lene_
Folgendes Szenario: ich bin sowohl angestellt in Teilzeit, habe daneben auch selbstständige Einkünfte. Aus der Zeit vor der Geburt meines Kindes hatte ich noch selbstständig gearbeitet und zwei Rechnungen gestellt, die nicht fristgemäß beglichen wurden und die Beträge nun einen bzw. zwei Tage nach der Geburt eingingen auf meinem Konto. Wäre die Frist eingehalten worden, wären sie vor Geburt eingegangen. Soweit ich es verstehe, werden sie somit jetzt auf das Elterngeld angerechnet werden. Meine Frage ist, ob es eine Möglichkeit gibt, die Zahlungen zurückzuweisen, da für mich finanzielle Nachteile entstehen und die Rechnungen ja nicht fristgerecht gezahlt wurden? Wäre das legal und wie würde ich da vorgehen? Oder gibt es eine andere Möglichkeit, dass dieses Geld nicht auf das Elterngeld angerechnet wird? Vielen Dank im Voraus!
Guten Morgen, die Frage ist, wie hoch die jeweiligen Einkünfte sind und wie hoch das EG ist. Das MG wird ja auf das EG angerechnet und dann bekommt man in den ersten zwei Monaten eh kein EG. Liebe Grüße NB
Dojii
Wenn du im Mutterschutz Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss bekommst, ist das doch im Normalfall höher als dein Elterngeld, sodass dir in den ersten 2 Monaten nach Geburt ohnehin keine Elterngeldzahlungen zustehen. Dann wäre es für das Elterngeld auch egal, wenn du dort noch Einkünfte aus Selbstständigkeit hättest.
lene_
Das leuchtet mir ein, die Info hatte ich nur online nirgendwo gefunden und war verunsichert, weil es ja schon als "Basis-Elterngeldmonat" gilt. Aber es stimmt, mein Mutterschutzgeld + Zuschuss des Arbeitgebers ist höher als das Elterngeld, insofern beziehe ich da noch keine Leistung.
Ähnliche Fragen
Hallo, ich bin aktuell im Mutterschutz vor der Geburt des ersten Kindes. Ich bin bis zum Mutterschutz in einem Vollzeit Angestellten Verhältnis und nebenbei noch in meinem Kleingewerbe tätig gewesen. nun ist es so, dass eine Rechnung aus Juli nicht beglichen wurde und nun in der dritten Mahnstufe ist. Angeblich möchte der Klient nu ...
Hallo Frau Bader, ich befinde mich in Elternzeit und bin erneut schwanger. Ich habe meinem AG dies schriftlich mitgeteilt und habe meine Elternzeit mit dem Datum des erneuten Mutterschutzbeginns (6 Wochen vor Geburt) beendet, um von den Mutterschutzrichtlinien gebrauch zu machen. Ich bat in dem Brief um schriftliche Bestätigung der Zukenntn ...
Meine Frau arbeitet als Integrationshilfe an einer Schule. Sie ist befristet angestellt da der Betrieb die Stelle an die Förderung der I-Hilfe seitens des Jugendamts gebunden hat. Nun hat Sie frühzeitig ihrem Arbeitgeber bescheid gegeben dass sie schwanger ist. Darauf hin hat dieser direkt in die wege geleitet, dass der Vertrag wenige Wochen vor d ...
Hallo, Ich habe am 22.01.25 meine Ausbildung beendet und bin im selben Unternehmen in ein Beschäftigungsverhältnis mit neuem Gehalt gewechselt. Seit dem 27.01.25 bin ich nun im Mutterschutz. Ich bin von dem Paragraphen 21 Mutterschutzgesetz Absatz 4 etwas verwirrt... Wird mein neues Gehalt nun berücksichtigt oder nicht? Es handelt si ...
Hallo, Ich habe folgende Frage: Meine Elternzeit (2 Jahre) endet am 10.8., ich bin erneut schwanger und wäre offiziell ab 17.8. wieder im Mutterschutz. Dazwischen liegt also eine Woche. Bei der Tätigkeit handelt es sich um einen medizinischen Beruf, in der ersten Schwangerschaft war ich im BV. Wie soll ich vorgehen? ...
Hallo, Ich habe folgende Frage: Meine Elternzeit (2 Jahre) endet am 10.8., ich bin erneut schwanger und wäre offiziell ab 17.8. wieder im Mutterschutz. Dazwischen liegt also eine Woche. Bei der Tätigkeit handelt es sich um einen medizinischen Beruf, in der ersten Schwangerschaft war ich im BV. Wie soll ich vorgehen? ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis und habe von Anfang Juni bis Mitte Oktober unbezahlten Urlaub bewilligt. Nun bin ich unerwartet schwanger geworden. Der berechnete ET ist am 28.11., mein Mutterschutz schließt also (wenn das Baby bleibt) unmittelbar an den unbezahlten Urlaub an. Wie wirkt si ...
Sehr geehrte Frau Bader, zunächst vielen Dank für den Service in diesem Forum kostenlos eine Frage stellen zu können. Ich habe Ende März mein erstes Kind zur Welt gebracht und möchte nach Ende der Mutterschutzfrist und anschließender Einbringung meines Resturlaubes Elternzeit beantragen. Ich bin bei einer bay. Behörde als Beamtin beschäftigt ...
Ich bin in Hessen als Polizeibeamtin tätig. Nun habe ich in der Funktion als Polizeibeamtin (Zeugin) eine Vorladung zum Gerichtstermin erhalten. Der Gerichtstermin ist zwei Tage vor meinem errechneten Entbindungstermin. Ich befinde mich daher im Mutterschutz. Auf Abladungswunsch reagierte die zuständige Richterin bis dato nicht. Ich bin davon ausg ...
Hallo Frau Bader, mein Kind kam als Frühchen auf die Welt. Ich habe einen entsprechenden Schein bekommen. Habe ich einen Anspruch auf 12 Wochen Mutterschutz anstatt 8? Abgesehen davon sind die neuen Musteranträge für Elternzeit mit drei Möglichkeiten abgebildet: a) im unmittelbaren Anschluss an die Mutterschutzfrist bis x b) ab Geburt ...
Die letzten 10 Beiträge
- Kündigung während Elternzeit
- Elterngeld
- Beratungshilfe und Unterhalt rückwirkend
- Frühchen Mutterschutz
- Kurzarbeit annehmen in Elternzeit
- Mindestunterhalt
- Minijob, Arbeitgeber will Urlaub kürzen
- Umzug nach Österreich
- Umzug nach Österreich
- Schwanger während EZ & zeitgleicher geringfügiger Beschäftigung bei einem anderen AG