Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Doppelname nach Scheidung - welchen Namen kann Kind mit neuem Partner bekommen?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Doppelname nach Scheidung - welchen Namen kann Kind mit neuem Partner bekommen?

Mitglied inaktiv

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Liebe Frau Bader, ich bin geschieden, habe den Doppelnamen aus der Ehe behalten, wg. der Kinder. Ich hatte den Familiennamen (Name meines Mannes) hinten angehängt. Nun bin ich von meinem neuen Partner (nicht verheiratet) schwanger. Ich hätte gerne, dass dieses Kind meinen Mädchennamen bekommt, d.h. natürlich nicht den Doppelnamen und auch nicht den Familiennamen, der dieser ja der Name meines Ex-Mannes ist. Ist dies möglich, bzw. welche Möglichkeiten gibt es? Herzlichen Dank, Monika


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das Kind kann wie der KV heißen o Ihren Familiennamen (der ja der Doppelname ist) annehmen) Liebe Grüsse, NB


CKEL0410

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zum einen kann euer kind den namen des vaters annehmen auch wenn ihr nicht verheiratet seid. du kannst auch deinen nachnamen wieder nur in deinen mädchennamen ändern lassen kostet keine 20 euro! wie das ist wenn du den doppelnamen behälst und das kind nur den mädchennamen animmt kann ich dir nicht sagen!


Mitglied inaktiv

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Hallo, letzteres war aber genau die Frage, das andere war mir schon klar, danke trotzdem, Monika


Mitglied inaktiv

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Hallo Uns wurde bei der Eheschließung erklärt, dass unsere Kinder immer nur den Familiennamen haben dürfen, nur ! mein Mann führt seinen "Mädchennamen" vorran. Somit ist Dein Familienname der Deines Ex-Mannes und folglich kann das Kind nur den Namen des Vaters oder Deines Ex-Mannes bekommen. Am besten mal beim Standesamt anrufen, die sind sehr nett und wissen es ganz ganz sicher. Doofe Situation, hoffe ihr findet eine gute Lösung


Apfelkernchen

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Hallo Monika, ganz sicher bin ich mir nicht, aber meiner Vermutung nach müsste es gehen, dass Dein Bauchzwerg Deinen Mädchennamen bekommt, wenn Du diesen noch im Doppelnamen trägst. Die Bestimmung des Familiennnamen gilt nur für die ehelichen Kinder. Jetzt bist Du unverheiratet und damit ist dieses Kind "außen vor". Bei mir war es letztes Jahr eine ähnliche Situation, nur dass ich nur den Namen meines Ex-Mannes hatte. Ich habe dann überlegt meinen Mädchennamen eben als Doppelnamen wieder anzunehmen und den MN zum neuen Familiennamen zu machen - das wäre gegangen. Wir haben dann aber geheiratet und ich trage jetzt die Namen meines Ex und meines Mannes. Meine Kinder tragen jeweils den Nachnamen ihres Papas..


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