Korea
Sehr geehrte Frau Bader, seitens meiner Firma soll ich zum 1.9 ins Ausland, außerhalb der EU, entsandt werden.. Meine Frau ist schwanger (ET Ende Februar) und in einem festen Arbeitsverhältnis in Deutschland. Meine Frau wird mit nicht sofort begleiten, sondern erst wenn Sie in den Mutterschutz geht. (Mitte Dezember) Unserreseits stellt sich nun die Frage, ob meine Frau Anspruch auf Elterngeld hat, auch wenn Sie sich während der Elternzeit nicht in Deutschland aufhält. Des Weiteren stellt sich die Frage, ob eine Geburt im Ausland die Aussichten auf Elterngeld verschlechtern würde und ob ein Wohnsitz in Deutschland zwingend notwendig ist bzw. ob der Wohnsitz auch zu unseren Eltern gelegt werden kann, wo wir über eine Einliegerwohnung verfügen. Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie mir/uns in dieser Situation weiterhelfen könnten, da wir ansonsten die Entsendung ablehnen müssen. Mir freundlichen Grüßen Korea
Bella-Italia
Hallo, da Ihre Frau nicht entsendet wird, bekommt sie ohne Wohnsitz in D auch kein EG. Auch müssen Sie die Kostenübernahme der Geburt mit der KK klären. Liebe Grüße NB
Korea
Hallo Frau Bader, was wäre denn wenn der Wohnsitz in Deutschland bliebe? Mfg
Sternenschnuppe
Dann kann ihr keiner verbieten Dich ausgedehnt zu besuchen ;-) Kann sie denn in dem Land überhaupt einfach so einreisen und länger bleiben?
peekaboo
.
Lina_100
Das ist nicht so einfach, denn der Wohnsitz bestimmt sich nach tatsächlichen Gegebenheiten, dem Lebensmittelpunkt. Eine Anmeldung reicht nicht. Hält man sich tatsächlich im Ausland auf könnte das ggf. auch als Betrug gewertet werden wenn als Wohnsitz im Eltergeldantrag Deutschland angegeben wird. LG
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