Jessi2288
Sehr geehrte Frau Bader, ich kenne den Trick mit der nebenberuflichen Selbstständigkeit, sodass bei der Anmeldung eines Kleingewerbes beim zweiten Kind der Bemessungszeitraum verschoben werden kann (durch das Mischeinkommen) und dann quasi das Einkommen vor der Geburt des ersten Kindes zur Berechnung des Elterngeldes des zweiten Kindes herangezogen wird. Mein "Problem" ist, dass mein 1. Kind am 29.01.21 zur Welt kam und das 2. leider noch nicht in Sicht ist (sprich, es bisher leider noch nicht geklappt hat), es daher 2024 zur Welt kommen wird.. Somit liegen drei Jahreswechsel zwischen den beiden Kindern. Ein Nebengewerbe habe ich bereits seit einigen Jahren angemeldet. Ich bin Beamtin (und hier ist leider die Krucks an der Sache) daher zählt bei mir der Mutterschutz nicht als aufschiebender Verschiebetatbestand für das Elterngeld. Als Beamtin bekomme ich im Mutterschutz weiterhin die Besoldung von meinem Arbeitgeber, so als würde ich weiterhin arbeiten. Sprich, als Angestellte würde der Trick mit dem Nebenerwerb noch bis Anfang 2024 funktionieren, bei mir endet er leider am 31.12.23. oder gibt es hier noch ein Schlupfloch bzw. Trick? Es gibt da wohl einen Trick, leider kann ich diesen online nicht finden, auch die Elterngeldstelle konnte mir hierzu keinen hilfreichen Rat geben. Wissen Sie vielleicht weiter? Vielen Dank dir vorab und liebe Grüße Jessica
Hallo, bitte Frage neu stellen mit der Zusatzinfo, wie lange Sie EG bekommen haben. Liebe Grüße NB
MamaausM2
Du kannst nur 2021 und 2022 ausklammern lassen wegen Bezug von Elterngeld in den ersten 14 Monaten.
Dojii
Wie lange hast du denn Elterngeld bezogen für dein erstes Kind?
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