Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

eine frage wg. scheidung

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: eine frage wg. scheidung

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hallo frau bader, mein problem ist derzei kein arbeitsrechtliches, aber vielleicht können sie mir trotzdem etwas dazu sagen: mein mann und ich haben uns getrennt,bereits vor 8 monaten, leben aber weiterhin in der gemeinsamen wohnung. er weigert sich auszuziehn, da wir beide im mietvertrag stehen. das haus gehört meinen eltern, die sich aus der ganzen sache raushalten wollen. habe ich irgendeine möglichkeit meinen mann zum auszug zu zwingen? wir haben eine zweijährige tochter und ich bin derzeit im eu. mein mann ist berufstätig, verdient allerdings schon jetzt zu wenig um seinen lebensunterhalt selbst bestreiten zu können. ich habe einen neuen lebenspartner und würde gerne allmählich die scheidung einreichen, aber solange wir noch zusammen leben wird das ja kaum möglich sein, oder??? auch möchten meine eltern, denen wie gesagt das haus gehört, mir untersagen dass mein neuer lebenspartner hier einzieht, gesetzt den fall mein mann zieht endlich aus. dürfen sie das? es existiert ein mietvertrag für eine einliegerwohnung. ich sehe es nicht ein mit dem kind umzuziehn, da sie hier im ort (dorf) auch schon einen kindergartenplatz hat (ab 2005). auch die komplette wohnungseinrichtung habe ich gekauft, bereits vor der ehe, und habe in mühseliger arbeit ALLEIN renoviert und den garten gestaltet. ich wäre ihnen wirklich sehr dankbar wenn sie irgendeinen rat für mich hätten, diese ganze situation belastet mich seelisch sehr und- natürlich- auch die neue partnerschaft. herzlichen dank dina


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, man kann auch in einer Wohnung getrennt leben, wenn man nicht gemeinsam schläft, kocht und isst. Ansonsten kann man den Auszug am besten gerichtlich erreichen. Die Vermieter sürfen nicht entscheiden, wer in der Wohnung lebt. Gruß, NB


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