MamaNani
Sehr geehrte Frau Bader, wie wird das Elterngeld berechnet, wenn ich im Elterngeldbezug erneut schwanger geworden bin, aber die Geburt des zweiten Kindes nach dem Elterngeldbezug liegt? Unser erstes Kind ist jetzt 8 Monate alt und ich bin wahrscheinlich wieder schwanger. Geburtstermin wäre im Juli 2014, aber das Elterngeld für das erste Kind endet im März 2014. In diesem Fall habe ich keine 12 Monate vor der Geburt des zweiten Kindes gearbeitet. Wie wird dies nun berechnet oder stehen mir nur die 300 Euro Elterngeld + Geschwisterbonus zu? Ab 1.1.2013 gelten auch andere Regelungen bei der Berechnung des Elterngeldes und auf meine Frage kann ich im Internet keine eindeutige Antwort bekommen. Danke sehr bereits im Voraus.
Hallo, nach der Gesetzesänderung ab 2013 besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüße, NB
SumSum076
In dem Fall wird zur Berechnung des Elterngeldes ein sehr großer Teil des Einkommens von vor der Geburt des 1. Kindes herangezogen. Und zwar werden die Monate vor der Geburt betrachtet bis man 12 Stück zusammenbekommt. Monate, für die man Mutterschaftsgeld bekommen oder Elterngeld bezogen hat, fallen raus. Bei dir könnte (je nach dem, wann der Mutterschutz beginnt) das so aussehen: Juli 2014 - nein, wegen Geburt Mai 2014 - nein, wegen Mutterschutz April 2014 - Monat 1 März 2014 - nein, wg Elterngeldbezug Feb 2014 - nein, wg Elterngeldbezug .... März 2013 - nein, wg Elterngeldbezug und Geburt Feb 2013 - nein, wg Mutterschutz Jan 2013 - Monat 2 Dez 2012 - Monat 3 ... bis März 2012 - Monat 12 Hinzu kommt der Geschwisterbonus von 10% (min 75 Euro). Fängt der Mutterschutz schon im April 2014 an, dann fällt der Monat auch noch raus. Reicht der letzte Elterngeldbezug bis in den April 2014 (Monat, in dem das 1. Kind 1 Jahr alt wird), fällt der wieder raus. Lag der Januar 2013 auch schon im Mutterschutz, fällt der Monat auch raus. Dann käme der Feb 2012 noch hinzu. Gruß Sabine
Ähnliche Fragen
Mein Kind wurde am 29.04.18 geboren. Aufgrund fehlender Betreuungsmöglichkeiten musste ich die Elternzeit um ein weiteres Jahr verlängern. Jetzt bin ich erneut schwanger, errechneter Termin ist der 15.03.20. Habe ich Anspruch auf Mutterschaftsgeld wenn ich die Elternzeit vorzeitig beende? Verfällt dann die -nicht in Anspruch genommene Elternzeit- f ...
Hallo, meine Situation stellt sich wie folgt dar: ich bin während meiner einjährigen Elternzeit erneut schwanger geworden und habe Diese auch an meinen Arbeitgeber gemeldet. Meine Elternzeit endete am 30.12.2019 und ich bin seitdem wieder arbeiten, darf allerdings keine Schicht- Sonn- und Feiertage arbeiten und wurde aufgrund dessen in eine ander ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin zurzeit (noch ganz frisch) 5 SSW schwanger. Mein erster Sohn ist am 11.12.2018 geboren. Meine Elternzeit ging ursprünglicher bis zum 31.01.2019. Da wir keinen Kitaplatz bekommen haben mussten wir Klage im Eilverfahren einreichen. Jetzt haben wir aber erst einen Kitaplatz für September bekommen, das heißt ich mus ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ja ich habe die Elternzeit bis zum 31.02.2020 verlängert und ich muss nächste Woche die Elternzeit erneut verlängern. Die Frage ist verlängere ich die Elternzeit bis zum 31.08.2020 weil dann mein erstes Kind definitiv einen Kitaplatz hat oder macht es Sinn nur für 3 Monate zu verlängern weil ich definitiv Beschäftigungsve ...
Guten Tag, ich habe im August 2019 mein erstes Kind bekommen und bin daraufhin 2 Jahre in Elternzeit gegangen und habe bis Mai 2021 Elterngeld Plus bezogen. Nun habe ich die Elternzeit um ein Jahr verlängert und erwarte im Januar 2022 mein 2. Kind. Nun ist meine Frage, ob mir für die neue Elternzeit nur der Mindestsatz zusteht oder ob in diesem Fa ...
Sehr geehrte Frau Bader, Am 01.11.2019 kam meine erste Tochter auf die Welt. Ich habe dafür 3 Jahre Elternzeit beantragt. Ich habe vorher Vollzeit (unbefristetes Arbeitsverhältnis) gearbeitet. Nach einem Jahr habe ich bei dem gleichen Arbeitgeber eine Teilzeitstelle begonnen 25 h. Und dafür einen neuen Vertrag erhalten, der für die Laufzeit der ...
Hallo Frau Bader, wir erwarten am 04.10.2022 unser 2. Kind. Errechneter Beginn vom Mutterschutz ist der 23.08.2022. Meine Frau erhält nur noch im März eine letzte Elterngeld Plus Zahlung. Dann sind die 2 Jahre vorbei. Das 3. Jahr wäre sie nun unbezahlt in Elternzeit geblieben. Erhält sie nun das volle Mutterschutzgeld wenn Sie die Eltern ...
Hallo, ich bin derzeit noch in Elternzeit. Meine Tochter ist ein Jahr alt und ich habe zwei Jahre Elternzeit beantragt. Im März/April 23 müsste ich wieder arbeiten gehen. Wir wünschen uns noch ein Geschwisterchen und müssen nun schauen, wann finanziell der beste Zeitpunkt dafür wäre. Ich arbeite in der Pflege und würde bei einer erneuten Schw ...
Hallo, seit Wochen versuche ich den Überblick zu gewinnen, aber bin tatsächlich verwirrter als zuvor. Meine Situation ist folgende: Aktuell bin ich noch bis zum 7.9.22 in Elternzeit. Mein Kind wurde am 8.12.20 geboren. Jetzt bin ich wieder schwanger und das zweite Kind soll um den 5.12.22 geboren werden. Da ich im Gesundheitswesen arbeit ...
Guten Tag Frau Bader. Meine Frau ist als Tierärztin im Beschäftigungsverbot, da sie noch stillt. Zuvor war sie während der Schwangerschaft ebenfalls im Beschäftigungsverbot. Jetzt war der Plan, dass sie im Sommer abstillt (unsere Tochter ist dann ein Jahr) und wieder in Teilzeit arbeitet und mit Elterngeld Plus aufstockt. Eigentlich war ...