Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld bei Beschäftigung vorheriger Beschäftigung weniger als 12 Monate

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeld bei Beschäftigung vorheriger Beschäftigung weniger als 12 Monate

Kleiner_Zwerg_2013

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Hallo, mein Mutterschutz fängt Mitte Januar 2013 an (Geburtstermin Anfang Mrz 2013). Leider läuft mein Arbeitsvertrag (seit 3 Jahren) nur bis Ende Oktober. Da sich die Berechnung des Elterngeldes auf die letzten 12 Monate bezieht würden mir die Monate November, Dezember und die erste Januarhälfte fehlen, korrekt oder (Arbeitslosengeld ist ja nur eine Ersatzleistung)? Werden diese Monate dann mit den Betrag von 300 Euro Elterngeld verechnet, oder fehlen mir diese Monate dann komplett? Ein vorzeitiges Beschäftigungsverbot würde keinerlei Einfluss haben, da der Arbeitsvertrag endet, oder? Vielen Dank


Sternenschnuppe

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Ja, ist korrekt. Eine Bekannte hatte das auch gerade, und da der AG den Lohn den er Dir im BV zahlt ja von der Krankenkasse wiederbekommt, hat er ihr den Vertrag um die Monate bis zum Mutterschutz verlängert. Kannst Du mit dem Chef reden ?


Sternenschnuppe

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Noch ein Hinweis. Hast du Dich beim Arbeitsamt schon gemeldet ? Mach das zügig, im BV zahlen die auch kein ALG1 und für ALG2 brauchst eine Negativbescheinigung vom Arbeitsamt. Mit BV bist Du nicht vermittelbar, stehst dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung und somit gibt es kein ALG1


SumSum076

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Fürs Elterngeld ist der Januar nicht mehr wichtig. Und die Monate Nov und Dez werden mit je 0 Euro berechnet. Macht dann 10x Gehalt = Summe Summe/12 und davon ca 65%. Ein Beschäftigungsverbot hilft da nicht weiter... Gruß Sabine


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