sungirl82
Hallo, ich habe heute meinen Elterngeldbescheid bekommen. Es ist mein zweites Kind und ich hatte davor einen Minijob (durchschnittlich 393 Euro Einkommen). Ich weiß, dass auf mich die "Anhebung der Ersatzrate bei kleinen Einkommen" zutrifft. Allerdings wurden mir die 83,33 Euro Arbeitnehmer-Pauschbetrag abgezogen. Somit ist mein Elterngeld-Brutto bei 310 Euro, diese bekomme ich nun auch als Elterngeld. Ist das richtig so? Werden tatsächlich die 83,33 Euro auch bei Minijobs abgezogen? Bei meinem Mann wurde (für seine Partnermonate) die gleiche Summe abgezogen, er verdient aber voll. Danke, mit freundlichen Grüßen
Hallo, Grundsätzlich gelten die für den Bemessungszeitraum ermittelten Merkmale für Steuern und Sozialabgaben auch im Bezugszeitraum. Allerdings werden Abzüge für Steuern nur auf Einnahmen vorgenommen, die von der berechtigten Person auch zu versteuern sind. Einnahmen aus geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen werden jedoch im Regelfall vom Arbeitgeber pauschal versteuert. Einnahmen aus einem Minijob werden bei der Ermittlung der Abzüge für Steuern also nur dann berücksichtigt, wenn die berechtigte Person auch Lohnsteuer hierfür abzuführen hat. Auch bei den Sozialabgaben werden Einnahmen aus geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen nicht berücksichtigt. Bei einem Minijob können deshalb im Regelfall keine Abzüge für Steuern und Sozialabgaben vorgenommen werden. Die Einnahmen aus dem Minijob werden daher ledig lich für jeden Lebensmonat um ein Zwölftel des Arbeitnehmer-Pauschbetrages vermindert und sind als „Elterngeld-Netto“ im Bezugszeitraum dem „Elterngeld-Netto“ vor der Geburt des Kindes gegenüberzustellen. Liebe Grüße, NB
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