Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Eltern-Bafög

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Eltern-Bafög

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Hallo! Ich habe während meines Medizinstudiums meinen Sohn bekommen und danach ein paar Semester "halbzeit" studiert, was meine Studienzeit verlängern wird (jetzt bin ich wieder voll dabei). Meine Eltern haben etwas rumgemault, mich aber die ganze Zeit unterstützt, sie zahlen den Bäfögsatz. Jetzt könnte es sein, dass ich wieder schwanger bin, was mir eigentlich recht wäre, weil ich kein Einzelkind möchte und aber im Studium noch flexibler bin als später in der Klinik. Lange Rede... meine Frage: in wieweit wird Bafög über die Mindeststudienzeit hinaus bezahlt, wenn man Kinder bekommen hat? Und vorallem: gilt das auch für Eltern- Bafög?? Mit freundlichem Gruss Cosma


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Cosma, Förderungsdauer (§§ 15, 15aBAföG ): Für die Dauer der Ausbildung (einschließlich unterrichts- und vorlesungsfreie Zeiten) wird Ausbildungsförderung gezahlt. Bei Studiengängen mit festgelegter Förderungshöchstdauer nicht länger als für diesen Zeitraum. In den unterschiedlichen Studiengängen an höheren Fachschulen oder Hochschulen liegen verschiedene Förderungszeiträume vor. Über die Förderungshöchstdauer hinaus wird für eine angemessene Zeit BAföG gezahlt, wenn sie aus schwer wiegenden Gründen, auf Grund der Mitwirkung in Gremien und Organen der Ausbildungsstätte und der Länder, in Selbstverwaltungsorganen der Studierenden oder in Studentenwerken, infolge des erstmaligen Nichtbestehens der Abschlussprüfung oder auf Grund der Pflege und Erziehung eines Kindes bis zu zehn Jahren überschritten worden ist. Liebe Grüsse, NB


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