Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Düsseldorfer Tabelle 2010

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Düsseldorfer Tabelle 2010

Mitglied inaktiv

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Guten Tag, das Gericht hat nach der Unterhaltsverhandlung und Scheidung festgelegt, daß mir mein Mann 230 Euro Trennungsunterhalt solange zahlen muss, bis ich oder er mehr bzw. oder weniger Geld verdienen bzw. es sich etwas Gravierendes verändert. Mein Exmann hat letztes Jahr aufgrund seines Schuldenabbaus 150 Euro mehr netto. Nun kam die Änderung der Düsseldorfer Tabelle wo er in die Nr. 2, 1. Spalte hineinfällt, d.h. er müßte theoretisch mehr bezahlen, abzgl. der Hälfte des Kindergeldes, richtig? Er meinte jedoch, daß er das erst prüfen lassen muss, ob sich diese Steigerung der Tabelle auf den Trennungsunterhalt auswirkt- es handelt sich ja nur um "ein paar" Euro. Wirkt sich das bei uns tatsächlich auf den Trennungsunterhalt aus? Hat das eine mit dem anderen zu tun?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wieso Trennungsunterhalt/ Ehegattenunterhalt? Meinen Sie Kindesunterhalt? Nur der fällt in die Düsseldorfer Tabelle Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Ich meinte nicht Trennungsunetrhalt, sondern den Scheidungsunterhalt, bzw. den Unterhalt, der vom Gericht nach der Scheidung festgelegt wurde.


Mitglied inaktiv

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Ich bekomme beide Unterhalte- hat der Kindesunterhalt mit dem Scheidungunterhalt zu tun? Mein Exmann will prüfen lassen, ob er aufgrund der Erhöhung mir weniger an Scheidungsunterhalt zahlen muss...das meinte ich


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