Aufenthaltsbestimmungrecht bei neuer Partnerschaft

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Aufenthaltsbestimmungrecht bei neuer Partnerschaft

Hallo Frau Bader, derzeit läuft es in meiner Ehe nicht ganz rund. Ich habe die Vermutung, dass sich mein Mann mit seiner guten Freundin (selber gerade getrennt lebend, 3 Kinder und Halbtagskraft) eingelassen hat. Bei uns geht mein Mann voll arbeiten (ca. 60h-Woche), ich gehe 50% arbeiten und kümmere mich um unsere beiden Kinder. Hätte mein Mann Chancen bei einer Trennung die Kinder zu sich zu holen, wenn die Neue aufhört zu arbeiten, sich um alle Kinder kümmert und er weiterhin arbeitet? Ich müsste bei einer Trennung wieder 80% bis 100% arbeiten, um über die Runden zu kommen. Danke für Ihre Einschätzung

von AnnegretJ am 09.12.2018, 02:50



Antwort auf: Aufenthaltsbestimmungrecht bei neuer Partnerschaft

Hallo, die Kinder werden bei dem leben, bei dem sie zZ den lebensmittelpunkt haben. Und das sind Sie. Etwas anderes kann nur bei Kindeswohlgefährdung gelten (wenn Sie zB Kiffen). Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.12.2018



Antwort auf: Aufenthaltsbestimmungrecht bei neuer Partnerschaft

chancen hat er, das hat aber wenig mit der potentiellen next zu tun. du musst damit argumentieren, dass du dich in der hauptsache um die kinder gekümmert hast und ihnen ihr umfeld erhältst. ersteres dürfte bei euren aktuellen arbeitszeiten leicht darzustellen sein. weiterhin ist noch sehr wichtig, was die kinder wollen. eine next mit drei schratzen zusätzlich zum dauerabwesenden vater wird m.e. kein kind gegen die mutter "eintauschen". frage ist auch, ob sich die next 5 kinder antun will, wird ja schon beim wohnraum megaknapp....

Mitglied inaktiv - 09.12.2018, 07:28



Antwort auf: Aufenthaltsbestimmungrecht bei neuer Partnerschaft

Leider sind die drei Punkte die du genannt hattest kein „Hinderungsgrund“: Meine Kinder würden es als „Zeltlagerfeeling“ toll finden, da sie sich mit den anderen Kids sehr gut verstehen, sie ist eine Übernama und hätte mit 5 Kinder wohl kein Problem und der Wohnraum wäre auch kein Problem... :( Der einzige negative Punkt wäre, dass meine beiden umziehen müssten...

von AnnegretJ am 10.12.2018, 08:01



Antwort auf: Aufenthaltsbestimmungrecht bei neuer Partnerschaft

dann kommt es darauf an, was sie bei einem "interview" seitens des jugandamts oder des Gerichts sagen und wie das bewertet wird. zeltlagerfeeling können sie ja bekommen, aber eben nicht tagtäglich. Stichwort: erweiterter umgang oder auch das wechselmodell. ich weiß nicht, wie alt deine Kinder sind. aus eigener leidvoller Erfahrung kann ich nur sagen, du kannst dich auf den kopf stellen, wenn die Kinder glaubhaft versichern, dauerhaft beim vater leben zu wollen, dann wird das so kommen------wie lange, steht in den Sternen. gib nie auf, es lohnt sich!

Mitglied inaktiv - 10.12.2018, 08:48



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