Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Dringend-Wie gut stehen meinen Chancen für das Aufenthaltsbestimmungsrecht?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Dringend-Wie gut stehen meinen Chancen für das Aufenthaltsbestimmungsrecht?

sunkid

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Sehr geehrte Frau Bader, wie hoch stehen meine Chancen bei Trennung für das Aufenthaltsbestimmungsrecht? Unsere Tochter ist 1 Jahr, ich bin allein in Elternzeit und wieder schwanger. Bei der Geburt des 2. Kindes ist unsere Tochter 1,5 Jahre. Wir haben bei der Tochter gemeinsames Sorgerecht, er drohte uns zu verlassen, hätte ich dem nicht zugestimmt, bei unserem 2.Kind werde ich das alleinige haben!!! P.S.:Er arbeitet viel und Schicht und hat bereits 2 Kinder aus einer vergangenen Ehe, die alle 2 Wochen zu ihm kommen. MFG


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie müssen dem gemeinsamen Sorgerecht nicht zustimmen und überlässt dann alleine aus. Er kann aber gerichtlich beantragen, dass es ihm mit übertragen wird. Dem wird nur dann nicht entsprochen,wenn eine Kindeswohlgefährdung zu befürchten ist. Liebe Grüße, NB


sunkid

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Wir sind NICHT verheiratet!


Sternenschnuppe

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Er musste erst drohen Dich zu verlassen um Rechte an seinem Kind zu bekommen? Ich verstehe ihn, so eine Beziehung würde ich auch nicht führen wollen. Wenn er es beantragt bekommt er auch das Sorgerecht für das neue Kind. Dass die Kinder bei Dir leben ist doch offenbar unstrittig. Würdest Du denn im Gegenzug auf den Unterhalt für die Kinder verzichten und Euch alleine finanzieren?


sunkid

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aber da wir nicht verheiratet sind,brauch er doch die zustimmung von mir wegen neuem sorgerecht?unterhalt forder i nicht


Mitglied inaktiv

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Nöö, braucht er nicht. Es gab eien Änderung, damit die rechte der ledigen Väter endlich gestärkt werden. Seidem können die jederzeit das gemeinsame Sorgerecht beantragen - auch ohne Einwilligung der Mutter. Und bekomme es auch sofern eine Kindeswohlgefährdung nicht vorliegt. Schade ist lediglich, das diese gesetzesänderung erst jetzt gekommen ist - sie war seit Ewigkeiten überfällig.


Sternenschnuppe

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Darf ich mal fragen wovon Du lebst wenn Du keinen Unterhalt fordern musst? Er ist der Vater und auch wenn ihr als Paar gescheitert seid wird er das immer bleiben.


sunkid

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Ich verstehe echt nicht,warum ihr so aggressiv seid?! Also ich will nicht,nur weil ich möchte,dass meine Tochter bei mir wohnen soll,ihr den Vater völlig entbehren. Ich habe meinen verloren und weiß,wie es sich anfühlt ohne Vater aufzuwachsen. Er kann sie natürlich sehen,meine ursprüngliche Frage war ja auch,wie hoch meine Chancen sind,dass sie bei mir bleibt.Das ist meine einzige Sorge. Und mein Ziel ist es,sich im Guten zu einigen,daher dränge ich nicht auf den Unterhalt.Es ist für mich finanziell machbar.Punkt. Warum ist das pauschale Sorgerecht für beide gut??Es wird von Kindeswohl geredet. Wenn sich Paare trennen und ums Kind streiten,welche Schule etc..,das ist dann zum Wohle des Kindes???Das Kind kriegt das doch mit! Ich versteh ja,dass Väter,die ihre Kinder lieben,mitreden wollen, und manche echt zu kurz kommen,was ich auch schade finde. Aber grundsätzlich hat die Frau die Schwangerschaft,die Geburt und alles drum herum, und da hat sie echt mehr Mitspracherecht!!


sunkid

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Übrigens verweigert er jegliche Impfungen! Bei unserer Tochter hatten wir vor jeder Streit,weil ich für Impfung bin!Das möchte ich nicht weiter bzw. nochmal erleben!


Sternenschnuppe

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Wenn Du die Hauptbezugsperson bist dann wird sie auch bei Dir bleiben. Wenn gemeinsame Entscheidungen nicht getroffen werden können, dann stelle einen Antrag bei Gericht diese Entscheidung alleine treffen zu können. Er hat das Sorgerecht fürs erste, er wird es auch für das zweite bekommen. Das ist nach der Gesetzesänderung Fakt. Fordere den Unterhalt der den Kindern zusteht. Beim GSR sind es eine Handvoll Entscheidungen die nur gemeinsam getroffen werden können. Als ich es alleine hatte hat es keinen interessiert, und das Kind wurde in der Zeit mehrmals operiert. Seitdem mein Mann das Sorgerecht auch hat interessiert es auch keinen.


sunkid

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Ich habe gerade gelsen,wenn er medizinische Heileingriffe,also notwendige Impfungen verweigert, und das tut er, ist es Kindeswohlgefährdung. Also Argument gegen (2. geteiltes)Sorgerecht.Reicht das,um in der 6-Wochen-Frist nach seinem Antrag beim Familiengericht dem geteilten Sorgerecht entgegenzuwirken?? Und reicht es für die Beweisführung Zeugen zu laden oder sollte ich seinen Standpunkt per Tonband aufnehmen?


Sternenschnuppe

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Es gibt keine Impfpflicht in Deutschland, leider. Wo hast Du das gelesen ? Poste mal den Link bitte.


Mitglied inaktiv

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Ich glaube du machst den Fehler wie viele Frauen und überschätzt das GSR. Mein Partner und ich sind nicht verheiratet. Weißt du wofür ich bisher seine Unterschrift benötigt habe, für die Anträge Elterngeld, Kindergeld, Tagesmutter und KiGa. Beim Arzt wurde ich noch nie!! wegen Sorgerecht gefragt. Ich entscheide alles !!! im täglichen Leben alleine. Wenn ich jetzt vor hätte unserm Sohn ein Konto einzurichten, dann würde ich wohl die Unterschrift benötigen, aber ansonsten.... Und am Umgangsrecht selbst ändert es eh nichts. An der Unterhaltspflicht auch nicht. Das sind völlig verschiedene Dinge. Und am Streit den ihr hättet würde das auch nichts ändern, im Gegenteil. Was glaubst du wohl wie sich ein Vater fühlen muß, dem du quasie jegliches Mitspracherecht verwehrst? Da von "gütlicher" Einigung zu reden ist meiner Meinung nach absolut Realitätsfremd. Du disqualifizierst ihn zu einem reinen "Samenspender" damit. Und er wird dir sicherlich immer noch bei jeglichen Belangen der Kinder seien Meinung sagen, ihr werden immer noch streiten wer denn jetzt Recht hat und die Kinder werden das weiterhin wo ausbaden. Wenn du das alleinige hast, kann er nur nichts machen - ausser euch immer wieder vor Gericht zerren und versuchen damit Steine in den Weg zu legen. Und nein, Impfungen verweigern ist keine Kindswohlgefährdung. Wäre Dein Kind totkrank, und eine OP würde das Leben retten, der Vater verweigert aber die Zustimmung dazu, dann !!! könnte ihm in diesen Bereich das Sorgerecht entzogen werden wegen Gefährdung. IMO aber dann auch nur für diesen Bereich. Und Aufenthalt ist eh noch einmal was ganz anders als das Sorgerecht. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht bekommt in der Regel derjenige, bvei dem das Kind den Lebensmittelpunkt hat. Und diese Person entshceidet in der regel auch alleine über alle Dinge des alltäglichen Lebens. Wie gesagt, ich denke du überwertest das.


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