Liebe Frau Bader,
ich trage einen Doppelnamen aus 1. und 2. Ehe.
Da ich nun einen neuen Job anfange und mir das zu lang ist würde ich gerne nur mit dem 2. Namen angeprochen werden und auch unterschreiben (auch gedruckt unter dem Brief sollte nur Name 2 stehen). Der 2. Name ist auch der eingetragene Familienname.
Ich unterschreibe keine Vertragssachen sondern nur einfache Faxe an Kunden. In meinem Arbeitsvertrag steht der volle Name.
Ist das möglich?
Danke
von
Heidschnucke
am 26.08.2012, 08:26
Antwort auf:
Doppelname
RUB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.08.2012
Antwort auf:
Doppelname
Macht mein Schwager auch so, der hat auch einen Doppelnamen.
Da hat noch nie einer was gesagt.
Ist aber mit dem Chef angesprochen.
Es sollte schon einheitlich sein, damit jeder weiß wer gemeint ist.
Wie gehst Du denn da ans Telefon ?
von
Sternenschnuppe
am 26.08.2012, 08:37
Antwort auf:
Doppelname
Hallo,
ich gehe erst zum Probearbeiten, möchte es aber schon sagen,dass man sich nur den einen Teil merken muß. Der lange Doppelname klingt auch nicht so schön.
Ich würde dann in der firma nur als Frau x agieren (Telefon, Korrespondenz), nicht als x-y.
Gruß
von
Heidschnucke
am 26.08.2012, 09:16
Antwort auf:
Doppelname
Dann geht das sicherlich.
Der eine Name ist ja auch nur Beiname und der 2. ja der offizielle Familienname.
Unsere Kinder haben Doppelnamen und auf Krankenkassenkarte etc. auch nur den Rufnamen als Vornamen.
von
Sternenschnuppe
am 26.08.2012, 10:00