Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld auf zwei Jahre aufteilen

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeld auf zwei Jahre aufteilen

Suse06

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Liebe Frau Bader, wenn ich ein Jahr Elternzeit nehme, bekomme ich ja 8 Wochen nach der Geburt im Mutterschutz mein Gehalt, danach dann 10 Monate Elterngeld. Wie ist es, wenn ich zwei Jahre Elternzeit nehme und das Elterngeld austeile? Bekomme ich dann nach dem Mutterschutz 20 oder 22 Monate die Hälfte des Elterngeldes? Vielen Dank für Ihre Antwort Suse06


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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HAllo, Sie können die 10 Mo., die nach Anrechnung des MG bleiben, splitten. Liebe Grüsse, NB


sternenfee75

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Man bekommt 20 Monate Elterngeld.


SumSum076

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..., denn von den zustehenden 12 Monate gehen 2 komplette Monate für den Mutterschutz drauf, erst die folgenden 10 Monate können gesplittet werden. Gruß Sabine


Mitglied inaktiv

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Man bekommt die 20 Monate auch nicht am Stück, sondern in den Lebensmonate 1+2 und 13+14 wird nichts ausgezhalt. LG Sabine


arlett1978

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Ich hab 20 Monate am Stück Elterngeld bekommen.


Mitglied inaktiv

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Dann muss das von Elterngeldstelle zu Elterngeldstelle verschieden sein. Ich habe zwei Bekannten bei denen das so war. LG Sabine


Mitglied inaktiv

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Haben da die Väter vielleicht ihre Vätermonate genommen ? Ich kenne keinen der bei 2 Jahren Auszahlung eine Lücke hatte. Es wird in Monat 13+ 14 der Rest von Monat 3+4 gezahlt, das darf gar nicht ausfallen.


SumSum076

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Und ich hab schon davon gehört, dass frau im Monat 13 die Hälfte vom Rest aus dem 2. LM gezahlt wurde. (Oft ist der 2. LM ja länger als die 8 Wochen Mutterschutz, und diese Zahlung wird ja auch gesplittet). Scheint also uneinheitlich zu sein. Umso wichtiger ist es, seinen Elterngeldbescheid genau zu lesen, damit frau irgendwann nicht total überrascht ist! Gruß Sabine


sternenfee75

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Es stimmt schon, habe im 3 und 13. Monat weniger, da ich ja noch anteilig im 3 Monat Mutterschaftsgeld bekommen habe und bei der Splittung ist es dann im 13 Monat halt nochmals weniger.( Da zur Berechnung hierfür wieder der 3 Monat zählt)


Mitglied inaktiv

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Ich ziehe zurück. Hatte verdrängt dass diejenigen die ich kenne, gar keine Beschäftigung hatte vor der Geburt und somit auch keine 10, sondern eh 12 Monate EG bekamen. Von daher macht es Sinn mit 13+14 Monat kein EG. Sorry !


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