Meine Frau und ich haben im Juli unser zweites Kind bekommen. Der Abstand zwischen den beiden beträgt 14 Monate => ideal fürs Elterngeld dachten wir bis heute. Von der Elterngeldstelle wurde uns nun mitgeteilt dass meine Frau nicht wie von uns geglaubt das gleiche Elterngeld wie bei Kind 1 + Geschwisterbonus erhält, sobdern deutlich weniger. Wir besitzen eine kleine PV-Anlage und der Gewinn aus dieser wird ihr zur Hälfte angerechnet.
Somit wird nicht das Jahr vor Kind 1 zur Berechnung herangezogen sondern das Jahr undem sie zuhause war.
Gibt es da eine andere Möglichkeit für uns?
von
heimchen1981
am 04.09.2013, 17:07
Antwort auf:
Elterngeld 2. Kind und PV-Anlage
Hallo,
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt.
Die Einkünfte aus der Anlage wurden bei der Berechnung des Elterngeldes dann auch berücksichtigt.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.09.2013