Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

dürfen kinder toben?

Frage: dürfen kinder toben?

simi6666

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Hallo ich hab da eine frage...ich bin vor zwei Monaten umgezogen hab einen Sohn von grad acht geworden...er bekommt ab und an Besuch von Kindern und bleiben auch über Nacht hab unter mir eine Frau wohnen mein Sohn ist die ganze Woche über eigentlich ziemlich ruhig und macht wenig Lärm wenn Besuch kommt und es dann mal was lauter wird steht die Frau vor der Tür oder beschwert sich beim vermieter meine Frage ist wie laut dürfen Kinder spielen darf es denn auch mal lauter werden ???ich finde das ein Kind nicht gebremst werden sollte da sie Kinder bleiben sollten und dazu gehört auch mal ein wenig Lärm dazu


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Laute Kinder - leider ein Dauerthema vor den Gerichten. Doch eins ist in allen Urteilen gleich: Die Kleinen dürfen spielen, draußen genauso wie drinnen. Und sie dürfen laut sein, sogar während der Ruhezeit von 13 bis 15 Uhr (OLG Düsseldorf, AZ U 51/95). Das Amtsgericht Hamburg-Altona machte grundsätzlich klar, dass man die Unterlassung von Kinderlärm gar nicht verlangen kann (AZ 316 C 510/01). Manchmal kommt auch noch heftiges Schimpfen der Eltern dazu. Auch dagegen ist nichts zu machen: "Laute Ermahnungen sind hinzunehmen", urteilte das Amtsgericht Hamburg (AZ 32C608/00). Trotz alledem: Ein Mietshaus ist nicht vergleichbar mit einer Kindertagesstätte, wo manchmal hundert und mehr Kinder auf relativ engem Raum zusammen sind. Und Kindern von Mietern stehen natürlich dieselben Rechte zu wie den Mietern selbst. Das heißt, dass sie selbstverständlich in der Wohnung spielen dürfen und dabei darf es auch lauter zugehen. Denn "das Erzeugen von Lärm durch spielende Kinder ist eine zwingend notwendige Ausdrucksform des Spielens, die nicht unterdrückt werden kann, ohne dass dies zu dauernden Schäden der Kinder führen kann," urteilte das Landesgericht Heidelberg. Üblicher Kinderlärm muss also in einem Mehrparteienhaus hingenommen werden, wenngleich das Spielen natürlich nicht zu einer unzumutbaren Störung der anderen Hausbewohner führen darf. Was üblich und zumutbar ist, wurde in vielen Gerichtsentscheidungen einzeln geklärt, denn eine allgemeine gesetzliche Regelung zum Kinderlärm gibt es ebenso wenig wie etwa maximal zulässige Höchstwerte für das Geschrei kleiner Wildfänge. Zwar schreiben die meisten Hausordnungen eine Mittagsruhezeit von 12.00 Uhr bis 15.00 Uhr und eine Nachtruhezeit von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr morgens vor, die als Bestandteil des Mietvertrages natürlich auch für Familien mit Kindern verbindlich sind. Das heißt, die Eltern sind angehalten, dafür zu sorgen, dass ihre Sprösslinge in dieser Zeit möglichst ruhig sind. Auch außerhalb dieser Zeiten ist nur kindgerechtes Spielen erlaubt; Aktivitäten wie zum Beispiel von Stühlen herunter springen oder Möbel umwerfen müssen die Eltern unterbinden. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Also, grundsätzlich ist es so, dass Kinder auch in der Wohnung lauter sein dürfen und die Mitmieter das hinzunehmen haben. Aber aus meiner Erfahrung: In Nachbarschaftssachen nutzt ein Beharren auf die Rechtslage meistens sehr wenig, da es um Gefühle und subjetive Wahrnehmungen geht. Und man muß ja jahrelang miteinander auskommen. Wenn man stur an der Rechtlage festhält, artet das leider oft zu einen Kleinkrieg aus. Daher kann ich nur empfehlen, die Nachbarin zu einem klärenden Gespräch - vielleicht zusammen mit dem Vermieter - einzuladen. In diesem Gespräch würde ich mir anhören was sie genau stört und wann. Vielleicht könntest Du Dir auch mal unten in ihrer Wohnung anhören, wie laut es wirklich ist - es könnte sein, dass das Haus sehr hellhörig ist oder eine Schallbrücke existiert. Im Gegenzug könnte sie sich auch einmal live anschauen wie laut Dein Sohn wirklich ist. Und dann kannst auch Deinen Standpunkt ruhig und sachlich darlegen. Dann könnte man versuchen, einen Kompromiss zu finden - z.B. dass bestimmte Ruhezeiten (Mittagszeit oder Abendzeit) eingehalten werden und vielleicht besonders störende Dinge (auf den Bodenkopfen mit Spielzeug - oder Springen vom Bett) von Deinem Sohn nicht gemacht werden. Mit 8 Jahren ist er ja alt genug, ob das zu verstehen. Letztlich geht es doch darum, für alle eine gute Lösung zu finden, damit man gut zusammen leben kann.


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