happymom86
Sehr geehrte Frau Bader, ich möchte einmal Ihre Meinung zu meinem Problem wissen. Ich war von November 2016 bis 28.02.18 in Mutterschutz/Elternzeit. Seit dem 01.03.2018 arbeite ich wieder in dem Unternehmen, in dem ich vorher auch tätig war. Meine Stunden habe ich von 40h/Woche auf 24h/Woche reduziert. Mein AG hat dies so genehmigt. Ich arbeite nun seit 10 Jahren in diesem Unternehmen und vor der Elternzeit habe ich einige Jahre Provison auf meine Arbeit bekommen. Es wurde als Vertretung eine neue Kollegin eingstellt, welche auch die Provision bekommt. Mir wurden jetzt die "Hilfsaufgaben" zugeteilt. Ich habe also nicht mehr die Aufgaben, die ich vorher hatte und erhalte auch somit nicht mehr meine Provision. Begründet wurde es damit, das ich ja nur 24h/Woche (4 Tage á 6h) arbeite und auch immer mal auf Grund von Krankheit des Kindes oder mir selber ausfallen könnte. Steht mir mein altes Aufgabengebiet & die Provision zu oder kann das das Unternehmen regeln wie es möchte? Ich finde es schon etwas doof, nach der Elternzeit die "Hilfsaufgaben" zu bekommen, keine Provision mehr zu bekommen und das bei 10 jähriges Betriebszugehörigkeit. Über eine kurze Meinung wäre ich dankbar!
Hallo, wichtig ist die Frage, ob dies vertraglich vereinbart ist und ob sie noch eine Tätigkeit ausüben, wo man eine Provision generieren kann. Liebe Grüße NB
chrissicat
War die Provision vertraglich vereinbart?
happymom86
Ja, ich hatte dazu etwas schriftliches bekommen.
happymom86
allerdings habe ich gerade gesehen, das dort vermerkt ist, das die Regelung von der Firma jederzeit geändert oder abgeschafft werden kann. für den 01.03.18, seitdem ich wieder dort arbeite, habe ich einen geänderten Arbeitsvertrag bekommen. dort geht es aber nur um die Arbeitsstunden. also das ich statt 40h nur 24h arbeite. das die Provisionsregelung damit gestrichen ist, ist nicht vermerkt. im Gespräch um die neue Aufgabenverteilung wurde auch nix dazu gesagt. es wurde alles nur damit begründet, das ich ja weniger arbeite und öfters mal ausfallen könnte und deshalb nicht so mit ins direkte Alltagsgeschäft einbezogen werden soll, vorerst.
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