stellen!
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