lene_
Folgendes Szenario: ich bin sowohl angestellt in Teilzeit, habe daneben auch selbstständige Einkünfte. Aus der Zeit vor der Geburt meines Kindes hatte ich noch selbstständig gearbeitet und zwei Rechnungen gestellt, die nicht fristgemäß beglichen wurden und die Beträge nun einen bzw. zwei Tage nach der Geburt eingingen auf meinem Konto. Wäre die Frist eingehalten worden, wären sie vor Geburt eingegangen. Soweit ich es verstehe, werden sie somit jetzt auf das Elterngeld angerechnet werden. Meine Frage ist, ob es eine Möglichkeit gibt, die Zahlungen zurückzuweisen, da für mich finanzielle Nachteile entstehen und die Rechnungen ja nicht fristgerecht gezahlt wurden? Wäre das legal und wie würde ich da vorgehen? Oder gibt es eine andere Möglichkeit, dass dieses Geld nicht auf das Elterngeld angerechnet wird? Vielen Dank im Voraus!
Guten Morgen, die Frage ist, wie hoch die jeweiligen Einkünfte sind und wie hoch das EG ist. Das MG wird ja auf das EG angerechnet und dann bekommt man in den ersten zwei Monaten eh kein EG. Liebe Grüße NB
Dojii
Wenn du im Mutterschutz Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss bekommst, ist das doch im Normalfall höher als dein Elterngeld, sodass dir in den ersten 2 Monaten nach Geburt ohnehin keine Elterngeldzahlungen zustehen. Dann wäre es für das Elterngeld auch egal, wenn du dort noch Einkünfte aus Selbstständigkeit hättest.
lene_
Das leuchtet mir ein, die Info hatte ich nur online nirgendwo gefunden und war verunsichert, weil es ja schon als "Basis-Elterngeldmonat" gilt. Aber es stimmt, mein Mutterschutzgeld + Zuschuss des Arbeitgebers ist höher als das Elterngeld, insofern beziehe ich da noch keine Leistung.
Ähnliche Fragen
Hallo, ich bin aktuell im Mutterschutz vor der Geburt des ersten Kindes. Ich bin bis zum Mutterschutz in einem Vollzeit Angestellten Verhältnis und nebenbei noch in meinem Kleingewerbe tätig gewesen. nun ist es so, dass eine Rechnung aus Juli nicht beglichen wurde und nun in der dritten Mahnstufe ist. Angeblich möchte der Klient nu ...
Ich bin aktuell schwanger und der Vater meines Kindes ist finnischer Staatsbürger mit Wohnsitz in Finnland. Ich plane, während der Schwangerschaft so früh wie möglich zu ihm zu ziehen und das Kind dort zur Welt zu bringen. Ich bin aktuell in Deutschland angestellt und gesetzlich krankenversichert. Für meinen Fall stellen sich daher mehrere Frag ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Kommunalbeamtin und seit Ende November 2025 im Mutterschutz. Bis zum 31.12.2025 arbeite ich formal in Teilzeit aus familienpolitischen Gründen - eine Entscheidung über eine Verlängerung der Teilzeit Verlängerung ist nicht erfolgt. Daher wäre ich formal ab dem 01.01.2026 wieder vollzeitbeschäftigt, WENN ich nicht ...
Sehr geehrte Frau Bader, Mein Arbeitsvertrag endet 28.02 und Mutterschutz beginnt am 02.03. Agentur für Arbeit hat mein Antrag abgelehnt, weil ich auch Beschäftigungsverbot habe. Krankenkasse auch sagt, dass ich kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld habe. Und Jobcentr auch net, weil mein Mann verdient genau so wie wir brauchen. Was kann ich mache ...
Hallo Frau Bader, hier nochmal meine Frage mit mehr Informationen. 2025 endete meine insgesamt 6 jährige Elternzeit. Aus Zeiten der beiden Mutterschutze und der jeweiligen Zeit davor hatte ich ziemlich viel Urlaub übrig. Diesen Urlaub durfte ich während meiner TZ in EZ auf Wunsch meines AG nicht nehmen. Dieser Urlaub unterliegt der Regelung ...
Sehr geehrte Frau Bader, mein Mutterschutz beginnt lt. Entbindungstermin Mitte Februar und ich habe im Anschluss 3 Jahre Elternzeit. Allerdings ist abgesprochen, dass ich Ende 2027 Teilzeit wieder in der Firma einsteige. Auf Grund gesundheitlicher Gründe bin ich seit Mitte Januar bereits krankgeschrieben. Nun habe ich meine Lohnabrechnung für Janu ...
Guten Tag, mein Arbeitgeber ist insolvent und ich habe bereits Insolvenzgeld erhalten. Mein Arbeitgeber wird mich vermutlich in ca. 2 Wochen freistellen. Betriebststillegung ist der 30.04. und Ende der Kündigungsfrist 31.05. Mein Mutterschtz beginnt offiziell am 25.05. Ich frage mich nun wie es funktioniert, dass die First nach der Betriebsstilll ...
Hallo Frau Bader, der Mutterschutz von Kind 2 beginnt ca. 6 Wochen nach Ende der Elternzeit von Kind 1. Hatte für Kind 1 3 Jahre Elternzeit beantragt und kann somit nicht mehr verlängert werden. Wie überbrücke ich am Besten diese 6 Wochen? Der AG ist nicht gerade begeistert davon die 6 Wochen zu arbeiten, da meine alte Stelle anderweitig vergebe ...
Hej! Ich habe in meinem Mutterschutz Arbeitgeber gewechselt, habe also bei dem neuen Arbeitgeber noch nicht gearbeitet und somit auch kein Netto vor Mutterschutz, an dem das Mutterschaftsgeld berechnet werden könnte. Wie ist Mutterschaftsgeld in so einem Fall geregelt? Bekomme ich überhaupt mehr als das von der KK oder muss der neue Arbeitgebe ...
Sehr geehrte Frau Bader, meine Mutterschutzfrist beginnt am 30.05.2026 (Samstag). Damit wird der komplette Mai nicht zur Elterngeldberechnung gezählt. Durch mein Studium habe ich allerdings erst seit Februar ein wirkliches Einkommen, weshalb es für mich einen deutlichen Unterschied in der Berechnung machen würde, ob der Mai gezählt wird oder nic ...
Die letzten 10 Beiträge
- Geistig beeinträchtigt, schwanger
- Partnerschaftsbonusmonate bei unbezahlter Mehrarbeit
- Elterngeld/Mutterschutz
- Mutterschaftsgeld Berechnung bei 3. Kind
- Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Suchterkrankung
- Mutterschutzlohn Beschäftigungsverbot
- Zählt Ausschüttung aus eigener Firma zur Einkommensgrenze beim Elterngeld
- Dienstreise/Tagung in der Schwangerschaft
- Welche Mitteilungspflicht habe ich gegenüber dem Kindsvater
- Elternzeit zum Schulanfang möglich?