Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Definition "dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen"

Frage: Definition "dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen"

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Sehr geehrte Frau Bader, ich bin in der 14 SSW, Termin ist Ende Dez. Mein Mann wird berufsbedingt im Aug. von Berlin nach Köln ziehen. Ich gedenke, meinen befristeten Arbeitsvertrag, der bis Ende 2002 geht, zu kündigen, um zeitgleich mit ihm zu ziehen. Kann ich mich dann arbeitslos melden? Laut Definition muss ich, um Arbeitslosengeld zu erhalten, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Tue ich das im 6. Monat denn noch, oder kann das Arbeitsamt ablehnen? Vielen Dank für eine Antwort im voraus, Michaela


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Michaela, in der SS stehen Sie noch zur Verfügung. Wenn Sie kündigen (wenn das bei einem befristeten Vertrag überhaupt geht), werden Sie wohl auch keine Sperre bekommen, wenn Sie famileinzusammenfphrungstechnisch umziehen. Gruß, NB


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