Frage:
Eine niedriger Provision bei einem mutterschutzbedingten Arbeitsplatzwechsel
Sehr geehrte Frau Bader,
ich habe versucht eine änliche Frage dazu zu finden, habe aber nicht geschafft. Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen.
Ich arbeite vollzeit (40h/W) als Zahnärztin in einer Zahnklinik und bin jetzt in 8SSW. Um ein betriebliches BV zu vermeiden, sind ich und mein AG uns einigt mir ein geeignetes Arbeitsplatz zu finden. Der hat sich ein Home Office überlegt, in dem ich z.B. 8 Stunden in der Woche eine Video- Sprechstunde anbiete.
Da mein monatliches Einkommen aus einem fixen Gehalt und einer Provision (soz. Umsatzbeteiligung) besteht, frage ich mich
wie wird es jetzt, wenn ich von Zuhause aus arbeite? Da ich keine Patienten in der Praxis behandeln darf, wird dadurch meine Provision aus dem Home Office deutlich geringer (ich sage geringer, da ich ein Teil der Provision durch Bearbeitung der KFO Fälle aus dem Home Office gewährleisten kann). Aber ohne Patienten die ich in der Praxis normalerweise betreue, ist der Unterschied deutlich.
Mein AG sagt, dass die Provision "Eine Kirsche auf der Sahne ist" und ich nicht erwarten solle, eine Provision zu gewährleisten, wenn ich in der Praxis abwesend bin.
Wenn ich die Gesetze im Internet richtig verstanden habe, verstößt die Aussage direkt gegen dem MuSchG. Ich darf wegen der Schwangerschaft keine finanziellen Nachteile haben und soll das verdienen, was ich verdienen würde, wäre ich nicht schwanger, oder? Auch die Provison. Habe ich recht oder sehe ich etwas falsch?
Ich habe mich bei dem Gewerbeaufsichtsamt darüber erkundigt und mir wurde gesagt, dass ich die Änderung meines AGs nicht annehmen muss, wenn ich dadurch finanziellen Verluste hätte. Sie meinten aber auch, dass es das Arbeitsrecht brtrifft und sie mir nichts mehr sagen dürfen/können.
Verstehen Sie mich nicht falsch, ich weigere mich nicht in der Schwangerschaft meine Arbeit zu erledigen, aber ich möchte dadurch keine Einbuße haben!
1. Wer hat recht, mein AG oder ich? Kann ich erwarten, dass ich trotz dem mutterschutzbedingten Arbeitsplatwechsel keinen Verlust in meiner Provision habe?
2. Wenn ich einen Verlust haben sollte, darf ich die vorgeschlagene Bedingungen meines AGs ablehnen? Muss er mir dann ein BV erstellen?
Vielen Dank im Voraus!
Lg,
Sandra_Ve
von
Sandra_Ve
am 23.09.2021, 18:47
Antwort auf:
Eine niedriger Provision bei einem mutterschutzbedingten Arbeitsplatzwechsel
Hallo,
1. Ja, Sie bekommen den Lohn mit Provision. Sie dürfen keinen Nachteil erleiden (außer bgl. der Versteuerung von Zulagen).
2. Nein, Sie haben keine Verhandlungsmöglichkeit bzgl. des BV
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.09.2021
Antwort auf:
Eine niedriger Provision bei einem mutterschutzbedingten Arbeitsplatzwechsel
du erhälst das, was du ohne bv erhalten würdest. es darf dir kein nachteil entstehen. soviel ich weiß, werden die letzten drei monate zur berechnung herangezogen. ob die provisionen dann aber versteuert werden müssen, wie es bei zuschlägen der fall ist, weiß ich nicht genau.
von
mellomania
am 23.09.2021, 22:39
Antwort auf:
Eine niedriger Provision bei einem mutterschutzbedingten Arbeitsplatzwechsel
Mellomanias Antwort hat überhaupt nichts mit der Frage zu tun...du musst schon lesen was da steht, die AP will in einer Ersatztätigkeit arbeiten und hat kein BV.
Ich bin nicht vom Fach leider, soweit ich aber richtig informiert bin darfst du die Ersatztätigkeit jedoch nicht zurückweisen, da du dann im Falle eines BVs gar kein Geld bekommst, weil ja DU nicht arbeiten WILLST aber könntest.
Zur Bezahlung weiß ich es nicht genau, kann mir aber vorstellen das du eben dein Grundgehalt bekommst und anteilig Provision, wie es bei Krankheit zum Beispiel auch wäre. Wenn es bei deinem aktuellen Beruf nicht so gut läuft bekommst du ja auch nur Grundgehalt...das ist der Nachteil bei Berufen die mit Provisionen arbeiten. Aber wie schon gesagt, ich bin nicht vom Fach.
Andererseits ist es zwar schon richtig das du bei der Ersatztätigkeit nicht weniger verdienen darfst...dein Grundgehalt wird aber ja auch nicht gekürzt. Ich fürchte dein AG könnte schon recht haben könnte mit der "Kirsche".
Aber das ist nur eine Vermutung, ich muss ehrlich sagen das ich es nicht weiß.
Sonnige Grüße
Nera
von
Nera
am 24.09.2021, 09:54
Antwort auf:
Eine niedriger Provision bei einem mutterschutzbedingten Arbeitsplatzwechsel
natürlich hat sie ein bv! vom AG für gewisse tätigkeiten und ER setzt sie daher um! so dass sie arbeiten kann, aber andere zahlungen erhält. sie darf nicht benachteiligt werden, so dass sie das gleiche erhalten muss wie vorher. ob aber die on top provisionen, die weiterlaufen üssen, versteuert werden müssen, weil im rahmen der gefährdungsbeureilung raus kam, dass der alte platz nicht ging, weiß ich nicht, was ich auch schrieb. ob man das dann auch bv nennt weiß ich nicht, aber für DIE ALTE tätigkeit ist ja eine gefahr da. :-)
von
mellomania
am 24.09.2021, 13:17
Antwort auf:
Eine niedriger Provision bei einem mutterschutzbedingten Arbeitsplatzwechsel
Danke euch beiden!
Aber genau deswegen, weil ich es auch nicht genau weiß, habe ich die Frage an eine Rechtsanwältin gestellt ;)
von
Sandra_Ve
am 24.09.2021, 13:22
Antwort auf:
Eine niedriger Provision bei einem mutterschutzbedingten Arbeitsplatzwechsel
Wie gesagt, ich weiß nur das du die Ersatztätigkeit nicht ablehnen darfst...wegen der Bezahlung musst du auf Frau Baders Antwort warten.
Und nein, es ist eine Umsetzung und kein BV, das ist ein Unterschied.
Sonnige Grüße
Nera
von
Nera
am 24.09.2021, 14:02
Antwort auf:
Eine niedriger Provision bei einem mutterschutzbedingten Arbeitsplatzwechsel
Wenn ich aber zu Hause keine Bedingungen habe 8 Stunden in der Woche eine Video-Sprechstunde anzubieten? MuSchG sagt, die Änderungen müssen zumutbar sein. Wenn mein Mann selbst in dem Home Office ist oder die Nachtschicht hat und tagsüber schläft? Für mich ist es nicht zumutbar, mit Patienten störungslos zu reden, wenn er neben mir sitzt und selbst telefoniert. Und was ist mit der Verschwiegenheitspflicht?
Ich bin doch eine Zahnärztin, ich habe mir keine Wohnung ausgesucht in der ich einfach so ein Home Office machen kann.... Beim Bewerbungsgespräch war nie die Rede vom Arbeiten von Zuhause... Und ich habe schon im Frühjahr dem AG gesagt, dass ich im Home Office nicht arbeiten kann und dann war es in Ordnung.
von
Sandra_Ve
am 24.09.2021, 14:31
Antwort auf:
Eine niedriger Provision bei einem mutterschutzbedingten Arbeitsplatzwechsel
Zumutbar betrifft aber leider nicht deine persönliche Situation. Da geht es lediglich darum ob die Arbeit aus körperlicher oder gesundheitlicher Sicht ausgeführt werden kann. Ein paar weitere Dinge umfasst das zwar auch wie beispielsweise einen längeren Fahrweg aber nicht deine private Situation.
Sonnige Grüße
Nera
von
Nera
am 24.09.2021, 14:47
Antwort auf:
Eine niedriger Provision bei einem mutterschutzbedingten Arbeitsplatzwechsel
frage. hast du das, dass du im ho nicht arbeiten kannst, schriftlich? gibt es in der praxis einen raum, den du dafür nutzen kannst, ohne kontaktmöglichkeiten? das muss der AG gewährleisten, wenn du so arbeiten sollst, wie er sagt.
die bezahlung muss aber die gleiche sein. nur das versteuern der provision, ob oder ob nicht kann ich dir nicht beantworten
und ja, es ist eine umsetzung. die ist rechtlich so vorgesehen. der AG hat eine gefährdungsbeurteilung gemacht wie er muss. und ja, du musst das alles annehmen. wenn das nicht geht, dann kannst du z.b. rechnungen schreiben und administrativ arbeiten. die zugewiesene arbeit muss nicht zwangsläufig mit deiner qualifikation zu tun haben. die aufgabe des AG besteht eben darin, dich für deine weitere bezahlung, die du ja möchtest und erhälst, zu beschäftigen. es obliegt aber ihm, wie. wenn das im ho nicht geht, muss du die tage nehmen z.b., wo dein mann NICHT da ist. der AG kann dann für die restliche zeit ein bv aussprechen. schwierig alles, weil das eigentlich DEIN problem ist, wenn HO nicht geht...warten wir mal auf Frau bader
von
mellomania
am 24.09.2021, 14:57