Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

..dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen... (?)

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: ..dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen... (?)

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Hallo Frau Bader! Nochmal eine Frage zu meinem letzten Beitrag: http://www.rund-ums-baby.de/recht/mebboard.php3?step=1&range=20&action=showMessage&message_id=47013&forum=115 genauer gesagt zu Punkt 2... >>2. Sie müssen dem ARbeitsmarkt zur verfügung stehen9 Stunden/Tag) nicht leisten, außerdem verdienen wir nicht besonders viel. Eine private Einrichtung ist entweder auch teuer, hat zu kurze Öffnungszeiten oder man muss einiges an Arbeitsleistung (Verwaltung, Reparaturen, Gartenarbeiten etc.) mit einbringen (dafür hätten wir auch keine Zeit). Ich habe mich nun bei 15 (!) KITAs angemeldet und alle Leiterinnen machen mir keine Hoffnungen einen Platz zu bekommen, da überall etwa 45-50 unter 3-jährige auf der Warteliste stehen und es auch nach gewissen Kriterien ausgewählt wird (Geschwisternkind in der Einrichtung, ALG 2 Empfänger, soziale Lebenssituationen -alleinerziehend- usw.). All diese Kriterien erfülle ich quasi nicht. Wir sind verheiratet, es ist das erste Kind und noch hänge ich in keinem "sozialen Netz". Meine Elternzeit endet Mitte Juli 2008 (ich weiß, das ist noch weit hin, aber ich möchte Sicherheit. Außerdem bemühe ich mich schon seit meiner Schwangerschaft um einen Betreuungsplatz..keine Chance)... Falls ich keinen Betreuungsplatz bekomme, kann ich ja nicht zur Arbeit gehen, weil ich keine Unterbringungsmöglichkeit habe. Das wäre ja ein eindeutiger Kündigungsgrund für meinen AG. Dann werde ich also gekündigt und stehe dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung, weil ich ja keinen Platz für meine Tochter habe, oder? D.h. ich bekomme kein Arbeitslosengeld und müsste zum Sozialamt? Grüße Levi


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ????? Sie können bis zum 3. Geb. EU beantragen und dann wieder dem AG zur Verfügung stehen! Ansonsten bleibt evtl. Sozialhilfe. Liebe GRüsse, NB


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sorry, aber aus irgendeinem Grund hat's am Anfang ein paar Sätze verschluckt, aber im Prinzip steht meine Frage ja komplett im unteren Teil des Beitrags... Gruß Levi


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Ich denke, manchmal muss manhier in D die Sichtweisen wieder etwas "gerade rücken". Fakt ist: Der AG muß die 3 (!) Jahre lang deinen alten Arbeitsplatz erhalten. Wo gibt es das sonst??? Dazu bekommt man noch 2 Jahre lang (mehr oder weniger) finanzielle Unterstützung dafür, daß man Zuhause bei seinem Kind bleibt. Wo gibt es das sonst??? Neben KiTa gibt es noch andere Betreuungsformen. Und wenn man so wie Du in die weite Zukunft plant, dann kann man auch eine TaMu oder ein Aupair suchen, oder sich dazu mal schlau machen. Und das Arbeistamt kannst Du wie einen AG ansehen: sie zahlen Dich, damit Du schnellstmöglich wieder einen Job bekommst. Quasi 8 Std. am Tag Jobsuche und Bewerbungen. Viele Grüße Désirée (mit Aupair :-) )


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Hallo desireekk! 1. Wie gesagt, mein Mann verdient nicht viel und da kann ich keine 3 Jahre daheim bleiben! 2. Wir bekamen lediglich 4 Monate Erziehungsgeld (300 Euro)! 3. Habe mich schon wegen einer Tagesmutter informiert. Die kostet bei uns zwischen 5 Euro und 7 Euro die Stunde. Mein Mann und ich sind täglich über 10 Stunden nicht daheim (9 Stunden im Betrieb (8 Stunden Arbeit+1 Stunde Mittag) und Hin- und Rückfahrt), d.h. Minimum 50 Euro/Tag, das sind etwa 1050 Euro/Monat. Unvorstellbar! Soviel verdien ich ja gar nicht. 4. Habe mich auch wegen einem Aupair umgehört. Wir haben kein Zimmer für sie und außerdem darf man sie auch keine 10 Stunden/Tag arbeiten lassen! Das zum Thema. Grüße Levi


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Wenn ihr so wenig verdient, dann könnt ihr beim Jugendamt einen Antrag auf Übernahme der Kitagebühren stellen.


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Erst mal einen KITA Platz haben :°°( Grüße Levi


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Aber es müsste doch auch einen Zuschuß zur tagesmutter geben, wenn der Verdienst so gering ist? Viele Grüße Désirée


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