Guten Tag, das Gericht hat nach der Unterhaltsverhandlung und Scheidung festgelegt, daß mir mein Mann 230 Euro Trennungsunterhalt solange zahlen muss, bis ich oder er mehr bzw. oder weniger Geld verdienen bzw. es sich etwas Gravierendes verändert. Mein Exmann hat letztes Jahr aufgrund seines Schuldenabbaus 150 Euro mehr netto. Nun kam die Änderung der Düsseldorfer Tabelle wo er in die Nr. 2, 1. Spalte hineinfällt, d.h. er müßte theoretisch mehr bezahlen, abzgl. der Hälfte des Kindergeldes, richtig? Er meinte jedoch, daß er das erst prüfen lassen muss, ob sich diese Steigerung der Tabelle auf den Trennungsunterhalt auswirkt- es handelt sich ja nur um "ein paar" Euro. Wirkt sich das bei uns tatsächlich auf den Trennungsunterhalt aus? Hat das eine mit dem anderen zu tun?
Mitglied inaktiv - 07.01.2010, 19:50