KriDas
Hallo Frau Bader! Erstmal vielen Dank für Ihre Arbeit, viele meiner Fragen konnten schon beantwortet werden. Ich habe allerdings noch eine Frage bzgl. der Elternzeit Jetzt zu meiner Situation: Ich bin in der 30. SSW mit meinem 1. Kind schwanger. Der voraussichtliche ET ist der 26.09.23. Ich würde gerne direkt nach der Geburt in Elternzeit gehen und zwar für 1 Jahr und 1 Tag (damit ich am 1. Geburtstag meines Sohnes noch zu Hause bin), also falls er am 26.09 geboren wird, dann Elternzeit vom 26.09.23 bis einschl. 26.09.24. Wäre das überhaupt möglich und wenn ja, entstehen irgendwelche finanzielle Nachteile für mich (abgesehen von dem einen Tag, an dem ich logischerweise kein Gehalt bekommen werde). Ich hoffe ich konnte mich einigermaßen verständlich ausdrücken und wäre für jegliche Information dankbar :) Liebe Grüße, Kristina
Hallo, Sie können individuell bis zu 3 Jahre EZ nehmen. Wichtig ist nur, dass Sie bei dieser Planung keinen Anspruch auf Verlängerung haben. Liebe Grüße NB
User-1722183313
Hallo, ja das geht. Dir stehen insgesamt sogar drei Jahre EZ zu. Mit der Bekanntgabe legst du dich für die ersten zwei Jahre fest. Viele nehmen daher direkt zwei Jahre und arbeiten TZ in EZ. Dadurch ist man flexibler, hat Kündigungsschutz, darf 0-32h arbeiten usw.
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