Sockentaucherin
Schönen Guten Abend, mein Sohn ist am 13.01.18 auf die Welt gekommen und ich habe 2 Jahre Elternzeit mit einem Jahr Elterngeld. Die letzen beiden Basismonate haben wir auf Elterngeld Plus geändert. Nun bin ich erfreulicherweise wieder schwanger mit ET 17.07.19. Welche Monate werden nun für die neue Berechnung des Elterngeldes herangezogen und welche Monate zählen als 0 Euro Monate? Herzlichen Dank für Ihre Hilfe
Hallo, es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, beim AG am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten. Eine Frist für die Beendigung sieht das Gesetz nicht vor. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen, wenn das Kind vor Juli 2015 geboren ist. Wenn das Kind nach Juli 2015 geboren ist, kann man bis zu 24 Mo. Ohne Zustimmung des Ag übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM des Kindes) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Liebe Grüße, NB
Tinky
Guten Abend, genau diese Frage habe ich auch! Mein erster Sohn wurde am 10.02.18 geboren,habe 2Jahre Elternzeit mit 1 Jahr Elterngeld. Nun ist Kind 2 unterwegs mit ET 24.07.19 wie wird das Elterngeld für Kind 2 berechnet und welche Finanziellen Ansprüche habe ich in den Monaten wo ich KEIN Elterngeld beziehe? Vielen lieben dank für jede Hilfe!!!!!
Sockentaucherin
Also ich glaub, dass bis zum 14. Lebensmonat ausgeklammert wird (vorausgesetzt Elterngeld Plus). Der wäre bei uns ja (Baby am 13.01.18 geboren) vom 13.02.19 - 13.03.19. Wenn ich jetzt keinen kompletten Denkfehler habe. Meine Frage ist ob dann „erst“ der April 19 als 0 Euro Monat zählt oder schon der März.
-Talia-
@sockentaucherin: im März wird dein erstes Kind 14 Monate alt. Der März wird dann noch ausgeklammert. April und Mai zählen als Nullrunden. Juni und Juli werden wieder ausgeklammert wegen Mutterschutz. Du hast also 2 Nullrunden plus 10 Monate Gehalt von vor dem älteren Kind. @Tinky: im Moment fangen bei dir die „Nullrunden“ im März an bis zum neuen Mutterschutz. Du solltest wie Sockentaucherin die letzten beiden Monate BasisEG in EG plus umwandeln. Dann werden auch noch März und April ausgeklammert fürs neue EG und nur der Mai zählt als Nullrunde, weil im Juni ja schon der neue Mutterschutz anfängt.
Tinky
Sorry das ich mich so spät zurück melde, bin das erste mal in nem Forum angemeldet und habe es total vergessen. Kann ich das denn einfach so umwandeln? Sprich für Januar und Februar EG Plus damit ich es bis April beziehe, dann den Mai eine null Runde hab und im Juni bezieh ich ja dann wieder von der Krankenkasse richtig?
Elterngeld wird dann auf die letzten 12 Monate berechnet, da ich in denen aber EG bezogen hab und das nicht berücksichtigt wird, greift es ja dann auf mein Lohn zurück welches ich vor meinem ersten Sohn bezogen habe richtig? Plus 10% Geschwister Bonus gibt es da ich innerhalb 2 Jahren erneut ein Kind bekomme.
Ah vor lauter Papierkram im Kopf hab ich es total vergessen,vielen Dank für deine Antwort!!! Sie ist sehr hilfreich und vor allem verständlich
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