lene_
Folgendes Szenario: ich bin sowohl angestellt in Teilzeit, habe daneben auch selbstständige Einkünfte. Aus der Zeit vor der Geburt meines Kindes hatte ich noch selbstständig gearbeitet und zwei Rechnungen gestellt, die nicht fristgemäß beglichen wurden und die Beträge nun einen bzw. zwei Tage nach der Geburt eingingen auf meinem Konto. Wäre die Frist eingehalten worden, wären sie vor Geburt eingegangen. Soweit ich es verstehe, werden sie somit jetzt auf das Elterngeld angerechnet werden. Meine Frage ist, ob es eine Möglichkeit gibt, die Zahlungen zurückzuweisen, da für mich finanzielle Nachteile entstehen und die Rechnungen ja nicht fristgerecht gezahlt wurden? Wäre das legal und wie würde ich da vorgehen? Oder gibt es eine andere Möglichkeit, dass dieses Geld nicht auf das Elterngeld angerechnet wird? Vielen Dank im Voraus!
Guten Morgen, die Frage ist, wie hoch die jeweiligen Einkünfte sind und wie hoch das EG ist. Das MG wird ja auf das EG angerechnet und dann bekommt man in den ersten zwei Monaten eh kein EG. Liebe Grüße NB
Dojii
Wenn du im Mutterschutz Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss bekommst, ist das doch im Normalfall höher als dein Elterngeld, sodass dir in den ersten 2 Monaten nach Geburt ohnehin keine Elterngeldzahlungen zustehen. Dann wäre es für das Elterngeld auch egal, wenn du dort noch Einkünfte aus Selbstständigkeit hättest.
lene_
Das leuchtet mir ein, die Info hatte ich nur online nirgendwo gefunden und war verunsichert, weil es ja schon als "Basis-Elterngeldmonat" gilt. Aber es stimmt, mein Mutterschutzgeld + Zuschuss des Arbeitgebers ist höher als das Elterngeld, insofern beziehe ich da noch keine Leistung.
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