Mitglied inaktiv
Hallo, mein Mann hat sich von uns getrennt und ist nun mit meiner Freundin zusammen. Nach einer harten Zeit habe ich nun auch einen neuen Partner gefunden, der 400 km entfernt wohnt. Beziehe zur Zeit zusätzlich zum Unterhalt für mich und die Kinder noch Hartz iv. Wenn ich zu meinem neuen Partner ziehe, muss mein Ex dann weiter auch für mich Unterhalt zahlen? Wenn nicht, sollte die Verbindung schief gehen, muss mein Ex dann wieder Unterhalt zahlen? Ich möchte nicht wieder heiraten, aber wenn ich einfach so umziehe, habe ich ja sonst keinerlei Sicherheiten? Weiss nicht wie ich mich verhalten soll. Hoffe auf eine hilfreiche Antwort. Liebe Grüße Gaby
Hallo, man spricht hier von einer Verwirkung des Unterhaltsanspruches. Normalerweise wird bei einer eheähnlichen Gemeinschaft eine Verfestigung der Beziehung erst bei einer Dauer von zwei bis drei Jahren angenommen. In dem konkreten Fall lagen aber besondere Umstände vor, die nach Ansicht der Richter zu einer Verkürzung des Zeitraums berechtigten. Der Verwirkungstatbestand für den Unterhalt kann schon nach einem Jahr eintreten, wenn eine geschiedene Ehefrau und ihr neuer Partner miteinander ein Haus gekauft haben und in diesem seit einem Jahr zusammen gelebt haben. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, also wenn du einen neuen Partner hast und auch da hinziehen willst, wieso sollte dann dein Ex noch für dich Unterhalt zahlen????????? Wie es danach aussieht nach einer erneuten Trennung weiß ich nicht aber ich kann mir nicht vorstellen das er so lange zahlen muss wie nur möglich. Denn dann könnten ja die ganzen Exfrauen nach jeder Trennung vom neuen Freund wieder Unterhalt verlangen! Mal schauen was Frau Bader dazu sagt! Alles Gute
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