Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, kann man NACH der Geburt des Babys beim AG noch Elternzeit beantragen? Wenn ja, wie lange nach der Geburt? Vielen Dank und liebe Grüße Melanie
Hallo, klar! Geburt vor 01.01.07= Frist 8 Wo Geburt nach 01.01.07= Frist 7 Wo Immer schriftlich, er muss nicht zustimmen. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Da Du ein gesetzliches Recht auf Elternzeit hast, beantragst Du die nicht, sondern teilst sie dem AG lediglich mit :-) Ist Dein Kind dieses Jahr geboren, musst Du dem AG 7 Wochen vorher Bescheid geben, wenn Du EZ in Anspruch nehmen willst. Für Kinder bis inkl. 2006 waren es noch 8 Wochen. Hattest Du für dieses Kind noch keine EZ kannst Du jederzeit bis zum 3.Geb EZ anfangen zu nehmen, wann es Dir "einfällt". Viele Grüße Désirée
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